Anfrage: Mussten die Stadtbezirksbeiräte im Jahr 2025 unfreiwillig einen Konsolidierungsbeitrag leisten?
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 28. Januar 2026
Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem
Aus verschiedenen Stadtbezirksbeiräten wurde berichtet, dass aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung über den Sommer zweite Lesungen von investiven Anträgen innerhalb der Stadtbezirksbudgets vertagt wurden. Nach der Haushaltsgenehmigung wurden zwar die Lesungen der Anträge zugelassen, allerdings in vielen Fällen mit der Anmerkung durch die Verwaltung, dass es nunmehr zu spät im Jahr für die Umsetzung der Projekte sei, und diese damit aus formalen Gründen abzulehnen seien. Dies führte in einigen Stadtbezirken zu der Situation, dass das Budget nicht für den dafür vorgesehen Zweck verwendet werden konnte und große Geldsummen, die den Bürger*innen für Vorschläge zur Verbesserung ihrer Nachbarschaft und für Projekte im Stadtbezirk zur Verfügung gestellt werden sollen, ohne Schuld der Stadtbezirksbeiräte verfallen sind.
In verschiedenen Stadtbezirken sind Budgetmittel in mitunter fünfstelliger Höhe von diesem Verwaltungsvorgehen betroffen, die durch die Finanzverwaltung de facto blockiert wurden, obwohl geeignete Anträge zur Verausgabung der Mittel seit dem Sommer vorlagen.
Aus unserer Sicht ist dies allein in der Verhinderungshaltung der Finanzverwaltung begründet, und verweist auf schwerwiegende Defizite im Verständnis der wichtigen lokalen Demokratiearbeit auf Stadtbezirksebene. Die Stadtbezirksbeiräte wurden zu keinem Zeitpunkt transparent über die Entscheidungen der Stadtspitze aufgeklärt und als Partner im Prozess gesehen.
Dazu fragen wir:
- Ist die Verwaltung der Meinung, dass ein solcher Umgang mit den Vorschlägen aus der Bürgerschaft förderlich für die Demokratie vor Ort ist?
- Wie erklärt die Stadtverwaltung die ausgelassene Kommunikation mit den Stadtbezirksbeiräten, die den direkten Kontakt mit den Antragstellenden vor Ort haben und für die sinnvolle Verteilung der Gelder Verantwortung tragen?
- Aus welchen nachvollziehbaren Gründen wurde die Behandlung der Budgetanträge unterbunden?
- Wie viele Fälle gab es in den Stadtbezirksbeiräten, in denen durch die Verwaltung nach der Haushaltsgenehmigung mitgeteilt wurde, dass die Maßnahmen nunmehr aufgrund des fortgeschrittenen Haushaltsjahres nicht mehr umgesetzt werden können und somit de facto verfallen? Bitte um Aufschlüsselung nach Stadtbezirksbeirat und Projekt.
- Wie viel Geld wird durch dieses Vorgehen nicht den Bürger*innen vor Ort zugutekommen, sondern fließt als unfreiwillige und unabgesprochene Konsolidierungsleistung zurück in den Haushalt? Bitte um Aufschlüsselung nach Stadtbezirksbeirat und Projekt.
- Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um die gleichen Probleme in den nächsten Haushaltsjahren während des Genehmigungsprozesses durch die Landesdirektion oder anderen Phasen der vorläufigen Haushaltsführung zu verhindern?
Darüber hinaus wird aus den Stadtbezirksbeiräten eine Änderung der jahrelangen Praxis berichtet, dass beschlossene Maßnahmen zwar aufgrund der Unterjährigkeit des Budgets aus finanzieller Sicht nicht übertragen werden, diese in einer Art Selbstverpflichtung durch die Verwaltung über die Ämterbudgets dennoch umgesetzt wurden. So konnte sichergestellt werden, dass bei Verzögerungen beispielsweise in der Aufstellung von Bänken oder dem Bau von Fahrradabstellanlagen oder einer Beschlussfassung in den Stadtbezirksbeiräten kurz vor Jahresende dennoch eine Umsetzung im Folgejahr oder in manchen Fällen sogar nach zwei Jahren erfolgen konnte. Dass diese Praxis beendet wurde, ist nun den Stadtbezirksbeiräten mitgeteilt worden. Damit wird nur umgesetzt, was auch wirklich innerhalb des Kalenderjahres verbaut werden kann, was neue Fragen zu Verwaltungseffizienz, Zeitschienen, Kommunikationen mit Bürger*innen und vielen weiteren Angelegenheiten aufwirft. Mittel aus Maßnahmen, die nicht unterjährig umgesetzt werden, fließen zurück in den Gesamthaushalt und verfallen somit.
Dazu fragen wir:
- Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um aufgrund der nun strenger ausgelegten Unterjährigkeit der Maßnahmen aus SBB-Budgetbeschlüssen eine Umsetzung vor allem baulicher Vorhaben noch im Kalenderjahr umzusetzen?
- Auf welche Bearbeitungsfristen können sich die Stadtbezirksbeiräte bei den jeweils häufig beantragten Maßnahmen Aufstellung von Fahrradabstellanlagen, Aufstellung von Sitzbänken und Pflanzung von Bäumen verlassen? Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahme und Bearbeitungszeit ab Beschluss.
- Die Stadtbezirksbeiräte berichten, dass sie nun höhere Kosten bei baulichen Maßnahmen aus ihren Budgets finanzieren sollen. Das betrifft Teilmaßnahmen, die bisher durch die Verwaltung getragen wurden, wie beispielsweise Markierungsarbeiten bei der Aufstellung von Fahrradabstellanlagen oder projezierte Entleerungskosten bei der Aufstellung von Mülleimern für mehrere Folgejahre. Welche Posten werden den Stadtbezirksbeiräten ab 2026 nun in Rechnung gestellt bei der Kostenberechnung im Zuge der Erstellung der Verwaltungsmeinung bei Bürgervorschlägen, die bislang nicht durch die Stadtbezirksbeiräte getragen werden mussten? Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahme und Kosten nach einzelnen Posten.