Mit Zuversicht und Verantwortung zur Haushaltsgenehmigung – Bündnisgrüne Fraktion für Prioritätenverschiebungen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt die sehr dynamische Haushaltsplanaufstellung zur Kenntnis und hat ihre Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf der Verwaltung für die Jahre 2025/2026 eingereicht.
In Summe schlägt die Fraktion über 50 teils weitreichende Änderungen vor, weitere Anträge, beispielsweise des Jugendhilfeausschusses unterstützt die Fraktion im weiteren Verfahren. Zur Deckung bzw. Gegenfinanzierung eigener Initiativen hat die Fraktion umfangreiche Vorschläge eingereicht, die mit Einsparungen sowie höheren Einnahmen für den Haushalt verbunden sind.
Die Aufstellung des Kommunalhaushalts erfolgt in diesem Jahr unter extrem erschwerten Bedingungen. Die noch fehlenden Regierungsbildungen in Bund und Land, die dadurch unklaren Fördermittel in vielen Bereichen, die Unsicherheiten der Märkte und damit verbunden die fragile Gewerbesteuerentwicklung, vor allem aber die sich verschlechternde Finanzierungssituation um das Finanz-Ausgleichs-Gesetz (FAG), stellt die Stadt und damit auch den Stadtrat vor unvergleichliche Herausforderungen.
Hierzu Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender:
„Die Situation ist momentan alles andere als leicht. Was heute entschieden wird, kann morgen schon Makulatur sein, die Steuerschätzungen, die Verhandlungen auf Bundes- und Landesebene – all das unterliegt momentan einer Dynamik, die eine sachgerechte Planung extrem erschwert. Der Kommunalhaushalt für 2025 und 2026 soll nach derzeitigem Stand wie geplant im März beschlossen werden. Bis dahin kann viel passieren, wie die beiden vergangenen Haushaltsaufstellungen gezeigt haben, die durch Corona-Krise und die Folgen des Ukraine-Kriegs ebenfalls unter krisenhaften Vorzeichen standen. Wir erwarten von OBM und Kämmerer, dass sie mit den Verwaltungsstandpunkten zu den Fraktionsanträgen auch Risiken aktualisieren und verwaltungsintern strategisch priorisieren. Die Stadtratsfraktionen werden nicht der Ausputzer für nicht erfolgte Hausaufgaben der Stadtspitze sein. Vor diesem Hintergrund haben wir den Haushaltsplanentwurf begutachtet und sowohl die für uns gravierendsten Fehlstellen, wie auch die falschen Prioritätensetzungen herausgefiltert.
Leitend ist für unsere Haushaltsanträge das Prinzip sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit. Gerade in diesen Zeiten großer politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit wollen wir mit dem Haushalt den gesellschaftlichen Zusammenhalt wahren. So kann es nicht sein, dass wir mühsam über Jahre aufgebaute Strukturen, insbesondere im Sozialbereich, in der Jugendhilfe aber auch der Freien Kultur, durch fehlende Anschlussfinanzierungen oder teils massive Leistungskürzungen aufgeben und gegen eine bessere und teils noch nicht einmal konkret ausdefinierte Wirtschaftsförderung ausspielen. Steuermehreinnahmen aus 2023 und 2024 sollten nicht einfach verpulvert werden, sondern sie müssen zurückgelegt und zur Deckung von Mindereinnahmen in 2025 und 2026, insbesondere in unseren sozialen Strukturen genutzt werden, um den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten.
In den beiden vergangenen Haushalten hat sich gezeigt, dass antizyklisches Agieren, insbesondere durch Investitionen in Bildungsinfrastruktur und Mobilität dazu beigetragen haben, dass Leipzig wachstumsstark aus den Krisen kam. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Deshalb setzen wir einen Fokus auf Investitionen, indem wir gezielt zusätzliche Stellen für die Akquise von Fördermitteln sowie die Bereitstellung von Eigenmitteln für zentrale Planungs- und Bauvorhaben beantragen, um die Fördermittelkulisse von Land, Bund und EU besser auszuschöpfen. Wenn wir Zukunftsinvestitionen in Bildungsinfrastruktur, Mobilität und Wohnen auf hohem Niveau ermöglichen, nützt dies nicht nur unmittelbar der lokalen Wirtschaft, sondern schafft die Grundlage für weiteren Wohlstand.“
Kristina Weyh, Fraktionsvorsitzende, ergänzt:
„Oberste Priorität in all den laufenden und kommenden Diskussionen um den kommunalen Doppelhaushalt hat die Genehmigungsfähigkeit. Daher gilt auch für unsere Fraktion in den anstehenden Verhandlungen die Unter- bzw. Einordnung der gesetzten Prioritäten bei Ein- und Ausgaben. Insofern werden wir auch mit unseren Entscheidungsträger*innen in Bund und Land alles dafür tun, die Situation um die Ausfinanzierung der gesetzlichen Pflichtaufgaben und darüber hinaus der zahlreichen weiteren Leistungen, die unsere Stadt seit Jahren erbringt und die sie so lebenswert macht, auch künftig zu gewährleisten. Bis zur Beschlussfassung des Doppelhaushaltes werden noch über drei Monate vergehen, in denen wir uns wichtige Weichenstellungen durch verantwortungsvolles Handeln auf allen Ebenen erhoffen.
Hinsichtlich der seit Wochen im Raum stehenden und für massive Unsicherheit sorgenden Pläne zur Reduzierung des städtischen Personalbestandes spricht sich unsere Fraktion für eine völlige Abkehr von den bislang diskutierten Plänen aus. Eine pauschale Reduzierung des über die Jahre im Zuge der wachsenden Stadt aufgebauten Personalbestandes bringt uns viel mehr Probleme als Vorteile. Niemand sperrt sich gegenüber einer professionell organisierten Stellen- und Aufgabenkritik. Diese gehört aber zunächst – organisiert durch die Ämter und Dezernate und unterstützt durch das Personalamt – durchgeführt, ehe man gegriffene Stellenbestände, jenseits einer Betrachtung nach gesetzlichen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben, zur Sperrung und Streichung festlegt. Mit dem bisherigen ungeschickten und wenig professionell wirkenden Umgang mit dem so wichtigen Thema wurde innerhalb der Verwaltung unglaublich viel Arbeitszeit gebunden sowie Unsicherheit, Misstrauen und Angst vor dem eigenen Stellenverlust geschürt.“
Katharina Krefft, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion:
„Bei den zahlreichen Anträgen, die Mehrausgaben für die Stadt mit sich bringen, konzentriert sich unsere Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor allem auf den Bestandserhalt und den unabweisbaren bedarfsorientierten Ausbau der für uns zentralen Projekte, die andererseits gefährdet wären. Dies betrifft gleichermaßen Projekte im Bereich Umweltschutz, der Jugendhilfe, im Sozialamt sowie im Kulturbereich und der Bürger*innenbeteiligung.
Haushaltsentlastend soll eine Durchsetzung des Stadtratsbeschlusses VII-A-09100 "Neue Kraft für eine starke Leipziger Wirtschaft – Nachhaltigkeit als Wirtschaftstreiber" im Wortlaut sein. So sollen von den im April beschlossenen Ausgaben in Höhe von 25 Mio. € aus ungeplanten Steuermehreinnahmen lediglich 15 Mio. € in die bereits untersetzten Maßnahmen und Projekte fließen, während die übrigen 10 Mio. € in zwei Jahresscheiben durch eine entsprechende Mittelübertragung zugunsten der Sicherung von Beschäftigung in sozialen Projekten sowie der Kultur und Jugendhilfe genutzt werden sollen. Weiterhin hat sich die Fraktion bereits mit einem Grundsatzantrag gegen den Abriss des Alten Technischen Rathauses in der Prager Straße ausgesprochen, was letztlich 11 Mio. € Minderausgaben im investiven Bereich entspricht.
Die Einnahmesituation der Stadt Leipzig soll sich durch die bereits mehrfach geforderte Einführung einer Verpackungssteuer, der sogenannten Take-Away-Steuer, verbessern. Im Fall des Beschlusses soll ein einheitliches Mehrweg- bzw. Pfandsystem als Alternative zu Einweg-Verpackungen in Leipzig eingeführt werden. Damit soll das Stadtbild verbessert und das Müllaufkommen durch leicht vermeidbaren Einweg-Müll verringert werden. Gastronomische Betriebe sollen dafür mittels eines Förderprogramms unterstützt werden, etwa bei der Anschaffung des Mehrwegsystems als auch bei ggf. für das Mehrwegsystem anzuschaffenden (Gewerbe-)Geschirrspülern.
Auch die Ausweitung von Bewohnerparkzonen, beispielsweise auf das Bach-Viertel und weitere, vor allem innenstadtnahe Wohnquartiere wird neben der deutlichen Entlastung des Parkdrucks für Anwohnende und des Parksuchverkehrs für Gewerbetreibende in den Tagesstunden eine Einnahmeausweitung für die Stadt mit sich bringen. Schließlich blicken wir auch in die Zukunft und wollen mit einer Grundsteuer C Einnahmen für die Stadt generieren.
Die Kommunen haben äußerst geringe Möglichkeiten der eigenen Finanzierung. Wir treten dafür ein, jede Möglichkeit zu nutzen, auch wenn es Arbeit macht und erst von Gerichten ausgeurteilt werden muss. Mit der Tourismusabgabe haben wir gezeigt, dass eigene Finanzquellen erschlossen werden können – und helfen, freiwillige Leistungen zu finanzieren“, so Katharina Krefft abschließend.