Kinderbetreuung während städtischer Veranstaltungen – Testphase 2014/15 (Antrag 523/14)

Beschlussvorschlag

  1. In einer Testphase zu Beginn der VI. Wahlperiode von September 2014 bis Dezember 2015 wird für Kinder von Stadträten/-innen, Mitarbeitern/-innen der Fraktionsgeschäftsstellen und der Kernverwaltung im Rathaus eine Kinderbetreuung während der Sitzungen des Stadtrates sowie bei angemeldetem Bedarf während der städtischen Ausschüsse angeboten.
  2. Die Kosten für die Kinderbetreuung trägt die Stadt Leipzig und trägt damit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt bei.
  3. Bei öffentlichen städtischen Veranstaltungen wird auf Entscheidung des jeweiligen veranstaltenden Amtes/Referates nach Möglichkeit eine Kinderbetreuung angeboten.
  4. Über eine Fortsetzung der Kinderbetreuung im Jahr 2016 entscheidet der Stadtrat nach Beratung in den entsprechenden Ausschüssen noch im Jahr 2015.

Begründung

Bei der Beratung der Vorlage V/2421 zur Kinderbetreuung während städtischer Veranstaltungen, welche aufgrund des Stadtratsbeschlusses RBV-1132/12 vom 29.02.2012 erstellt wurde, machte der Gleichstellungsbeirat nochmals deutlich, dass „der Stadtrat (...) mit seiner Entscheidung auf eine Veränderung der Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Stadtratsmandates in Leipzig hinwirken (sollte). Stadträtinnen und Stadträte mit kleinen Kindern sollten Unterstützung bei der Kinderbetreuung erhalten, um Familie und Ehrenamt besser miteinander vereinbaren zu können. Jüngere Leipzigerinnen und Leipziger könnten sich dann leichter für ein aktive Beteiligung an der Kommunalpolitik entscheiden.“
Aus der Kostenberechnung resultierend würden für 12 Ratsversammlungen á 30,-/Kind und Sitzung bei angenommenen 4 Kindern und zwei Betreuer/innen Kosten von jährlich 1.140 Euro entstehen. Bei durchschnittlich 10 Ausschüssen/Monat und 2 Kindern mit nur einer/m Betreuer/in würden Kosten von jährlich 3.600 Euro entstehen. Es ist somit von maximalen Gesamtkosten von 5.000 Euro jährlich auszugehen. Da die Kinderbetreuung während der Ausschusssitzungen nur bei zuvor angemeldetem Bedarf kostenwirksam wird, ist sogar eine Reduzierung der angenommen Kosten möglich.
Der diesem finanziellen Aufwand entgegenstehende Nutzen, die Vereinbarkeit von Familie und politischem Ehrenamt in unserer wachsenden und von immer mehr jungen Familien bewohnten Stadt zu steigern, ist sehr groß. Die Stadt Leipzig würde mit diesem Engagement auch bundesweit ein deutliches Zeichen für mehr Familienfreundlichkeit setzen und mehr junge Menschen für Politik gewinnen und animieren.

Verwaltungsstandpunkt vom 08.05.2014:

Alternativvorschlag

  1. Zu Beginn der VI. Wahlperiode erfolgt eine Bedarfserhebung bei allen Stadträten, in welchem Umfang eine Kinderbetreuung benötigt wird. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Erhebung wird bis Ende 2014 ein Betreuungsangebot vorbereitet. Gleichfalls bis Ende des Jahres erfolgt eine Kalkulation der Kosten und eine Entscheidung über eine Beitragsbeteiligung. Als Zeitraum der Testphase gilt das Jahr 2015.
  2. Bei öffentlichen städtischen Veranstaltungen wird auf Entscheidung des jeweiligen veranstaltenden Amtes/Referates nach Möglichkeit eine Kinderbetreuung angeboten.

Begründung

Das Angebot einer Kinderbetreuung würde vom neu zu wählenden Stadtrat der VI. Wahlperiode in Anspruch genommen werden. Erst nach der Wahl kann erfragt werden, wie viele Stadträte in welchem Umfang von diesem Angebot Gebrauch machen würden. Insbesondere die Absicht, die Kinderbetreuung bei Bedarf auch während der Ausschusssitzungen vorzuhalten (potentiell betrifft dies 3-5 Termine pro Woche), erfordert eine präzise
Bedarfserhebung, Angebotsplanung sowie Kostenkalkulation.

Votum in der Ratsversammlung am 18.06.2014

DerVerwaltungsstandpunkt wurde durch die Fraktion zur Abstimmung gestellt. Dieser wurde mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen.

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