Luft- und Schadstoffbelastung reduzieren statt schönrechnen!
Pressemitteilung vom 19. September 2017
Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen im Leipziger Stadtrat hat zur morgen stattfindenden Ratsversammlung die Absetzung der „Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße“ beantragt.
Hierzu erklärt Daniel von der Heide, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion:
„Meine Fraktion beantragt die Absetzung der Petition zur Lärm- und Schadstoffbelastung in der Karl-Tauchnitz-Straße, weil sie die Argumentation des Verwaltungsstandpunktes widersprüchlich findet. Im April noch hat die Verwaltung die Sperrung der Harkortstraße für Fahrzeuge über 3,5t als temporär bezeichnet, nun wird eine großräumige Lösung nur noch als Möglichkeit und Option angesehen. Vor allem stört uns aber, dass die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes immer noch nicht vorliegt, weil aufgrund des Dieselskandals die Berechnungen der Luftschadstoffe nicht mit den Messungen übereinstimmen - so zumindest äußerte sich Rathaussprecher Matthias Hasberg im April gegenüber der LVZ. Die Verwaltung nimmt aber genau diese Berechnungen zur Grundlage des Verwaltungsstandpunktes, um zu erklären, dass die Grenzwerte für Luftschadstoffe in der Karl-Tauchnitz-Straße eingehalten werden."
Norman Volger, Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher, ergänzt:
"Wir fordern, dass die Verwaltung sich die Zahlen nicht so zurechtlegt, wie es gerade passt, sondern transparent deutlich macht, wie sie mit dem Problem der Luftschadstoffe durch den Auto- und LKW-Verkehr, nicht nur in der Karl-Tauchnitz-Straße, umgehen will. Wir verstehen, dass die Verbesserung der Luftqualität eine nicht einfach zu bewältigende Herausforderung darstellt und sich insbesondere die Situation an der Karl-Tauchnitz-Straße nicht einfach verbessern lässt, ohne die Probleme an andere Stellen zu verschieben. Aber gerade dann sollte man transparent kommunizieren und nicht widersprüchlich argumentieren. Zumindest das wäre die Verwaltung den Petenten schuldig."