Konzessionsverträge Gasleitungen (Anfrage 584/12)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 16.05.2012

In den eingemeindeten Ortsteilen Leipzigs sind neben den Konzessionen für das Verlegen von Stromleitungen (deren Neu-Vergabe derzeit noch läuft) auch Konzessionen für Gasleitungen neu zu vergeben.
Wir fragen dazu an:

  1. Für welche der eingemeindeten Ortsteile sind die bisherigen Gasnetzkonzessionen wann ausgelaufen oder laufen demnächst aus?
  2. Wann hätte das Ende der Konzessionen gesetzeskonform angekündigt und wann die Neuvergabe ausgeschrieben werden müssen, um einen nahtlosen Anschluss der neuen an die alten Konzessionen sicherzustellen? 
  3. Wann wurde das Auslaufen der Gasnetzkonzessionen öffentlich bekannt gegeben und wann ausgeschrieben?
  4. Wenn dies noch nicht geschehen ist, für wann sind Ankündigung und Ausschreibung vorgesehen und zu welchem Zeitpunkt könnten die neuen Konzessionen dann rechtskonform frühestens wirksam werden?
  5. Welche Mindereinnahmen entstehen der Stadt ggf. a) direkt bei den Konzessionsabgaben durch das Fortbestehen der alten Konzessionen bis zum Inkrafttreten der neuen Konzessionen und b) mittelbar beim Gewinn der Stadtwerke, wenn die neuen Konzessionen durch diese gewonnen würden?
  6. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass keine neuen Gasnetzkonzessionen im direkten Anschluss an die ausgelaufenen vorliegen?

Die Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung hier als Protokollauszug:

Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass in den Jahren 2011 bis 2015 für die folgenden Ortsteile 22 Gaskonzessionsverträge zur Wegebenutzung auslaufen: Kleinpösna 2011, Miltitz, Rückmarsdorf, Baalsdorf, Seehausen, Hartmannsdorf, Plaußig, Holzhausen, Lützschena, Burghausen, Engelsdorf, Wiederitzsch, Lausen, Böhlitz-Ehren-berg, Stahmeln, Mölkau, Liebertwolkwitz 2012, Althen, Lindenthal 2013, Knautnaundorf, Radefeld 2014 und Podelwitz 2015, allerdings in unterschiedlichen Monaten. Die öffentliche Bekanntmachung über das Auslaufen sei am 14. Dezember 2009 und am 27. September 2011 im elektronischen Bundesanzeiger sowie am 19. Dezember 2009 im EU-Amtsblatt fristgerecht erfolgt.

Bisheriger Konzessionsnehmer sei die MITGAS. Zurzeit werde die Ausschreibung vorbereitet und eine auf das Energiewirtschaftsrecht spezialisierte, das Verfahren begleitende Rechtsanwaltskanzlei ausgewählt. Eine Auskunft über die Dauer des Verfahrens könne aufgrund der komplexen Rechtsmaterie und der einzuhaltenden Verfahrensschritte nicht seriös vorhergesagt werden. Hinsichtlich der Konzessionsabgaben für die bereits abgelaufenen Verträge habe die Stadt Leipzig auch ein Jahr nach Auslaufen des Konzessionsvertrages einen Anspruch gegen den Konzessionsnehmer auf Zahlung der vereinbarten Konzessionsabgabe. Es sei also noch kein wirtschaftlicher Schaden erkennbar.

Stadtrat Quester (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass der Oberbürgermeister eine spannende Frage nicht beantwortet habe, nämlich die, wer dafür verantwortlich sei, dass zum Auslaufen der Konzessionen eine Neuvergabe nicht fristgerecht stattgefunden habe. Es sei doch das Normale, ein Vergabeverfahren zu organisieren, um im Anschluss an einen auslaufenden Vertrag einen neuen abzuschließen.

Oberbürgermeister Jung antwortet, das sei für das erste Quartal 2012 geplant gewesen. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Stromkonzessionsverfahrens habe man das gesamte Verfahren nochmals überprüft und dann entschieden, die verbleibenden Monate zu nutzen, um in der Ausschreibung eine saubere, rechtskonforme Situation zu haben.

Stadtrat Quester (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, bis zu welchem Termin die Vergabe erfolgt sein müsse, bevor ein wirtschaftlicher Schaden für die Stadt Leipzig eintritt. Die erste Konzession sei doch bereits im Jahr 2011 ausgelaufen.

Oberbürgermeister Jung bestätigt, dass die Konzession für Kleinpösna am 31. Dezember 2011 ausgelaufen sei. In Kleinpösna müsste bis 31. Dezember 2012 vergeben werden. Dies sei aber deswegen nicht von Belang, weil im Jahr 2013 in einem Paket mit den anderen Konzessionen ausgeschrieben werde.

Stadtrat Quester (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, ob ihm der Oberbürgermeister zustimme, dass es dann, wenn man von den Stadtwerken regelmäßig steigende Gewinne zur Ausschüttung an die LVV und an die Stadt erwarte, zweckmäßig sei, beim Auslaufen von Konzessionen das Verfahren so zu organisieren, dass es zumindest zeitnah die Chance gebe, diese Konzessionen auch für die Stadtwerke zu erhalten, weil im Falle des Gewinnens des Wettbewerbs das, was danach an Gewinn anfalle, bei der Stadt Leipzig landen werde, und dass die Stadt Leipzig nicht daran interessiert sein könne, ein solches Verfahren in die Länge zu ziehen.

Oberbürgermeister Jung erwidert, wenn die Stadtwerke in der Lage seien, den Wettbewerb für sich zu gewinnen, sei dies sehr vorteilhaft. Aber man habe ein Wettbewerbsverfahren.

Stadtrat Engelmann (Fraktion DIE LINKE) zeigt sich erfreut darüber, dass die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen beantwortet worden seien. Er habe für die Fraktion DIE LINKE die gleichen Fragen zu den Stromkonzessionen gestellt. Darauf warte er seit Monaten auf eine Antwort.

Oberbürgermeister Jung äußert, man sei so verblieben, dass diese Fragen an die Kanzlei übergeben und von dieser beantwortet werden.

Stadtrat Engelmann (Fraktion DIE LINKE) widerspricht mit dem Hinweis, dass er auch ganz normale Fragen zur Konzessionsvergabe und zu entgangenen Konzes-sionen gestellt habe.

Oberbürgermeister Jung sagt zu, den Sachverhalt zu prüfen.

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