Kleckern statt Klotzen - Erweiterung der 60. Schule und Hort zieht sich in die Länge

Pressemitteilung vom 2. März 2018

Die Verwaltung hat dem Stadtrat knapp ein Jahr nach dem Planungsbeschluss den Baubeschluss zur 60. Grundschule in der Seumestraße 93 in Knautkleeberg, Erweiterungsbau mit Speiseversorgung, zur Beratung vorgelegt. Beginnen sollen die Arbeiten im Oktober 2018, Fertigstellung ist August 2020.

Hierzu äußert sich der Stadtrat für den Leipziger Südwesten und familienpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Michael Schmidt:

„Es ist einerseits erfreulich, dass der dringend notwendige Erweiterungsbau auf dem Weg ist. Allerdings hat der Stadtrat vor einem Jahr mit dem Planungsbeschluss auch weitere Aufträge beschlossen, die sich in der nunmehr vorgelegten Bauvorlage nur zum Teil und in unbefriedigender Weise wiederfinden. Demzufolge soll der Bau der notwendigen neuen Einfeld-Sporthalle erst in einem zweiten Bauabschnitt ohne Angabe eines Zeitplanes realisiert werden, obwohl der Stadtrat beschlossen hat, dass bereits zum Ende vergangenen Jahres eine verbindliche zeitliche und planerische Einordnung zu erarbeiten sei, um die Errichtung der Sporthalle in einen zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Bauabschnitt einzuordnen.“

Foto: Martin Jehnichen

Die Sanierung des alten Hortgebäudes in der Schönbergstraße wurde von unserer und anderer Fraktionen als ebenso dringlich angesehen. Entsprechend folgte der Stadtrat im März 2017 einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Stadt beauftragt wurde, bis Ende 2017 eine Planung zur Komplexsanierung und ggf. Erweiterung des Horts zu erarbeiten. In dem Zusammenhang sollte das seinerzeit verpachtete Teilstück des Flurstücks 64a (LA014285) der Gemarkung  Knauthain (ehemaliger Schulgarten) durch Kündigung des Pachtverhältnisses der Schule zur zukünftigen Nutzung als Freifläche zur Verfügung gestellt werden bzw. als potenzielle Erweiterungsfläche für den Schulhort dienen.

(60. Grundschule und Hortgebäude Schönbergstraße): Fraktion
Foto: Martin Jehnichen

Michael Schmidt dazu:
„Statt den Ratsbeschluss und seine Prioritätensetzung umzusetzen, wird die Sanierung des an vielen Stellen baufälligen Hortgebäudes auf die lange Bank geschoben. Nach derzeitiger Planung wird nicht vor dem Jahr 2020 begonnen, mit einer Fertigstellung ist nicht vor 2023 zu rechnen. Doch nicht nur das, auch der Beschluss zur bisherigen Turnhalle und deren künftige Nutzung durch den Vereinssport wird ignoriert. Stattdessen soll diese für die künftige Erweiterung des Horts dienen, obwohl dafür das mittlerweile gekündigte Grundstück des ehemaligen Schulgartens angedacht war. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die Verwaltung so ignorant mit einem Beschluss des Stadtrates umgeht, statt diesen nach besten Möglichkeiten umzusetzen und dessen Prioritäten zu achten. So werden nicht nur dringende Bedarfe in eine ungewisse Zukunft verschoben, sondern auch gegeneinander ausgespielt. Auch wenn eine neue Turnhalle gebaut werden soll, heißt dies nicht, dass wir auf eine andere verzichten können. Und vielleicht sollten sich die zuständigen Bürgermeister und Amtsleiter mal ein eigenes Bild vom baulichen Zustand des Hortgebäudes in der Schönbergstraße machen, statt vom Schreibtisch aus Ratsbeschlüsse und deren Umsetzung zu ignorieren.“

Zum Hintergrund:

Auszug des Planungsbeschlusses vom 8. März 2017 vs. Baubeschlussvorlage 2018:

  1. Der Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung der 60. Schule durch einen Erweite-rungsbau, wird gefasst.
  2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI) betragen 300.000 €. Die Mittel sind im PSP-Element „60. Schule, Erweiterungsbau Schule" (7.0000720) im Haushaltsjahr 2016 mit 100.000 € und 2017 mit 200.000 € veranschlagt bzw. geplant.
  3. Die Stadtverwaltung erwirbt im Stadtbezirk Südwest in den Ortsteilen Knautkleeberg-Knauthain oder Hartmannsdorf-Knautnaundorf eine Vorbehaltsfläche für soziale Infrastruk-tur, die auch für den Bau einer weiteren Grundschule in diesem Bereich geeignet ist und die notwendigen Voraussetzungen für die Schulwegsicherheit erfüllt. Zudem sollen hierbei auch die sich ergebenden Schulweglängen berücksichtigt werden.
  4. Für den zweiten Bauabschnitt (Einfeld-Sporthalle) ist bis Ende 2017 eine verbindliche zeitliche und planerische Einordnung zu erarbeiten, um die Errichtung der Sporthalle in einen zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Bauabschnitt einzuordnen. --> Eine Einfeld-Sporthalle ist als 2. Bauabschnitt südlich der jetzt geplanten Erweiterung so eingeordnet, dass die entsprechenden Sportfreiflächen untergebracht werden können. Sowohl Sporthalle als auch Sportfreiflächen sind bzgl. Lage auf dem Standort und Medienversorgung soweit angedacht, dass diese bei Finanzierungssicherheit in einem 2. BA realisiert werden können. Die bisher genutzte Einfeldhalle in der Schönbergstraße ist auch für eine zukünftige Vereinssportnutzung zu sichern. --> Mit dem vorhandenen Hortgebäude kann durch Nachnutzung und Herrichtung der alten Sporthalle die Schaffung von zusätzlich 120 m² Gruppenraumfläche für den Hort einer dreizügigen Grundschule problemlos erfolgen.
  5. Für den Hort der 60. Grundschule in der Schönbergstraße 2 wird bis Ende 2017 eine Planung zur Komplexsanierung und ggf. Erweiterung erarbeitet. In dem Zusammenhang wird das derzeit verpachtete Teilstück des Flurstücks 64a (LA014285) der Gemarkung  Knauthain (ehemaliger Schulgarten) durch Kündigung des Pachtverhältnisses der Schule zur zukünftigen Nutzung als Freifläche zur Verfügung gestellt und dient als potenzielle Erweiterungsfläche für den Schulhort. --> Die Kündigung erfolgte im Auftrag des AJFB durch das Liegenschaftsamt. In der mittelfristigen Haushaltplanung ist die Sanierung und Erweiterung des Hortgebäudes je nach zur Verfügung stehenden Mittel ab 2020 eingeordnet, sodass eine Fertigstellung in 2023 möglich ist. Hierfür ist das Flurstück 64a von Nöten, was mit 21.02.2018 zurück in die Fachliegenschaft des AfJFB gelangen wird. Es wird angestrebt, die Freifläche kurzfristig nutzbar zu machen. Weiterhin kann so die Einsehbarkeit der sich vor dem Teilgrundstück befindlichen Bushaltestelle verbessert werden.
  6. Zum Zweck der Schulwegsicherheit ist unverzüglich auf der Schönbergstraße in Höhe des Haupteinganges des Hortgebäudes ein Zebrastreifen einzurichten. --> Die AG Schulwegsicherheit hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Die straßenrechtlichen Anforderungen zur Errichtung eines Fußgängerüberweges sind in der Schönbergstraße nicht gegeben.  
  7. Der Erweiterungsneubau wird so geplant, dass in mindestens einer Etage ein barrierefreier Übergang ohne Fahrstuhlnutzung möglich ist.
  8. Die Planungen schließen die Betrachtung einer Erweiterung des Anbaus durch Aufstockung eines 2. OG mit ein, um auf neue Erkenntnisse zum Bedarf im Laufe des Verfahrens reagieren zu können.
  9. Die Verwaltung informiert im Bau- und im Sozialausschuss umgehend über die Flächenberechnungsgrundlage pro Kind für Schul- bzw. Hortgrundstücke allgemein und die Erweiterungspotenziale der 60. Schule konkret, um den Stadtrat in die Lage zu versetzen, das Verfahren sachlich zu begleiten.

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