Lärmschutz für Stötteritz / Mölkau (Anfrage 876/13)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 19.06.2013

Die Deutsche Bahn Netz AG stellt im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „City-Tunnel“ an der Strecke Engelsdorf – Gaschwitz (Leipziger Güterring) in der Ortslage Stötteritz eine beidseitige Lärmschutzwand auf. Das Vorhaben steht in der Verantwortung der Deutschen Bahn. Zur Güntzstraße waren zum Zeitpunkt des Schallgutachtens im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens 2008 die Mauer der S-Bahn-Haltestelle Stötteritz, der Unterstand sowie eine dichte Grünfläche aktiv lärmmindernd wirksam.
Mit dem DB-Bauprojekt weist der Lärmschutz jetzt zur Güntzstraße hin eine gravierende Lücke auf. Die heutige Situation muss als unbefriedigend gegenüber der vorherigen bezeichnet werden, weil die Güntzstraße und die dahinter liegende Wohnbebauung ohne Lärmschutz bleiben sollen, wohingegen das gegenüberliegende Gewerbegebiet tags wie nachts bestens gegen Lärm geschützt wird. Die Grünfläche entlang der Güntzstraße, welche Biotopcharakter hatte, wurde komplett
abgeholzt, die Haltestelle der S-Bahn wurde verlegt, Mauer und Baracke wurden abgerissen. Außerdem wurden die Gleise, auf denen zukünftig Güterzüge fahren sollen, erneuert und gleichzeitig erheblich, um 50 cm, angehoben. Die neue Eisenbahnüberführung an der Papiermühlstraße wurde sogar um 70 cm höher gebaut. Somit muss sich die zu erwartende Lärmsituation für die Güntzstraße und angrenzende Wohnbebauung ohne Lärmschutz um ein Vielfaches verschärfen.

Die Anwohnenden bemühen sich seit mehreren Wochen um Gehör für die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses von 2011 und eine vernünftige Lösung ( die Weiterführung der Lärmschutzwand oder alternativ z. B. Gabionen oder einen bepflanzten Erdwall) für Stötteritz.

Wir fragen an:

  1. Inwiefern wurde bei der Lärmberechnung während des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt, dass alle bis dahin schallmindernden Effekte durch Rückbau von Mauern, Gebäuden und Gehölz wegfallen werden?
  2. Wie beurteilt die Stadtverwaltung im Sinne des Lärmschutzes ihrer Anwohnenden die Tatsache, dass der als Ausbau genehmigte Streckenabschnitt per se ein Neubau ist (Höherlegung, Verlegung des Haltepunktes, Neuordnung der Gleise u.s.w.?
  3. Wie wird sich die Stadtverwaltung Leipzig gegenüber der Deutschen Bahn für einen ausreichenden Lärmschutz und die Korrektur des Planfeststellungsbeschlusses durch neue Lärmprognose zum jetzigen Zeitpunkt für Stötteritz/Güntzstraße einsetzen?

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download

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