Kindeswohl sicherstellen - Ambulante Familienhilfen müssen verstärkt und Finanzierung endlich gesichert werden!

Foto: Martin Jehnichen
Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 24. März 2020

Die in der Folge der Corona-Pandemie wurden bundesweit Kitas und Schulen geschlossen, eine Betreuung, insbesondere in den Kindertagestätten, findet nur im Notfall statt.

 Die Staatsregierung hat nunmehr am 20. März 2020 weitere Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. So sind beispielsweise ambulante Hilfen nach §§ 27, 28, 29, 30, 31, 35 und 35a SGB VIII  auf ein Mindestmaß und auf unabweisbare Einzelfälle zu beschränken.

 Hierzu Michael Schmidt, Stadtrat und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und stellvertretender Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses:

 „Ich halte diese Maßnahme für einen schweren Fehler, der kindeswohlgefährdenden Charakter hat. Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien brauchen uns gerade jetzt! Man darf nicht unterschätzen, wie viele Familien oder auch Alleinerziehende mit der Erziehungssituation überfordert und auf Familienhelfer*innen angewiesen sind. Gerade wenn die externen Betreuungsstrukturen wie Kitas und Schulen geschlossen sind, entzieht das zahlreiche Kinder der Obhut und zeitweisen Kontrolle durch die betreuenden Einrichtungen.

 Die aktuelle Situation verlangt jedoch das Gegenteil: Wir brauchen mehr Kontakte und regelmäßigen Einblick in die Erziehungssituationen von hilfebedürftigen Haushalten und Familien. Eine Notbetreuung von ausschließlich besonders betroffenen Familien reicht nicht aus!

Das Kindeswohl in allen Familien sicherzustellen kann in Zeiten geschlossener Schulen und Kitas nur gelingen, wenn die ambulanten Familienhilfen konsequent weitergeführt und gegebenenfalls ausgebaut werden. Es müssen regelmäßige Kontakte zu betroffenen und gefährdeten Familien aufgebaut und gehalten werden.

 Gerade jetzt ist es wichtig, Personal bereichsübergreifend einsetzen zu können, was an anderen Stellen freigesetzt wird.

Die Klärung, wie sich intern und vom öffentlichen Träger ausgehend mit Personal ausgeholfen werden kann, muss mit der Sächsischen Staatsregierung, dem Landesjugendamt und der Agentur für Arbeit unverzüglich geklärt werden.

Ich erwarte vom Amt für Jugend, Familie und Bildung nicht nur eine regelmäßige Unterrichtung, wie mit diesen Notsituationen umgegangen wird. Vor allem brauchen wir unverzügliche und pragmatische Lösung im Sinne des Kindeswohls. Eine weitere pauschale Finanzierung der Dienste und Einrichtungen sollte unser vorrangiges Ziel sein.

Während die beiden anderen kreisfreien Städte im Freistaat wie auch die Landkreise bereits klare Regelungen zur Weiterfinanzierung der Leistungen im Bereich Hilfen zur Erziehung erlassen haben und bei allen Leistungserbringern somit für Erleichterung gesorgt haben, hinkt Leipzig hinterher und kann sich nicht zu einer Entscheidung durchringen. Dies sorgt für eine seit Tagen anhaltende massive Verunsicherung bei denen, die gerade in diesen schweren Zeiten Familien und deren Kinder weiter unterstützen sollen und müssen. Hier braucht es endlich eine Entscheidung – sofort!

Senden wir an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe das Signal, dass wir Sie nicht im Stich lassen!“

Erschwert wird die Klärung dieser Themen dadurch, dass die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses bis auf weiteres untersagt wurden.

 „Auch hier erwarte ich, dass die technischen Möglichkeiten für eine Absicherung der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses umgehend geklärt und sichergestellt werden“, so Schmidt abschließend.

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