Milieuschutz im Leipziger Osten umsetzen - Veränderungssperre erlassen, Erhaltungssatzung voranbringen!

Pressemitteilung vom 25. Mai 2018

Zum Schutz der gebietsansässigen Wohnbevölkerung vor Verdrängung, spricht sich die Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen für eine umgehende Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung für die aus der Vorplanung der Landesweiten Planungsgesellschaft mbH empfohlenen Stadträume des Leipziger Ostens aus.

Das vorgesehene Milieuschutzgebiet des Inneren Leipziger Osten umfasst die Quartiere entlang der Eisenbahnstraße mit den Ortsteilen Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf sowie Teilen von Sellerhausen-Stünz (Bülowviertel) und Teilen von Anger-Crottendorf.

Tim Elschner, Stadtrat und stadtentwicklungspolitischer Sprecher unserer Fraktion:

„In diesem Gebiet sind seit Verabschiedung des Wohnungspolitischen Konzeptes (Fortschreibung) im Jahre 2015 gravierende Veränderungen auf dem Miet- und Immobilienmarkt zu beobachten. Übermäßige Sanierungen und weitere erhebliche Mietsteigerungen können die Verdrängung von gebietsansässiger Wohnbevölkerung zur Folge haben. Die ortsteiltypische Bevölkerungsstruktur des Inneren Leipziger Osten ist deshalb massiv gefährdet. Auch liegt die Gesamtmietbelastungsquote bereits jetzt über der kritischen Grenze von 30% des Haushaltsnettoeinkommens. Es ist also dringender Handlungsbedarf geboten!“

Unsere Fraktion hat in diesem Zusammenhang weiter beantragt, dass umgehend bzw. bis spätestens zum Ende des I. Quartals 2019 dem Stadtrat eine soziale Erhaltungssatzung für das vorgesehene Milieuschutzgebiet als Beschlussvorlage vorzulegen ist.

Dazu Stadtrat Elschner weiter:

„Damit die soziale Erhaltungssatzung ihre Wirkung letztendlich aber auch entfalten kann und im Vorfeld nicht unterlaufen wird, ist umgehend eine Veränderungssperre zu erlassen.
Der FA Stadtentwicklung und Bau soll des Weiteren über alle Bauvorhaben informiert werden. Außerdem sind seitens der Stadtverwaltung Bauherren genehmigungspflichtiger Baugesuche bei der Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen, mit denen den Zielen der Erhaltungssatzung entsprochen wird, zielführend zu beraten.“

Stadtrat Elschner abschließend:

„Zur Vorbereitung und Festsetzung des Milieuschutzgebietes sprechen wir uns dafür aus, die betroffenen Mieter*innen und Vermierter*innen zu informieren. Dafür sind alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, beispielsweise Anschreiben, Informationsbroschüre (mehrsprachig), Einwohnerversammlung. Darüber hinaus halten wir es für dringend geboten, in dem Gebiet während der Zeit des Milieuschutzes eine regelmäßige Mieterberatung einzurichten, die den betroffenen Mieter*innen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.“

Der Milieuschutz ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts. Ein individueller Mieter*innenschutz ist deshalb nicht möglich. Auch werden Eigentümer*innen dadurch nicht enteignet.


Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Milieuschutz im Leipziger Osten umsetzen - Veränderungssperre erlassen, Erhaltungssatzung voranbringen!"

Zurück