LEJ: Rechtsmängel im Planverfahren
Amtsblattbeitrag vom 20. April 2024
von Bert Sander, Stadtrat
Die geplante Erweiterung des Frachtflughafens Leipzig/Halle hätte eine erhebliche Steigerung des nächtlichen Frachtflugverkehrs zur Folge. Die damit einhergehenden Umwelt- und Gesundheitsschäden betreffen nicht nur einzelne Stadtteile, sondern die gesamte Stadt. Auch der Leipziger Stadtrat ist in der Pflicht, Sorge dafür zu tragen, dass Projekte – zumal in dieser Größenordnung – allen vorgeschriebenen Prüfkriterien gerecht werden, um vollumfänglich Rechtsgültigkeit zu erlangen. Allerdings weist die aktuell zur Prüfung vorliegende 15. Planänderung eklatante Mängel auf. So sind die der Planung zugrundeliegenden Lärm-Messwerte für die nordwestlichen Ortsteile erwiesener-maßen falsch, was mittlerweile selbst von den zuständigen Behörden eingestanden wird. Für Lützschena-Stahmeln etwa wurde festgestellt, dass die Lärmwerte bereits heute um bis zu 4 dB(A) über den prognostizierten Werten liegen. Mehrfach wurden die Planungsverantwortlichen auf Diskre-panzen in den Lärmgutachten und -kartierungen hingewiesen. Jedoch, still ruht der See. Das aktuelle Planverfahren steht auf zu wackligen Beinen, die zugrunde gelegten Werte sind falsch und entsprechen nicht der tatsächlichen Situation. Wir Bündnisgrüne haben deshalb eine Wiederholung des Planfeststellungsverfahrens beantragt!