Konsequenzen für Funktionsträger*innen gesichert rechtsextremer Parteien im Dienst der Stadtverwaltung Leipzig

Foto: Martin Jehnichen

Mit Pressemitteilung vom 08.12.2023 teilte das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen mit, dass es sich bei dem sächsischen Landesverband der „Alternative für Deutschland“ (AfD) um eine gesichert rechtsextreme Gruppierung handelt, mit der Folge, dass diese mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden darf. Der Verfassungsschutz Sachsen stellt fest, was verschiedene wissenschaftliche Studien, Journalist*innen und Aktivist*innen seit langer Zeit betonen: Die Bestrebungen der AfD sind nicht nur in Sachsen verfassungsfeindlich und damit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet. Daraus ergeben sich auch Folgen für die Stadt, denn es ist nicht hinnehmbar, dass Mitglieder einer rechtsextremen Partei gleichzeitig Dienst für den Staat, den sie ablehnen, leisten.

Hierzu hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anfrage eingereicht.

Dr. Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender:

"Spätestens seit der Entscheidung des Landesamtes für Verfassungsschutz kann es keinen Zweifel mehr daran geben, dass die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen will. Die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch das offensive Eintreten für eine gesichert rechtsextreme Partei und eine Arbeit für den Staat und seiner Behörden verträgt sich nicht und erschüttert auch das Vertrauen in die staatlichen Strukturen. Insbesondere Beamt*innen sind in besonderer Weise zur Verfassungstreue verpflichtet. Daher muss geprüft werden, ob Personen in der Stadtverwaltung arbeiten, die Funktionsträger*innen einer gesichert rechtsextremen Partei sind. Der Dienst von aktiven verfassungsfeindlich eingestellten Personen in der Stadtverwaltung ist aus unserer Sicht nicht tragbar."

Foto: Martin Jehnichen

Jürgen Kasek, Stadtrat, ergänzt:

"Der Oberbürgermeister hat völlig Recht. Seitdem die AfD im Stadtrat ist, wird deutlich, dass es ihr nicht um die Lösung kommunaler Probleme geht, sondern darum, die repräsentative Demokratie in Frage zu stellen und zu erschüttern. Auch in den Reden der AfD-Fraktionär*innen im Stadtrat wurde immer wieder deutlich, dass dort Personen im Geiste des Nationalsozialismus agieren. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewährt auch ihren Gegner*innen die gleichen Rechte. Aber diese Demokratie ist wehrhaft und es ist nicht zu vermitteln, wenn eine rechtsextreme Partei, die dieses Land zugunsten eines völkischen Nationalismus umgestalten will, auch noch im Dienste des Staates bezahlt wird.“

 

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