Laxer Umgang mit Falschparkern auf Geh- und Radwegen, oder?

Pressemitteilung vom 10. August 2016

Werden in Leipzig Falschparker auch bei Großveranstaltungen abgeschleppt? Das wollen wir in der kommenden Ratsversammlung im August in einer Anfrage wissen und ziehen dazu das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster von 2011 heran. Explizit im Zusammenhang mit Großveranstaltungen hat das OLG entschieden, dass ein Abschleppen nicht nur gerechtfertigt ist, um eine konkrete Gefahrenstelle zu beseitigen, sondern auch um andere Autofahrer davor abzuschrecken, durch ihr Parkverhalten andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden (15.04.2011, AZ. 5 A 954/10).

Beim Spinnereirundgang betrifft es die Spinnereistraße, bei Fußballspielen oder Markt die Marschnerstraße, bei Veranstaltungen die Gehwege im Waldstraßenviertel, bei z. B. der Bierbörse die Straßen rund um das Völkerschlachtdenkmal  - die Radfahrstreifen und/oder die Gehwege sind zugeparkt. Wie geht die Stadtverwaltung in Leipzig mit diesem Fehlverhalten um, nutzt sie die ordnungsrechtlichen Möglichkeiten, schleppt sie auch Pkw konsequent ab?

Daniel von der Heide, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Selbst im Alltag ist zu erleben, dass auf Fahrradschutzstreifen, auf Radwegen, auf Gehwegen, in Straßeneinmündungen in Leipzig widerrechtlich abgestellt Pkw stehen. Welche Motivation könnte dahinter stehen, wenn Pkw-Besitzer Radfahrstreifen und Gehwege als Parkplätze missbrauchen? Könnte es sein, dass sie sich angesichts mangelnder legaler Abstellmöglichkeiten dazu im Recht sehen und in Kauf nehmen, dass so damit andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet werden? Dieses Denken und Handeln wird behördlich bestätigt, sofern eine Abwägung zugunsten von Pkw–Besitzern stattfindet und damit eine rechtliche Gleichstellung aller Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig und klar durch Ordnungsbehörden und Polizei vertreten und umgesetzt wird.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat durch eigene Beobachtungen im Alltag und aus vielen Gesprächen Beispiele gesammelt die uns bestätigen, dass in Leipzig mit dem Problem zugeparkter Geh- und Radwege bisher sehr lax umgegangen wird. Öl aufs Feuer hat die Aussage des OBM beim letzten Bürgergespräch gegossen, wenn er sagt, (Zitat Bildzeitung vom 3.8.2016): „Mangelnde Parkplätze in Schleußig und dann noch frühmorgens Knöllchen-Verteil-Aktionen. Jung: "Ich will das nicht kommentieren. Aber wir nehmen das mit."

Daniel von der Heide weiter: „Das war keine vernünftige Reaktion des OBM, denn Knöllchen werden nur verteilt, wenn Pkw regelwidrig parken. Es war ein falsches Signal und ergibt keinen Sinn, wenn der Oberbürgermeister falschen Gewohnheiten und Erwartungen den Mund redet. Wenn in Alltagssituationen nicht gegengesteuert wird, könnte bei erhöhtem Verkehrsaufkommen die Auffassung entstehen es bestünde in Leipzig quasi eine Selbstverständlichkeit der Duldung von Falschparkern.“

Wir fragen an:

1. Finden an genannten Punkten bei Großveranstaltungen Verkehrskontrollen beim ruhenden und fahrenden Verkehr durch das Ordnungsamt und die Polizei statt? Werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes gezielt und auch in den Abendstunden und am Wochenende vor Ort eingesetzt?

2. Unter welchen Umständen werden Falschparkende von Radwegen oder auch von Gehwegen in Leipzig abgeschleppt? Wieso findet oben genanntes Gerichtsurteil in Leipzig offensichtlich keine Anwendung?

3. Wie werden durch die Verwaltung die Sicherheit der Radfahrenden und der zu Fuß gehenden und die Interessen der Parkplatzsuchenden gegeneinander abgewogen?

4. Wären effektive Kontrollen und wirksame Maßnahmen (z. B. Abschleppen) bei Großveranstaltungen im Stadtgebiet geeignet, den zusätzlichen Verkehr von den Veranstaltungsorten fernzuhalten?

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