Migrations- und Integrationsarbeit stärken

Gemeinsamer Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2021/22 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

Beschlussvorschlag:

Zur Stärkung der Migrations- und Integrationsarbeit der Stadt Leipzig werden im Jahr 2021 zusätzlich 80.000 EUR und im Jahr 2022 zusätzlich
100.000 EUR bereit gestellt.

Diese werden für:

  • die Förderung von Migrantenselbstorganisiationen und interkulturellen Vereinen und Verbänden (30.000 EUR im Jahr 2021 und 50.000 EUR
    im Jahr 2022),
  • Maßnahmen des Integrationskonzeptes (30.000 EUR pro Jahr),
  • die Erhöhung des Budgets für Sprach- und Kulturmittlung (20.000 EUR pro Jahr)

eingesetzt.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde vom Stadtrat beschlossen

Bericht zur Umsetzung des Beschlusses vom 16.12.2021


In das Budget des Referates für Migration und Integration wurden die Mittel eingestellt und wurden/werden in den HH-Jahren 2021 und 2022 wie folgt verwendet:

  • zur Förderung von Migratnenselbstorganisationen und interkulturellen Vereinen und Verbänden > 2021: 30.000 EUR; 2022: 50.000 EUR
  • für die Umsetzung von Maßnahmen des Gesamtkonzeptes > 30.000 EUR pro Jahr
  • zur Erhöhung des Budgets für den Einsatz der Sprach- und Integrationsmittler/-innen > 20.000 EUR pro Jahr

Durch die zusätzlichen Mittel für Sprach- und Integrationsmittler/innen können in den HHJ 2021/2022 voraussichtlich sowohl die bestehenden Sprach- und Integrationsmittlungsbedarfe der bereits abfordernden Einrichtungen und Träger an der Dienstleistung gedeckt werden, als auch im begrenzten Umfang bereits lange bestehende Bedarfe weiterer freier Träger.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 20.07.2022:


In das Budget des Referates für Migration und Integration wurden die Mittel eingestellt und wurden/werden in den HH-Jahren 2021 und 2022 wie folgt verwendet:

  • zur Förderung von Migratenselbstorganisationen und interkulturellen Vereinen und Verbänden > 2021: 30.000 EUR; 2022: 50.000 EUR
  • für die Umsetzung von Maßnahmen des Gesamtkonzeptes (Integrationskonzeptes) > 30.000 EUR pro Jahr
  • zur Erhöhung des Budgets für den Einsatz der Sprach- und Integrationsmittler/-innen > 20.000 EUR pro Jahr

Durch die zusätzlichen Mittel für Sprach- und Integrationsmittler/innen können in den HHJ 2021/2022 voraussichtlich sowohl die bestehenden Sprach- und Integrationsmittlungsbedarfe der bereits abfordernden Einrichtungen und Träger an der Dienstleistung gedeckt werden, als auch im begrenzten Umfang bereits lange bestehende Bedarfe weiterer freier Träger.

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