Mehr Transparenz und Beteiligung bei der Betreuung von Asylbewerbern!

Pressemitteilung vom 4. Juli 2014

Zum aktuell eingereichten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Begleitgremium zur Vergabe von Leistungen für Asylbewerberunterkünfte einrichten“ äußert sich Diana Ayeh, Stadträtin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Mit dem von meiner Fraktion eingereichten Antrag verfolgen wir das Ziel, die Vertreter der Migrantinnen und Migranten wie auch die politischen EntscheidungsträgerInnen in die Prozesse um die Leistungsvergabe von Betreibung der Gemeinschaftsunterkünfte und die damit einhergehende soziale Betreuung von Asylsuchenden und Geduldeten einzubeziehen. Bislang entscheidet die Verwaltung selbst über die Leistungsvergabe, das ist aus unserer Sicht intransparent und verhindert die Einflussnahme der eigentlichen Interessenvertreter auf konzeptionelle Kriterien bei der Vergabe.
Meine Fraktion hat maßgeblich für die Etablierung des Konzeptes einer möglichst dezentralen Unterbringung von Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gekämpft, welches schließlich 2010 beschlossen wurde. Seither sind zahlreiche kleinere Gemeinschaftsunterkünfte ans Netz gegangen und konnte eine Vielzahl Geflüchteter dezentral in eigenen Wohnraum ziehen.
Eine Beteiligung der Stadträte als Entscheidungsträger solcher Prozesse an der Konzeptionierung der Betreibung und Betreuung ist bisher nicht vorgesehen. Allerdings wurde bereits an verschiedenen Stellen und aus verschiedenen Blickwinkeln über Art und Weise, Umfang sowie sozialpädagogische Konzeption der Betreuung der Asylsuchenden diskutiert. Auch hier wurde deutlich, dass eine frühzeitige Einbeziehung der Beteiligten und mehr Transparenz im Verfahren der Sache dienlich gewesen wäre.
Um eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung und der Politik einerseits, für die wir seit vielen Jahren werben, aber auch eine vertretbare sozialpädagogische Betreuung der Betroffenen zu gewährleisten, sollte demnach ein Begleitgremium, ähnlich wie dieses seit Jahren im Bereich der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe etabliert ist, ins Leben gerufen werden. Dieses Gremium, welches sich nach unserer Vorstellung aus Vertretern der Fraktionen und des Migrantenbeirates als direkter Interessenvertretung der Vereine und Initiativen der Migrantenhilfe und der Asylsuchenden zusammensetzen soll, sollte darüber hinaus im Rahmen der Evaluation und in die Erarbeitung der Fortschreibung des Konzeptes Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig aktiv einbezogen werden.“

Die weiterhin steigenden Zuweisungszahlen werden in Leipzig wohl bedauerlicherweise dazu führen, dass die Unterkunft in der Torgauer Straße, die wir durch den Beschluss von 2010 zur dezentralen Unterbringung aufgeben wollten, vorerst weiter bestehen bleibt. Eine Sanierung des Hauses soll nunmehr erfolgen. Hierzu ergänzt Katharina Krefft:

„Man muss schon die Frage stellen, da schon länger absehbar war, dass man vorerst nicht auf zentrale Unterbringungen wegen der steigenden Flüchtlingszahlen verzichten kann, warum in der Torgauer Straße die entsprechend notwendige Sanierung für eine menschenwürdige Unterbringung nicht in die Gänge kommt, obwohl das Fachamt seit Jahren darauf hinweist. Bei mittlerweile 56% dezentraler Unterbringung muss das erklärte Ziel der Stadt Leipzig, auf Massenunterkünfte zu verzichten, weiterhin das oberste Primat bleiben, welches mit allen Kräften in möglichst kurzer Zeit erreicht werden muss – unabhängig der nun zur Debatte stehenden übergangsweise nötigen Sanierung der Unterkunft in der Torgauer Straße.“

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