Konzept Baumbestand im öffentlichen Raum (Antrag 463/13)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis II. Quartal 2014 ein mittel- und langfristiges Konzept zur Ergänzung und Erneuerung der Straßen- und Parkbäume für Leipzig zu erarbeiten.

  • In einer Bestandsaufnahme (Baumkataster) wird der Zustand der Straßenbäume und Bäume in Grünanlagen registriert und bewertet. Das Baumkataster ist nach seiner Fertigstellung öffentlich zu stellen und aktuell zu halten. Bäume, deren Zustand eine Entfernung notwendig macht, werden im Plan kenntlich gemacht und mit einem Zeitplan untersetzt.
  • Im Konzept werden Neu- und Nachpflanzungen verbindlich festgelegt. Nach Entfernung geschädigter Altbäume aus existierenden Beständen sind Ersatzpflanzungen an denselben Orten mit geeigneten Baumarten, spätestens zum nächsten für die Pflanzung günstigen Zeitraum, vorzunehmen. Kann die Ersatzpflanzung aus wichtigen Gründen nicht zeitnah erfolgen, so ist dafür im Baumkataster ein Zeitplan zu benennen. Ein Aufschub von Ersatzpflanzungen etwa in Hinsicht auf erst in Jahrzehnten denkbare Straßenbau- oder Verlegungsprojekte ist nicht zulässig.
  • Wenn Baumpflegearbeiten oder Baumentfernungen anstehen, sind die anliegenden Haushalte mindestens 14 Tage vorab über das Vorhaben in geeigneter und verbindlicher Weise zu informieren. Innerhalb dieser Frist wird eine Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung eingerichtet.
  • Nach der Entfernung von geschädigten Altbäumen werden Ersatzpflanzungen mit Baumarten vorgenommen, die den klimatischen und örtlichen Bedingungen angepasst sind. 
  • Der Ermessensspielraum für behördlich genehmigte Abweichungen von den Schutzfristen des Bundesnaturschutzgesetzes ist eng zu definieren und auf Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Gefahren zu beschränken.

Begründung:

Unsere Straßen- und Parkbäume sind ein ausgeprägtes Merkmal unserer grünen Stadt. Sie leisten zusammen mit den vielen Bäumen in privaten Grundstücke und den Bäumen des Auewaldes einen unersetzlichen Beitrag für die Luftreinigung.
Etliche Bäume weisen auch für Laien sichtbare Schäden auf oder zeigen Belastungen durch Krankheiten oder Parasitenbefall an. Schadstoffemissionen, Bodenverdichtung, Einschränkung des Wurzelraums, Wassermangel und mechanische Beschädigungen sind vitalitätshemmende Faktoren, denen Straßenbäume vermehrt ausgesetzt sind. Mit einem Baumkataster sollen Bestand und Zustand der Bäume sichtbar werden und die Handlungsnotwendigkeiten ableitbar sein. Diese sind neben dem schon positiv herausgestellten stadtbildprägenden, grünen Straßenräumen auch im Zusammenhang zu sehen mit den Vorgaben der EU für die Luftqualität.

Da in Leipzig weiterhin an zu vielen Tagen im Jahr die Grenzwerte überschritten werden, wird auch im aktuellen Umsetzungsbericht zur Luftreinhaltung auf die exponierte Bedeutung von Bäumen hingewiesen. Im aktuellen Luftreinhalteplan DS V/3088 wird z. B. in Maßnahme M 4.2 dargestellt, dass zur vorgegebenen Zielerreichung die Pflanzung von 1000 Bäumen pro Jahr erforderlich wäre. Diese Ziel wurde bei weitem nicht erreicht. Es wird bisher auch nirgendwo deutlich, wie viele Bäume wegen Sicherungspflichten entfernt werden, welcher Teil der Pflanzungen tatsächlich zusätzliche Neupflanzungen und wie viele Ersatzpflanzungen sind.
Dabei würde im Prozess berücksichtigt werden können und müssen, die Leipziger Straßenbäume mittelfristig dem Klimawandel anzupassen und etliche der bisher als Straßenbäume genutzten Arten im Lauf der nächsten Jahre und Jahrzehnte durch andere, den sich verändernden Bedingungen besser angepasste Arten zu ersetzen.

Wenn Bäume gefällt werden, wenn pflegerische Eingriffe vorgenommen werden, müssen die Anwohnenden zwingend informiert werden. Viele Leipziger und Leipzigerinnen schätzen die Nachbarschaft mit ihren Bäumen und sind erbost über unangekündigte und unbegründete Eingriffe. Es sind durch Bürger/innen schon Fällungen per gerichtlicher Verfügung verhindert worden, weil sie nicht begründbar waren. Es ist also zweifelsohne sehr wichtig den Bürger/innen Information und Mitsprache zu ermöglichen. Dies muss Teil des Konzeptes werden. Im Konzept berücksichtigt werden muss zudem der Beschluss zum V/A 385 "Mehr Transparenz bei städtischen Baumfällungen sowie Neu- und Ersatzpflanzungen", der die Stadtverwaltung mit der Information über Baumfällungen auf der Webseite der Stadt Leipzig beauftragt hat.

Die EU-Kommission hat am 20.02.2013 der Stadt Leipzig ihre Entscheidung zur Fristverlängerung für die Einhaltung des NO2 - Grenzwertes in Leipzig bis zum 01.01.2015 auf Basis des vorgelegten Luftreinhalteplanes verlängert. Die Zielvorgaben zum lokalen Klimaschutz wurden bisher nicht erreicht. Es ist erschreckend, wie langsam sich die Qualität unserer Atemluft wirksam verbessert hat und wie wenig Zeit bleibt.


Beschluss der Ratsversammlung vom 22. Januar 2014

  1. Die Verwaltung legt bis Ende 2014 ein mittel- und langfristiges Konzept der Ergänzung und Erneuerung der Straßenbäume vor.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Baumbestand in den Grün- und Parkanlagen zu erfassen.
  3. Die detaillierte Aufgabenstellung des Antrags wird auf Plausibilität geprüft und soweitgesetzlich möglich im Rahmen der Konzepte umgesetzt werden.

Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen

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