Mehr Demokratie und Beteiligung durch vereinfachte Bürgerentscheide

Pressemitteilung vom 06.02.2025
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte demokratisches Engagement und Beteiligung in Leipzig stärken. Aus diesem Grund hat die Fraktion heute einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig eingereicht, um Bürgerentscheide zu erleichtern. Der Kern des Vorschlags besteht in der Absenkung des Quorums für Bürgerentscheide von 25 auf 15 Prozent der stimmberechtigten Bürger*innen.
Dr. Gesine Märtens, stv. Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Bürger*innenbeteiligung:
„Ein niedrigeres Quorum senkt die Hürden für die direkte Bürgerbeteiligung und stärkt dadurch das demokratische Engagement unserer Bürger*innen. Wenn Menschen sich für eine Sache engagieren, soll ihr Engagement nicht an formalen Hürden scheitern. Als größte Stadt Sachsens sollte Leipzig ein Zeichen setzen und die Möglichkeiten nutzen, die die neue Gesetzeslage bietet.“
Die Sächsische Gemeindeordnung eröffnet nach einer Novellierung im Jahr 2022 die Möglichkeit, in kreisfreien Städten das Quorum für Bürgerentscheide auf bis zu 15 Prozent abzusenken. Mithilfe des Antrags soll die Möglichkeit nun in § 25 Absatz 2 der städtischen Hauptsatzung verankert werden.
Viele Leipziger*innen erinnern sich noch an den erfolgreichen Bürgerentscheid in Leipzig am 27. Januar 2008. Dieser verhinderte die Teilprivatisierung der Leipziger Stadtwerke. Von dem Engagement der Bürger*innen hat die Stadt nachhaltig profitiert. Seitdem gab es keine weiteren Bürgerentscheide. Mithilfe eines abgesenkten Quorums soll die Zugänglichkeit dieses Mittels für mehr direkte Demokratie nun erleichtert werden.