Maßnahmen und Beschlüsse in Umsetzung des Leipzig Corporate Governance Kodex (Anfrage1069/14)
Anfrage zur Ratsversammlung am 19.03.2014
Am 11.12.2014 wurde der Leipzig Corporate Governance Kodex beschlossen. Die darin befindlichen Regelungen und Maßnahmen sollten infolgedessen in den jeweiligen Gesellschafterverträgen und Unternehmenssatzungen der direkten und mittelbaren Beteiligungsgesellschaften bzw. in den Regelungsinhalten gegenüber den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig festgeschrieben werden. Zudem sollten die Eigentümerziele der LVV dem Leipziger Corporate Governance Kodex Rechnung tragen. Seit seiner Beschlussfassung sind nunmehr 3 Monate vergangen.
Wir fragen daher an:
- In welchen Unternehmen und Gesellschaften, an denen die Stadt Leipzig beteiligt ist, wurden bereits Gesellschafterverträge und Unternehmenssatzungen einer Anpassung im Sinne des Leipzig Corporate Governance Kodex per Gesellschafterbeschluss bzw. Beschluss der Gesellschafterversammlung unterzogen?
- Wann sind dahingehend welche weiteren Schritte bzw. Beschlüsse geplant?
- Wie und wann planen die Unternehmen der LVV-Gruppe ihre jeweiligen Geschäftsordnungen der Aufsichtsräte den Regularien des Leipzig Corporate Governance Kodex anzupassen?
- In welchem Maße wurden die Eigentümerziele für den LVV-Konzern gemäß des Beschlusses RB/V 1843/13 bzw. der Bestimmungen des Leipziger Corporate Governance Kodex bereits angepasst und welche Schritte werden noch wann erfolgen?
- Wie und in welchem Maße wurden und werden die Geschäftsführungen der betreffenden Unternehmen und Gesellschaften bei der Umsetzung der o. g. Punkte angemessen beteiligt?
Die Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung hier als Protokollauszug.
Oberbürgermeister Jung berichtet, das Verfahren zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 11. Dezember 2013 unterliege einer ganzen Reihe von formellen und verfahrensseitigen Rahmenbedingungen. Nicht zuletzt seien mit der Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten sei, einige weitere Aufgaben für die Stadt Leipzig verbunden. Bereits im Dezember habe er, Jung, angekündigt, dass man den Corporate Governance Kodex mit der Sächsischen Gemeindeordnung abgleichen müsse.
In einem ersten Schritt erfolge eine Überprüfung der Anpassungsbedarfe von Satzungen und Ratsbeschlüssen. Hinsichtlich der mit der Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung verbundenen Neuregelungen gebe es einige Fragen, die direkt die Satzungen der Eigenbetriebe und Unternehmen berühren. Die Stadt Leipzig habe 100 Satzungen anzupassen. Man könne sich vorstellen, dass das noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.
In einem zweiten Schritt werde in Anlehnung an den Zustimmungs- und Informationskatalog für die LVV-Gruppe an einem weiteren Rahmenzustimmungs- und ?informationskatalog gearbeitet, der nunmehr in einem ersten Entwurf vorliege und von der Ratsversammlung zu beschließen sei. Er werde wahrscheinlich im April dem Stadtrat zugeleitet.
In einem dritten Schritt würden bestehende Eigentümerziele hinsichtlich ihres Anpassungsbedarfs aufgrund der Schritte 1 und 2 evaluiert. Dieser Prozess gestalte sich je nach Unternehmen unterschiedlich aufwendig. Im Rahmen dieses Verfahrens sei im Einzelfall zu prüfen, ob und, wenn ja, inwieweit Bedarf dafür über die bereits bestehenden Vorgaben des öffentlichen Zwecks im Rahmen der jeweils geltenden Unternehmenssatzungen hinaus besteht.
In einem vierten Schritt würden die jeweiligen Unternehmenssatzungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse sukzessive angepasst und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Er, Jung, gehe davon aus, dass man nach Vorabstimmung mit der Landesdirektion im zweiten Halbjahr 2014 beginnen werde, dem Stadtrat die Satzungen zuzuleiten. Er wolle mit der LVV, der LWB und dem Klinikum St. Georg beginnen. Der Gesetzgeber habe der Stadt Leipzig im Rahmen der Novellierung einen Anpassungszeitraum zur Umsetzung von 2016 eingeräumt.
Eine Anpassung von Geschäftsordnungen im Allgemeinen und bezüglich des LVV-Konzerns im Besonderen könne erst nach den Ratsbeschlüssen bezüglich der Zustimmungs- und Informationskataloge und der etwaigen Satzungsanpassungen erfolgen.
Die Geschäftsführungen seien im Rahmen geltender Rechts- und Beschlusslagen informiert und beteiligt worden. So seien Geschäftsführungen und Betriebsleitungen noch im Jahr 2013 von ihm, Jung, über die Beschlussfassung zum Leipzig Corporate Governance Kodex angeschrieben und informiert worden. Darüber hinaus seien sie mit einem weiteren Gesellschafterbeschluss Anfang 2014 entsprechend den Vorgaben des Ratsbeschlusses zum Kodex angewiesen worden, dort, wo das rechtlich möglich ist, insbesondere über die Vorgaben bezüglich der Transparenzklausel zu Gehalt und Nebenleistungen der Geschäftsführung mit dem anstehenden Jahresabschluss 2013 zu informieren. Ein erstes Beispiel für eine Vorabumsetzung stehe heute unter Tagesordnungspunkt 16.1 mit der beabsichtigten Bestellung des neuen Geschäftsführers für die Städtischen Altenpflegeheime auf der Tagesordnung.
Zusammengefasst stellt der Oberbürgermeister fest, dass man sich mitten in der Umsetzung befinde. Alles in allem werde der Gesamtprozess nach seiner jetzigen Einschätzung den Zeitraum bis Mitte 2015 in Anspruch nehmen.
Stadtrat Reupert (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) konzediert dem Oberbürgermeister, dass er sich sehr intensiv auf die Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung bezogen habe. Dies sei auch sinnvoll, wenn man die Aufgabe habe, eine Satzung oder ein anderes wichtiges Rahmenpapier zu überarbeiten und alle notwendigen Dinge hineinzupacken. Aber er, Reupert, habe den Eindruck gewonnen, dass bei den Dingen, die innenpolitisch näher lägen, etwa bei der Transparenz hinsichtlich der Veröffentlichung der Gehälter, ein sehr viel schnelleres Tempo zu verzeichnen sei als bei den übrigen Dingen, die der Stadtrat mit seinem Beschluss dem Oberbürgermeister aufgegeben habe. In dem Beschluss zum Leipzig Corporate Governance Kodex werde beispielsweise auch die Aufgabe gestellt, ein Steuerungskonzept zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen.
Stadtrat Reupert bemängelt, dass vor Kurzem eine Geschäftsführungsposition in der LVV durch den Personal- und Vermittlungsausschuss besetzt worden sei, also durch ein Gremium, das es laut Corporate Governance Kodex gar nicht mehr gebe. Insofern sei dort durchaus ein schnelleres Handeln angezeigt.
Oberbürgermeister Jung widerspricht Stadtrat Reupert. Es habe eine Findungskommission gegeben, und selbstverständlich könnten Ausschüsse gebildet werden. Im Übrigen habe nicht der Personal- und Vermittlungsausschuss der LVV, sondern der Aufsichtsrat entschieden. In der jetzigen Situation sei es notwendig, zunächst die Satzungen anzufassen. Vordringlich müssten die gesetzlichen Aufgaben in Anpassung der Sächsischen Gemeindeordnung gelöst werden. Darüber hinaus könne Stadtrat Reupert sicher sein, dass die Verwaltung mit Hochdruck am Zustimmungs- und Informationskatalog und am Steuerungsmodell arbeite. Das Leichteste sei in der Tat die Anweisung zur Offenlegung der Gehälter zum Jahresende 2013 gewesen. Das sei auch eine Frage des zur Lösung einer Aufgabe erforderlichen Aufwandes. Er, Jung, sehe sich in der Verantwortung, zügig die Dinge abzuarbeiten, die ihm als Aufgaben übertragen worden seien, aber einiges dauere einfach länger.
Auf eine entsprechende Nachfrage von Stadträtin Dr. Lauter (Fraktion DIE LINKE) zu Frage 4 bekräftigt Oberbürgermeister Jung, dass der Zustimmungs- und Informationskatalog für ihn der entscheidende Rahmen sei, in dem die weiteren Eigentümerziele ebenfalls angefasst werden müssten. Als Erstes wolle man die Eigentümerziele für die LVV anpassen. Die entsprechende Vorlage werde dem Stadtrat im zweiten Halbjahr 2014 unterbreitet werden. Danach würden LWB und Klinikum St. Georg folgen.