Lohnzahlungen unter dem geplanten gesetzlichen Mindestlohn im Bereich der Stadtverwaltung (Antrag 808/13)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 20.03.2013

Als Folge der Agenda 2010 und der Hartz IV-Reformen gibt es ein immer weiter wachsendes Lohngefälle in Deutschland. Die Schere zwischen arm und reich geht immer weiter auseinander, dies bestätigt der diesjährige Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Der sittenwidrige Niedriglohnbereich mit seinen Auswüchsen und Mitnahmeeffekten gefährdet den sozialen Frieden. Die als Reaktion gegen solchen Missbrauch gedachte Einführung eines Mindestlohns wird immer wahrscheinlicher. Ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 € ist dabei im Gespräch.
Auch die Stadtverwaltung Leipzig hat mit ihren Beteiligungen und im Bereich externer Aufträge Bereiche, in denen Niedriglohnzahlungen zu vermuten sind. Um ggf. die finanziellen Konsequenzen einer Einführung eines Mindestlohnes abschätzen zu können, wäre es wichtig rechtzeitig zu betrachten, welche Bereiche dies in welchem Umfang betrifft.

Wir fragen daher an:

  1. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung würde ein gesetzlicher Mindestlohn Auswirkungen auf das Lohnniveau haben und welche Kosten sind zu erwarten?
  2. In welchen Bereichen hat die Verwaltung Aufträge vergeben, die – ggf. sogar tariflich – unter dem angesprochenen Lohnniveau liegen und welche Auswirkungen sind ggf. hier zu erwarten?
  3. Bei welchen kommunalen Beteiligungen bzw. bei deren Vergabe von Leistungen an Dritte gibt es Bezahlungen unter diesem Niveau und in welchem Umfang?
  4. Welche Einsparungen sind, durch das ggf. steigende Lohnniveau, im Bereich der Sozialleistungen zu erwarten?

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download

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