Leipziger Stadthafen - Grüne beantragen Ende des Investoren- und Betreiberverfahrens und Neubewertung

Pressemitteilung vom 23. Mai 2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag eingereicht, das seit 2009 laufende Investoren- und Betreiberverfahren zum Leipziger Stadthafen zu beenden und die Planungen zum Bau des Hafens und seines Umfeldes zu evaluieren. Zu den Zielen und Hintergründen des Antrages erklärt Tim Elschner, Stadtrat und stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion:

„Vor nunmehr neun Jahren hat der Stadtrat im Rahmen des Bau- und Finanzierungsbeschlusses den Oberbürgermeister beauftragt, ein Investoren- und Betreiberverfahren für den Stadthafen ausloben zu lassen. Grundlage war die  Auffassung des Stadtrates, dass mit dem Bau erst nach erfolgreicher Investoren- und Betreibersuche für den Betrieb des Stadthafens und bezüglich des Verkaufs der Grundstücke außerhalb des Hafenbeckens begonnen werden solle.

Mittlerweile muss man konstatieren, dass dem Projekt offenbar der Schwung abhanden gekommen ist. Zudem haben sich mittlerweile die Rahmenbedingungen (Verkehrswerte der Grundstücke, städtebauliche Einbindung, Machbarkeitsprüfung, ökologische und ökonomische Anforderungen) seit 2009 wesentlich verändert. Auch die Beschreibung des Vorhabens „Stadthafen“, das Gestaltungskonzept, die Baubeschreibung, die Auswirkungen und Folgeeffekte sowie die Fördermittelbereitstellung gilt es mittlerweile zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren. Genau dazu soll unser eingereichter Antrag dienlich sein.“

Das zukünftige Gelände des Stadthafens wird seit 2014 im Rahmen einer Zwischennutzung mit wassertouristischen Hintergrund und einem größeren Parkplatz (PKW-Parkplätze, zwei Busparkplätze und Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze) bewirtschaftet.

2014 gab sich die Verwaltung optimistisch, dass mit dem Bau des Stadthafens im Jahre 2017 zu rechnen sei (vgl. Beschlussvorlage BS/GVAV-382/14/).

Vor dem Hintergrund, dass von der Vergabe von kommunalen Grundstücken im Wege des Erbbaurechtes und mittels Konzeptvergabe eine bodenpreisdämpfende Wirkung ausgeht, die Konzeptvergabe im Erbbaurecht darüber hinaus auch im Wohnungspolitischen Konzept verankert wurde und außerdem wesentlicher Bestandteil der neu auszurichtenden städtischen Liegenschaftspolitik ist, sollen die an der Käthe-Kollwitz-Straße gelegenen Grundstücke 2408 b, 2408 und 2407 c entsprechend des Antrages veräußert werden. Die (Misch-)Nutzung für Gewerbe/Kultur/Gastronomie/Wohnen sind dabei mögliche Optionen, auf die eine entsprechende Bewertungsmatrix im Weiteren eingehen kann.

„Wir sind davon überzeugt, dass mit unseren Darlegungen einerseits einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung Rechnung getragen wird und andererseits das „Projekt Stadthafen“ mit Beschlussfassung unseres Antrages neuen Schwung bekommen könnte“, so Elschner abschließend.

Zurück