Kulturdenkmal „Mariannenpark“: Grüne Stadtratsfraktion für frühzeitige Bürgerbeteiligung!

Pressemitteilung vom 10. Juni 2016

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Änderungsantrag zur Initiierung frühzeitiger Bürgerbeteiligung im Zuge der Aufwertung des Mariannenparks eingereicht.

Bereits 2012 hat die CDU-Fraktion ihren Antrag „Aufwertung des Mariannenparks“ in das Verfahren gebracht: Um die Attraktivität des Mariannenparks für die Naherholung weiter zu erhöhen, schlägt sie eine Verbesserung der gastronomischen Versorgung vor, indem der Betriebshof im Mariannenpark komplett zur Verpachtung ausgeschrieben und einer gastronomischen und kulturellen Nutzung zugeführt werden soll.

Nun liegt ein überarbeiteter Verwaltungsstandpunkt zum Antrag vor: Die Verwaltung kommt zum Ergebnis, die Konzeption aus dem Jahr 1994 für das Kulturdenkmal "Mariannenpark" aktualisieren zu wollen. Dabei soll im Rahmen einer Nutzungsanalyse auch die gastronomischen Anforderungen und Möglichkeiten im Park und im Umfeld des Parks besonders betrachtet werden.

Tim Elschner, Stadtrat der Fraktion Bündnis 90/die Grünen und bürgerbeteiligungspolitischer Sprecher zum Änderungsantrag unserer Fraktion:

„Wir Grüne begrüßen den Verwaltungsstandpunkt im Grundsatz. Ein Wermutstropfen bleibt dennoch, denn wir vermissen greifbare Aussagen zu einer Bürgerbeteiligung, die wir für angebracht und sinnvoll erachten.
Wir sind der Auffassung, dass analog der für den Clara-Zetkin-Park durchgeführten Bürgerbeteiligung und den dort gemachten letztendlich positiven Erfahrungen auch ein Bürgerbeteiligungsverfahren für den „Mariannenpark“ durchzuführen ist.
Deshalb ist vorab von der Verwaltung ein Beteiligungskonzept zu erarbeiten, das die wesentliche Gestaltung des Bürgerbeteiligungsverfahrens festlegt. So wird eine einheitliche Arbeitsgrundlage für alle zu beteiligenden Akteure geschaffen!“

Im Beteiligungskonzept sind insbesondere Aussagen über folgende Punkte zu treffen:

  • den Beteiligungsgegenstand und die Zielsetzungen
  • die Festlegung einer/s Projektbeauftragten
  • die Prozessplanung
  • die zu Beteiligenden
  • die Beteiligungsmethoden
  • das Rückkoppelungsverfahren
  • den Zeitplan und die voraussichtlichen Kosten
  • das weitere Verfahren nach der Bürgerbeteiligung


Elschner: „Wichtig ist uns, dass bereits vor Erarbeitung der Aktualisierung des Konzeptes eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zu den relevanten und im Verwaltungsstandpunkt genannten Schwerpunkten stattfindet. Der Konzeptentwurf ist im weiteren Verlauf der Bürgerbeteiligung rückzukoppeln. Vorstellbar ist im Rahmen der Bürgerbeteiligung auch eine Befragung von Nutzergruppen und die Durchführung einer Anwohnerwerkstatt.
Jedenfalls darf es kein Hau-Ruck-Verfahren ohne Einbindung der Bürgerinnen und Bürger geben! Deshalb sind wir verwundert, dass die Verwaltung aus den anfänglichen Fehlern in Bezug auf den Clara-Zetkin-Park nichts gelernt zu haben scheint, denn dort lag bereits bedauerlicherweise vor Durchführung des Bürgerbeteiligungsverfahrens das fertige Entwicklungskonzept vor. Dies führte damals bekanntlich zu berechtigter Kritik! Das Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park wurde nachfolgend mit dem Etikett Entwurf versehen.“


Weitere Hintergrundinformationen zum Thema „Bürgerbeteiligung in Leipzig – Wie weiter?“:

Unter anderem aufgrund der Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „frühzeitige Informationen durch Einrichtung einer zentralen Vorhabenliste“ und „Fortschreibung der "Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig" – Bürgerbeteiligungssatzung“ hat der Stadtrat im Juni 2015 folgendes beschlossen:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme und Stärken-/Schwächen-Analyse der Bürgerbeteiligung in Leipzig in den Jahren 2012 - 2015 durchzuführen.
2. Darauf aufbauend werden unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit systematischer Bürgerbeteiligung in anderen deutschen Städten Vorschläge zur Verbesserung der Beteiligungskultur erarbeitet sowie zu erwartende Kosten dargestellt. Dabei werden auch die Inhalte der Anträge VI-A-01082, VI-A-01083, VI-A-00952 und A-00093/14 geprüft.
3. Die Ergebnisse werden im 1. Quartal 2016 in einer Stadtwerkstatt diskutiert und danach dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Stadtwerkstatt fand am 9. Mai 2016 statt. Eine Dokumentation wird gerade seitens der Verwaltung erarbeitet!

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