Kulturkataster in die Bauleitplanung integrieren
Pressemitteilung vom 9. Juni 2023
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat hat jetzt beantragt, dass das Kulturkataster auch in die Bauleitplanung integriert werden soll und die Stadt bereits jetzt dafür sorgt, dass Clubs als Kulturstätten anerkannt und behandelt werden.
Jürgen Kasek, Stadtrat und Sprecher für Livemusik und Clubkultur der Fraktion:
„Nachdem Leipzig jetzt auf unseren Antrag hin ein Kulturkataster hat, geht es nun darum den nächsten Schritt zu gehen und das Kulturkataster auch in der Bauleitplanung zu berücksichtigen, damit bei künftigen Bebauungsplänen frühzeitig auch bestehende Kultureinrichtungen integriert werden und dafür gesorgt wird, dass diese nicht verdrängt werden.
Das Problem ist einerseits darin begründet, dass Clubs in der Baunutzungsverordnung formell nach aktueller Gesetzeslage als Vergnügungsstätten eingestuft werden. Diese Einordnung wird aber ihrem Charakter als Kulturorte nicht gerecht, was erhebliche Unsicherheiten zur Folge hat. Gegenüber baurechtlich anerkannten Kulturorten sind sie schlechter gestellt und gegenüber Neuplanungen von größeren Immobilienentwicklungsprojekten (vgl. Beispiel Distillery) sind sie strukturell benachteiligt, da Vergnügungsstätten im Gegensatz zu Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke laut BauNVO auch in reinen und allgemeinen Wohngebieten zugelassen werden können. Die Änderung der Baunutzungsverordnung zur verbindlichen Anerkennung von Clubs als Kulturstätten hat zwar bereits durch einen Entschließungsantrag den Bundestag passiert, lässt aber in der Umsetzung auf sich warten.
Eine vorausschauende Stadtentwicklung muss sich auch dieser Frage stellen und dafür sorgen, dass Kulturstätten wie Clubs und Wohnbebauung miteinander harmonieren und nicht die notwendige Wohnbebauung in der wachsenden Stadt zur Verdrängung derselben Kulturstätten führt, die einst mit dafür gesorgt haben, dass Menschen in jungen Jahren nach Leipzig gezogen sind und auch hiergeblieben sind.“