Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeitsverhältnisse übernehmen!

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 3. Mai 2024

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Antrag eingereicht zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Die Stadt vergibt Arbeitsaufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Diese Aufträge zielen u.a. auch darauf, eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Bert Sander, inklusionspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Es geht um die Frage: Was können wir als Stadt Leipzig zusätzlich leisten, damit die Werkstätten für Menschen mit Behinderung auch wirklich zu einem Dienstleister für die Inklusion am allgemeinen Arbeitsmarkt werden? Der Antrag hebt hervor, dass gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zum Selbstverständnis solidarischer Gesellschaften gehört. Es gilt der zentrale Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention: ‚Nicht über uns ohne uns!‘“

Bert Sander: „Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung unterliegen allerdings nicht dem Mindestlohngesetz. Auch ist kritisch zu betrachten, dass die Zahl der Menschen, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln, sich leider nur im sehr niedrigen Prozentbereich bewegt.“

Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen sei daher auch als eine ressortübergreifende Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung zu verankern – entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention.

Dazu der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Christopher Zenker:

„In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten Menschen mit Behinderungen und werden nach ihren Bedürfnissen betreut. Zugleich gelten sie – trotz ihrer beruflichen Tätigkeit – nicht als Arbeitnehmer*innen im klassischen Sinn und erhalten keinen Mindestlohn. Nur wenige der in Werkstätten beschäftigten Menschen schaffen den Einstieg ins Berufsleben mit tariflich vereinbartem Lohn. Die Stadtverwaltung geht leider nicht mit gutem Beispiel voran. Zwar arbeiten Menschen mit Behinderungen in so genannten Außenarbeitsplätzen, zum Beispiel auf Leipziger Friedhöfen. Sie bleiben aber weiterhin Angestellte der Werkstätten, obwohl sie teilweise schon Jahre für und mit der Stadt arbeiten. Wir brauchen endlich klare Zielvereinbarungen mit den Werkstätten zu Übernahme von Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten in sozialversicherungspflichtig tarifliche bezahlte Angestellte bei der Stadt Leipzig. Nur wenn die Stadt vorbildhaft vorangeht werden auch private Unternehmen nachziehen.“

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