Nach Beschluss des Landtags: Grüne fordern zügige Umsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Leipzig

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 01. Februar 2024

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat begrüßt den Beschluss des Landtags für ein Zweckentfremdungsverbot. Hierzu Dr. Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender und wohnungspolitischer Sprecher der Leipziger Stadtratsfraktion:

„Die gesetzliche Regelung für kommunale Zweckentfremdungssatzungen war überfällig. Auch wenn wir uns mehr, z.B. eine kürzere Leerstandsfrist als die nun beschlossenen 12 Monate gewünscht hätten, ist der Beschluss des Landtags ein wichtiges Signal für alle Mieterinnen und Mieter in Leipzig. Seit fünf Jahren diskutieren wir in Leipzig die Zweckentfremdung von Wohnungen durch Ferienwohnungen, Leerstand und Gewerbe. In einem angespannten Wohnungsmarkt müssen Wohnungen vorrangig auch zum Wohnen genutzt werden. Eine Nutzung als Ferienwohnung darf nur streng geregelte Ausnahme sein, spekulativer Leerstand muss grundsätzlich unterbunden werden.“

Mit der bisher fehlenden landesrechtlichen Grundlage kann die Stadt nun endlich eine Zweckentfremdungssatzung auf den Weg bringen.

„Unser Ziel muss sein, einen Großteil der 20.000 zweckentfremdeten Wohnungen in Leipzig wieder dem regulären Mietwohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts und der sich eintrübenden Baukonjunktur kann dies eine spürbare Entlastung für bezahlbares Wohnen bringen.

Die Stadtverwaltung hat bereits vor Jahren umfassende Erhebungen und Grundlagen für eine Zweckentfremdungssatzung erarbeitet. Wir erwarten, dass nun zügig der Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung erarbeitet wird. Nach jahrelangem Warten duldet das Zweckentfremdungsverbot in Leipzig keinen Aufschub", so Dr. Tobias Peter abschließend.

 

Zurück