Anfrage: Mussten die Stadtbezirksbeiräte im Jahr 2025 unfreiwillig einen Konsolidierungsbeitrag leisten?
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 28. Januar 2026
Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem
Aus verschiedenen Stadtbezirksbeiräten wurde berichtet, dass aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung über den Sommer zweite Lesungen von investiven Anträgen innerhalb der Stadtbezirksbudgets vertagt wurden. Nach der Haushaltsgenehmigung wurden zwar die Lesungen der Anträge zugelassen, allerdings in vielen Fällen mit der Anmerkung durch die Verwaltung, dass es nunmehr zu spät im Jahr für die Umsetzung der Projekte sei, und diese damit aus formalen Gründen abzulehnen seien. Dies führte in einigen Stadtbezirken zu der Situation, dass das Budget nicht für den dafür vorgesehen Zweck verwendet werden konnte und große Geldsummen, die den Bürger*innen für Vorschläge zur Verbesserung ihrer Nachbarschaft und für Projekte im Stadtbezirk zur Verfügung gestellt werden sollen, ohne Schuld der Stadtbezirksbeiräte verfallen sind.
In verschiedenen Stadtbezirken sind Budgetmittel in mitunter fünfstelliger Höhe von diesem Verwaltungsvorgehen betroffen, die durch die Finanzverwaltung de facto blockiert wurden, obwohl geeignete Anträge zur Verausgabung der Mittel seit dem Sommer vorlagen.
Aus unserer Sicht ist dies allein in der Verhinderungshaltung der Finanzverwaltung begründet, und verweist auf schwerwiegende Defizite im Verständnis der wichtigen lokalen Demokratiearbeit auf Stadtbezirksebene. Die Stadtbezirksbeiräte wurden zu keinem Zeitpunkt transparent über die Entscheidungen der Stadtspitze aufgeklärt und als Partner im Prozess gesehen.
Dazu fragen wir:
- Ist die Verwaltung der Meinung, dass ein solcher Umgang mit den Vorschlägen aus der Bürgerschaft förderlich für die Demokratie vor Ort ist?
- Wie erklärt die Stadtverwaltung die ausgelassene Kommunikation mit den Stadtbezirksbeiräten, die den direkten Kontakt mit den Antragstellenden vor Ort haben und für die sinnvolle Verteilung der Gelder Verantwortung tragen?
- Aus welchen nachvollziehbaren Gründen wurde die Behandlung der Budgetanträge unterbunden?
- Wie viele Fälle gab es in den Stadtbezirksbeiräten, in denen durch die Verwaltung nach der Haushaltsgenehmigung mitgeteilt wurde, dass die Maßnahmen nunmehr aufgrund des fortgeschrittenen Haushaltsjahres nicht mehr umgesetzt werden können und somit de facto verfallen? Bitte um Aufschlüsselung nach Stadtbezirksbeirat und Projekt.
- Wie viel Geld wird durch dieses Vorgehen nicht den Bürger*innen vor Ort zugutekommen, sondern fließt als unfreiwillige und unabgesprochene Konsolidierungsleistung zurück in den Haushalt? Bitte um Aufschlüsselung nach Stadtbezirksbeirat und Projekt.
- Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um die gleichen Probleme in den nächsten Haushaltsjahren während des Genehmigungsprozesses durch die Landesdirektion oder anderen Phasen der vorläufigen Haushaltsführung zu verhindern?
Darüber hinaus wird aus den Stadtbezirksbeiräten eine Änderung der jahrelangen Praxis berichtet, dass beschlossene Maßnahmen zwar aufgrund der Unterjährigkeit des Budgets aus finanzieller Sicht nicht übertragen werden, diese in einer Art Selbstverpflichtung durch die Verwaltung über die Ämterbudgets dennoch umgesetzt wurden. So konnte sichergestellt werden, dass bei Verzögerungen beispielsweise in der Aufstellung von Bänken oder dem Bau von Fahrradabstellanlagen oder einer Beschlussfassung in den Stadtbezirksbeiräten kurz vor Jahresende dennoch eine Umsetzung im Folgejahr oder in manchen Fällen sogar nach zwei Jahren erfolgen konnte. Dass diese Praxis beendet wurde, ist nun den Stadtbezirksbeiräten mitgeteilt worden. Damit wird nur umgesetzt, was auch wirklich innerhalb des Kalenderjahres verbaut werden kann, was neue Fragen zu Verwaltungseffizienz, Zeitschienen, Kommunikationen mit Bürger*innen und vielen weiteren Angelegenheiten aufwirft. Mittel aus Maßnahmen, die nicht unterjährig umgesetzt werden, fließen zurück in den Gesamthaushalt und verfallen somit.
Dazu fragen wir:
- Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um aufgrund der nun strenger ausgelegten Unterjährigkeit der Maßnahmen aus SBB-Budgetbeschlüssen eine Umsetzung vor allem baulicher Vorhaben noch im Kalenderjahr umzusetzen?
- Auf welche Bearbeitungsfristen können sich die Stadtbezirksbeiräte bei den jeweils häufig beantragten Maßnahmen Aufstellung von Fahrradabstellanlagen, Aufstellung von Sitzbänken und Pflanzung von Bäumen verlassen? Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahme und Bearbeitungszeit ab Beschluss.
- Die Stadtbezirksbeiräte berichten, dass sie nun höhere Kosten bei baulichen Maßnahmen aus ihren Budgets finanzieren sollen. Das betrifft Teilmaßnahmen, die bisher durch die Verwaltung getragen wurden, wie beispielsweise Markierungsarbeiten bei der Aufstellung von Fahrradabstellanlagen oder projezierte Entleerungskosten bei der Aufstellung von Mülleimern für mehrere Folgejahre. Welche Posten werden den Stadtbezirksbeiräten ab 2026 nun in Rechnung gestellt bei der Kostenberechnung im Zuge der Erstellung der Verwaltungsmeinung bei Bürgervorschlägen, die bislang nicht durch die Stadtbezirksbeiräte getragen werden mussten? Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahme und Kosten nach einzelnen Posten.
Antwort vom 24. Februar 2026
Vorbemerkungen:
Bei den Stadtbezirksbudgets handelt es sich um Mittel zur Erfüllung freiwilliger Aufgaben. Unabhängig von der hohen Bedeutung lokaler Projekte unterliegen diese Mittel zwingend dem gesetzlichen haushaltsrechtlichen Rahmen. In Phasen der vorläufigen Haushaltsführung stehen sie daher grundsätzlich unter Vorbehalt.
Aufgrund der angespannten Haushalts- und Liquiditätslage wurden diese Vorgaben ab Juli 2025 verschärft. Infolgedessen konnten Mittelabforderungen bereits beschlossener Vorhaben nicht mehr ohne Weiteres ausgezahlt werden. Das Büro für Ratsangelegenheiten (BfR) hat umgehend Maßnahmen ergriffen, um die Zuwendungsnehmer in diesem Prozess zu begleiten. Hierzu zählten eine enge Kommunikation sowie die kurzfristige Einrichtung von Härtefallprüfungen, um finanzielle Unterstützung in Notfällen zu ermöglichen.
Gleichzeitig wurde die Beschlussfassung zu neuen Vorhaben in den Monaten August und September ausgesetzt. Damit sollte verhindert werden, dass Bürger neue Projekte starten, für die zum damaligen Zeitpunkt keine Förderung ausgezahlt werden durfte. In der Folge mussten einzelne Vorhaben formal abgelehnt werden. Dies betraf Anträge, deren Durchführungszeitraum bereits vor einer möglichen Beschlussfassung lag oder für deren Umsetzung nach der Wiederaufnahme des Verfahrens im Oktober 2025 die Zeit bis zum Jahresende nicht mehr ausreichte.
Eine Präsentation zum Stadtbezirksbudget 2025 finden Sie im Anhang für weitere Informationen zum Budget.
Auf die einzelnen Fragestellungen wird im Weiteren detailliert eingegangen:
Frage 1: Ist die Verwaltung der Meinung, dass ein solcher Umgang mit den Vorschlägen aus der Bürgerschaft förderlich für die Demokratie vor Ort ist?
Die einleitende Darstellung, die der Stadtverwaltung eine ‚Verhinderungshaltung‘ oder Defizite im Demokratieverständnis zuschreibt, wird entschieden zurückgewiesen. Diese Einschätzung verkennt die tatsächlichen Abläufe sowie das hohe Engagement der Mitarbeiter/-innen, die unter den schwierigen Bedingungen einer Haushaltssperre lösungsorientiert gearbeitet haben.
Die Verwaltung hat im rechtlich zulässigen Rahmen konsequent versucht, Handlungsspielräume zugunsten der Projekte zu nutzen. Dass dort, wo es rechtlich vertretbar war, Härtefallregelungen geschaffen wurden, belegt das Gegenteil einer Verhinderungshaltung. Durch eine zeitnahe Kommunikation und den engen Austausch des Büros für Ratsangelegenheiten mit den Antragstellern wurde zudem die notwendige Transparenz über die schwierige Haushaltslage hergestellt.
Der Stadtverwaltung ist die zentrale Bedeutung der Stadtbezirksbeiräte für die lokale Demokratie sehr wohl bewusst. Gerade deshalb wurde alles daran gesetzt, die Arbeitsfähigkeit der Gremien auch in der Krisensituation bestmöglich abzusichern.
Frage 2: Wie erklärt die Stadtverwaltung die ausgelassene Kommunikation mit den Stadtbezirksbeiräten, die den direkten Kontakt mit den Antragstellenden vor Ort haben und für die sinnvolle Verteilung der Gelder Verantwortung tragen?
Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung durften Projektförderungen nicht oder nur durch den Erlass von vorläufigen Bescheiden bewilligt werden. Erst nach Inkrafttreten des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 konnte über eine Projektförderung verbindlich entschieden werden.
Bestand im Einzelfall unterjährig die Gefahr, dass ein Projekt nicht umgesetzt werden konnte, so konnte durch das Fachamt im Rahmen seiner Budgetverantwortung über eine Zahlung entschieden werden (Härtefallregelung). Diese stünde aber unter dem Vorbehalt der Rückzahlung bei Nichtgenehmigung des Haushaltsplanes durch die Landesdirektion Sachsen (LDS).
Die Stadtverwaltung weist die Darstellung einer „ausgelassenen Kommunikation“ zurück. Eine umfassende Information der Stadtbezirksbeiräte (SBB) sowie der Antragsteller erfolgte bereits ab dem Zeitpunkt, als die Verschärfung der Haushaltslage absehbar war.
Konkret wurden die SBB-Mitglieder bereits am 11.07.2025 per E-Mail über die angespannte Haushaltslage und die verschärfte vorläufige Haushaltsführung informiert. Eine weitere detaillierte Erläuterung der Festlegungen zum Umgang mit dem Stadtbezirksbudget folgte am 31.07.2025.
Auch die Antragsteller wurden proaktiv einbezogen:
- Am 11.07.2025 erfolgte die Information über die Notwendigkeit von Dringlichkeitsbegründungen für Mittelabforderungen.
- Am 24.07.2025 wurde ein zweckgebundenes Formular zur Anzeige von Härtefällen versandt.
- Am 04.08.2025 wurden die Antragsteller darüber informiert, dass Anträge für die August-Sitzungen zum Schutz vor finanziellen Risiken nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden konnten.
- Einzelfallbezogene Ablehnungen aufgrund des Durchführungszeitraums wurden ebenfalls kommuniziert (z. B. am 07.08.2025).
Darüber hinaus haben die Stadtbezirksbeiratskoordinatoren in den Sitzungen der Stadtbezirksbeiräte im August und September über die Situation informiert und Fragen der Mitglieder beantwortet, wie u.a. den Protokollen der SBB Nord, Alt-West, Süd, Südwest, Mitte und Nordost zu entnehmen ist. Gleichzeitig wurde auf der Webseite des Stadtbezirksbudgets (www.leipzig.de/stadtbezirksbudget) über die aktuelle Situation informiert.
Nicht aufgeführt sind hierbei eine Vielzahl von bilateralen Kommunikationen per Telefon und E-Mail zwischen Verwaltungsmitarbeitern und Antragstellern.
Frage 3: Aus welchen nachvollziehbaren Gründen wurde die Behandlung der Budgetanträge unterbunden?
Die Unterbindung der Beschlussfassungen über Anträge zum Stadtbezirksbudget war rechtlich zwingend geboten. Da der Doppelhaushalt 2025/2026 erst am 22.09.2025 von der Landesdirektion Sachsen genehmigt wurde, befand sich die Stadt bis zum 06.10.2025 in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 78 SächsGemO.
In dieser Phase galt eine verschärfte restriktive Auslegung, da die Haushalts- und Liquiditätslage äußerst angespannt war. Da es sich beim Stadtbezirksbudget um Mittel zur Erfüllung freiwilliger Aufgaben handelt, konnten diese grundsätzlich nicht umgesetzt werden, sofern keine bereits bestehenden vertraglichen Verpflichtungen vorlagen. Für diese Fälle wurden Härtefallprüfungen vorgenommen. Die gesetzlichen Vorgaben ließen in diesem Zeitraum keinen weitergehenden Ermessens- oder Handlungsspielraum zu.
Ein wesentlicher Grund für das Aussetzen der Beschlüsse in den August- und September-Sitzungen war zudem der Schutz der Antragsteller vor finanziellen Risiken. Da eine Auszahlung der Mittel unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung stand und nicht garantiert werden konnte, sollte verhindert werden, dass Bürger Projekte starten, für die am Ende keine Förderung ausgezahlt werden darf.
Frage 4: Wie viele Fälle gab es in den Stadtbezirksbeiräten, in denen durch die Verwaltung nach der Haushaltsgenehmigung mitgeteilt wurde, dass die Maßnahmen nunmehr aufgrund des fortgeschrittenen Haushaltsjahres nicht mehr umgesetzt werden können und somit de facto verfallen? Bitte um Aufschlüsselung nach Stadtbezirksbeirat und Projekt.
Frage 5: Wie viel Geld wird durch dieses Vorgehen nicht den Bürger*innen vor Ort zugutekommen, sondern fließt als unfreiwillige und unabgesprochene Konsolidierungsleistung zurück in den Haushalt? Bitte um Aufschlüsselung nach Stadtbezirksbeirat und Projekt.
- Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet -
Zum Zeitpunkt der verschärften vorläufigen Haushaltsführung war bereits eine Vielzahl von Projekten beschlossen. Um den Abbruch dieser Vorhaben und finanzielle Schäden für die Zuwendungsempfänger zu verhindern, wurde ein Härtefallverfahren eingerichtet.
Hierzu wurden alle Empfänger vorläufiger Bescheide aufgefordert, die Notwendigkeit einer vorzeitigen Auszahlung darzulegen. Insgesamt gingen 52 Anträge auf Härtefallprüfung ein.
Ergebnis der Härtefallprüfung nach Stadtbezirken (Projekte):
- Alt-West: 6 Anträge – alle Projekte umgesetzt und ausgezahlt.
- Mitte: 5 Anträge – alle Projekte umgesetzt und ausgezahlt.
- Nord: 5 Anträge – alle Projekte umgesetzt und ausgezahlt.
- Nordost: 2 Anträge – alle Projekte umgesetzt und ausgezahlt.
- Nordwest: 4 Anträge – alle Projekte umgesetzt und ausgezahlt.
- Ost: 9 Anträge – alle Projekte umgesetzt und ausgezahlt.
- Süd: 8 Anträge – alle Projekte umgesetzt und ausgezahlt.
- Südost: 3 Anträge – alle Projekte umgesetzt und ausgezahlt.
- Südwest: 4 Anträge – alle Projekte umgesetzt und ausgezahlt.
- West: 6 Anträge – 5 Projekte umgesetzt und ausgezahlt (1 Projekt „Theaterworkshop Rollenwandel“ wurde zurückgezogen).
Verbleib der weiteren Prüffälle: 9 der 52 Anträge erfüllten die Härtefallkriterien zunächst nicht. Dies betraf 6 Fälle mit unzureichender Begründung und 3 investive Maßnahmen, die gesetzlich erst nach der Haushaltsgenehmigung ausgezahlt werden durften. Wichtig ist: Alle 9 Projekte erhielten ihre Mittel unmittelbar nach der Freigabe des Haushalts durch die Landesdirektion Sachsen. Ein „Verfall“ von Mitteln konnte durch dieses Verfahren somit vollständig verhindert werden.
Projekt-Rücknahmen und Ablehnungen: Im Jahr 2025 wurden insgesamt 251 Anträge bewilligt. Davon zogen 12 Antragsteller ihre Vorhaben eigenständig zurück (siehe Liste „Zurückgezogen durch Antragsteller“). Ein direkter Zusammenhang mit der Haushaltsführung lässt sich hierbei nicht herleiten.
Zurückgezogen durch die Antragsteller wurden folgende Projekte:
- SBB Süd – Beamer im Baum, Workshop „Gemeinsam gegen KO Tropfen“
- SBB Nord - Gohliser Sommergarten
- SBB Südwest – Beatz im Kiez
- SBB Mitte – Hörspielsommer
- SBB Nordwest - Mobile Sanitäranlagen
- SBB Nordost – Kieler Kiez Nachmittag
- SBB West – Projekt Secret Garden; Theaterworkshop Rollenwandel
- SBB Ost – Wippe auf Spielplatz; Reinigung Denkmal
- SBB Alt-West – Fußballbegegnungsfest
Aufgrund der bereits erläuterten Aussetzung der Beschlüsse im August/September mussten jedoch weitere Vorhaben formal abgelehnt werden:
19 Projektanträge: Ein rechtzeitiger Beschluss vor Projektbeginn war durch die Aussetzung der Beschlussfassungen nicht mehr möglich (siehe Tabelle 1). Hierzu erfolgte eine engmaschige Kommunikation mit den Betroffenen.
Tabelle 1: Formell abgelehnte Projektanträge wegen Fristen
(Eine Ablehnung erfolgte, wenn der Durchführungszeitraum vor einer möglichen Beschlussfassung des SBB gelegen hätte.)
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Antrags-/Allris-Nr. |
Verwendungszweck |
SBB |
beantragt |
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570304 |
Peace Harmony Straßenfest |
Mitte |
1.000,00 € |
|
584520 |
Zaungestaltung und Einweihungsfest |
Mitte |
623,00 € |
|
VIII-SBB-01287 |
Gohliser Stadtteilsportfest |
Nord |
1.900,00 € |
|
VIII-SBB-01300 |
Interreligiöses Dankfest |
Nord |
899,00 € |
|
VIII-SBB-01487 |
Literarisch-Musikalische Lesung |
Nord |
950,00 € |
|
VIII-SBB-01392 |
Parkfest Henriettenpark |
Alt-West |
2.000,00 € |
|
VIII-SBB-01675 |
Theaterstück "Die Arbeiterin" |
Alt-West |
1.000,00 € |
|
VIII-SBB-01259 |
Nachbarschaftsstunde |
West |
1.000,00 € |
|
VIII-SBB-01273 |
Afrikanisches Kulturfest |
Ost |
3.000,00 € |
|
VIII-SBB-01280 |
Vermittlungs- und Lehrangebot Kunst |
Ost |
1.000,00 € |
|
VIII-SBB-01298 |
Grand Beauty on Tour |
Ost |
1.000,00 € |
|
VIII-SBB-01440 |
Straßenfest am Rabet |
Ost |
775,00 € |
|
VIII-SBB-01470 |
Interaktiver Projekttag: |
Ost |
530,00 € |
|
VIII-SBB-01489 |
Sommerfest |
Ost |
450,00 € |
|
VIII-SBB-01528 |
150 Jahre Villa Breitling |
Ost |
965,00 € |
|
VIII-SBB-01663 |
Familiensonntag im Rabet |
Ost |
540,00 € |
|
542730 |
InMusiCon - Musikfestival |
Süd |
2.380,00 € |
|
VIII-SBB-01398 |
Temporäre Schulstraße vor Kurt-Masur-Schule |
Süd |
500,00 € |
|
VIII-SBB-01525 |
Senioren-Kabarett |
Süd |
300,00 € |
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|
|
|
20.812,00 € |
11 Vorschläge zur Umsetzung durch die Verwaltung: Eine Umsetzung war im laufenden Jahr zeitlich nicht mehr realisierbar (siehe Tabelle 2). Die Ursache lag hier jedoch teils auch an der Komplexität der Vorhaben, die generell längere Vorlaufzeiten erfordert hätten.
Tabelle 2: Formell abgelehnte Vorschläge, die 2025 nicht mehr umgesetzt werden konnten
(wo keine Antragssummen hinterlegt wurden, waren noch Abstimmungen mit der Verwaltung zur konkreten Ausgestaltung offen und die Vorschläge generell noch nicht beschlussreif zum Zeitpunkt der formellen Ablehnung)
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Antrags-/Allris-Nr. |
Verwendungszweck |
SBB |
beantragt |
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VIII-SBB-01361 |
Fahrradbügel Industriestr. 77-85 |
Südwest |
|
|
VIII-SBB-01484 |
Fahrradbügel Klingenstraße / Wigandstraße |
Südwest |
6.750,00 € |
|
VIII-SBB-01521 |
Fahrradbügel Markranstädter Str. 8 |
Südwest |
5.800,00 € |
|
VIII-SBB-01658 |
Papierkorb an Sitzbank Cöthner Straße / Schachtstraße |
Nord |
1.068,00 € |
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VIII-SBB-01484 |
Fahrradbügel Demmeringstraße |
Alt-West |
4.300,00 € |
|
VIII-SBB-01493 |
Bauminseln Hans-Driesch-Str. bepflanzen |
Alt-West |
3.960,00 € |
|
VIII-SBB-01323 |
Fahrradbügel Lindenauer Hafen |
West |
1.480,00 € |
|
VIII-SBB-01197 |
geschlossene Papierkörbe |
Ost |
1.175,00 € |
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VIII-SBB-01439 |
Fahrradbügel Steinstr. 47 |
Süd |
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VIII-SBB-01719 |
Bänke für die Südvorstadt |
Süd |
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VIII-SBB-01526 |
Fahrradbügel Nernststraße |
Nordwest |
5.500,00 € |
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30.033,00 € |
Fazit zur Budgetnutzung: Trotz der erschwerten Rahmenbedingungen wurde das Stadtbezirksbudget rege genutzt. Mit 467.316 € (85 %) der Gesamtsumme wurden im Jahr 2025 sogar mehr Mittel ausgezahlt als im Vorjahr 2024 (459.130 €). Eine Mindernutzung aufgrund der Haushaltssituation ist nicht festzustellen. Drei Stadtbezirksbeiräte konnten ihr Budget sogar nahezu vollständig vergeben (siehe Tabelle 3).
Tabelle 3: Beantragte und Verausgabte Summe pro Stadtbezirk 2025
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SBB |
beantragte Summe |
verausgabte Summe |
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Nordost |
81.531,00 € |
54.934,00 € |
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Mitte |
89.023,00 € |
54.010,00 € |
|
Ost |
151.040,00 € |
52.500,00 € |
|
Südwest |
88.724,00 € |
49.699,00 € |
|
Südost |
55.946,00 € |
45.346,00 € |
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Nordwest |
59.760,00 € |
44.610,00 € |
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West |
72.547,00 € |
44.448,00 € |
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Alt-West |
134.081,00 € |
41.381,00 € |
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Nord |
87.018,00 € |
40.419,00 € |
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Süd |
90.819,00 € |
39.969,00 € |
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467.316,00 € |
Frage 6: Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um die gleichen Probleme in den nächsten Haushaltsjahren während des Genehmigungsprozesses durch die Landesdirektion oder anderen Phasen der vorläufigen Haushaltsführung zu verhindern?
Die Verwaltung ist sich der besonderen Bedeutung der Stadtbezirksbeiräte für die Demokratie vor Ort bewusst. Es wird auch künftig angestrebt, Handlungsspielräume im rechtlich zulässigen Rahmen maximal zu nutzen.
Dennoch bleibt festzuhalten, dass auch die Stadtbezirksbeiräte zwingend an die geltenden haushaltsrechtlichen Regularien gebunden sind. Eine Umgehung der gesetzlichen Einschränkungen während einer vorläufigen Haushaltsführung ist bei freiwilligen Leistungen rechtlich nicht möglich.
Die Fragen 7, 8 und 9 zum Umgang mit der Jährlichkeit, Fristen und Umgang mit Umsetzungskosten von Vorschlägen im Rahmen des Stadtbezirksbudgets werden zusammenhängend beantwortet:
Grundsätze der Jährlichkeit und strategische Entwicklung Das Stadtbezirksbudget unterliegt dem Prinzip der Jährlichkeit. Das bedeutet, dass alle Vorhaben innerhalb des laufenden Kalenderjahres durchgeführt werden müssen. In der Einführungsphase des Instruments ab 2021 wurden – auch bedingt durch die Pandemie und Lernprozesse in der Verwaltung – Maßnahmen teilweise über das Jahresende hinaus übertragen. Dies führte jedoch zu einem erheblichen Bestand an finanziellen Verpflichtungen, der erst im Jahr 2025 fast vollständig abgearbeitet war.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage kann diese Praxis nicht fortgeführt werden. Die Verwaltung hält sich strikt an die haushaltsrechtliche Jährlichkeit: Gefördert werden nur Maßnahmen, deren Umsetzung im laufenden Jahr gesichert ist. Vor allem Projekte mit hohem Planungs- und Abstimmungsbedarf sollten daher frühzeitig im Jahr durch die Stadtbezirksbeiräte (SBB) verabschiedet werden.
Verfahren und Verbindlichkeit Nach einem entsprechenden Votum des SBB in der ersten Lesung erstellen die Fachämter eine detaillierte Verwaltungsmeinung für die Folgesitzung. Diese enthält Angaben zur zeitlichen Umsetzbarkeit sowie zu den konkreten Kosten. Ergibt die Prüfung, dass eine Umsetzung im laufenden Kalenderjahr nicht mehr möglich ist, muss das Büro für Ratsangelegenheiten (BfR) das Vorhaben formal ablehnen.
Die dargelegte Zeitschiene ist verbindlich, sofern der SBB zeitnah beschließt. Werden Beschlüsse trotz vorliegender Verwaltungsmeinung verschoben, ist eine neue zeitliche Bewertung erforderlich. Sollte die Verwaltung eine zugesagte Umsetzung trotz rechtzeitigen Beschlusses aus internen Gründen nicht realisieren können, werden die Mittel selbstverständlich prioritär für das Folgejahr bereitgestellt.
Transparenz bei Kosten und Ressourcen In der Verwaltungsmeinung werden die Kosten des Vorhabens vollständig und transparent ausgewiesen. Da es sich um zusätzliche freiwillige Leistungen handelt, können Begleitleistungen (z. B. Markierungs- oder Sicherungsarbeiten) in der aktuellen Haushaltssituation nicht mehr aus regulären Ämterbudgets getragen werden.
Dass scheinbar gleiche Maßnahmen (z. B. Fahrradbügel) unterschiedlich viel kosten, liegt unter anderen an spezifischen Standortfaktoren. Während ein Fahrradbügel im Materialwert aktuell ca. 360 € kostet, variieren die Installationskosten erheblich:
- Gehweg: Einfache Montage mit geringen Nebenkosten.
- Straßenraum: Erforderliche Markierungen oder Leitelemente können die Kosten um mehrere tausend Euro erhöhen.
- Grünflächen: Notwendige Erdarbeiten und Untergrundbefestigungen führen ebenfalls zu deutlichen Mehrkosten.
Grundsätzlich sind alle beschlossenen Maßnahmen zusätzliche Aufgaben, die mit den vorhandenen Personalressourcen zeitlich eingetaktet werden müssen.
Verantwortung und Beratung Die rechtzeitige Initiierung von Vorhaben liegt in der Verantwortung der SBBs. Dies betrifft auch die Abwägung, ob ein Vorhaben inklusive aller standortbedingten Nebenkosten aus dem eigenen Budget finanziert werden soll. Die detaillierten Verwaltungsmeinungen bieten hierfür die notwendige Entscheidungsgrundlage. Bei diesen Abwägungsprozessen werden die SBBs – wie bewährt – durch die Koordinatoren im BfR beratend unterstützt.
Anhang: Bericht Stadtbezirksbudget 2025 (10,1 MB pdf)