Antrag: Mieterlots*in einrichten – Mieter*innen schützen

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 1. Quartal 2025 eine zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Mieter*innen mit Lotsenfunktion in Verwaltung, kommunalen Unternehmen und mietrechtlichen Beratungsstellen einzurichten.

Begründung:

Mit dem zunehmend angespannten Wohnungsmarkt werden Mieter*innen bereits seit Jahren zunehmend mit Verdrängung, ungerechtfertigten Mieterhöhungen und insbesondere Entmietungen konfrontiert. Der Fall der Eisenbahnstraße 97 steht stellvertretend für eine immer dreistere Entmietungspraxis, die mit Baumaßnahmen und der Abstellung von Versorgungsmedien versucht, Mieter*innen zu verdrängen. Die damit konfrontierten Mieter*innen stehen neben dem damit verbundenen erheblichen psychischen Druck und hohen Anwaltskosten auch vor dem Problem verschiedener Anlaufstellen und Zuständigkeiten in Stadtverwaltung, kommunalen Unternehmen und mietrechtlichen Beratungsstellen. Dass die behördlichen Stellen und Unternehmen teilweise nicht abgestimmt agieren, kommt erschwerend hinzu.

Die angedachte Funktion unterscheidet sich von der in 2020 durch die Linksfraktion angeregte Ombudsstelle für Streitschlichtungen, deren Funktion jedoch durch Mieterverein und anwaltliche Beratungsstelle übernommen werden. Auf diese wäre im Fall des Falles auch weiterhin zu verweisen.

Der oder die Mieterlots*in kann als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle zum einen die Ansprechbarkeit für Mieter*innen erhöhen und vermeidet es für sie, mit mehreren Akteur*innen in der Stadtverwaltung sprechen zu müssen (One-Stop-Prinzip). Oft ist für Mieter*innen bei Problemlagen im Mietverhältnis nicht klar, wer Ansprechperson in der Stadtverwaltung ist. Dies betrifft neben o.g. Entmietungsfällen beispielsweise auch Unklarheiten bei der Anwendung des Mietspiegels, Wohngeldfragen oder Regelungen im Sinne der Zweckentfremdungsatzung, Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze. Zudem kann im Sinne eines einheitlichen Verwaltungshandelns eine bessere Koordination zwischen Ämter und kommunalen Unternehmen erfolgen.

 

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