Nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – Grüne fordern Veröffentlichung des aktualisierten Luftreinhalteplans!

Pressemitteilung vom 27. Februar 2018

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionsklagen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen und entschieden, dass Städte, in denen die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten werden, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auch ohne bundeseinheitliche Regelung erlassen  können. Die Richter erklärten, dass entsprechende Fahrverbote verhältnismäßig gestaltet und umgesetzt werden könnten.

Daniel von der Heide, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktionerklärt dazu:

„Wir begrüßen, dass das Recht auf Gesundheit aller Menschen höher gewertet wird als das Recht ein Diesel-Auto zu fahren. Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit bei der Luftreinhaltung ernst zu machen und den Umweltqualitätszielen Priorität einzuräumen. Hierauf werden wir bei der Diskussion über die Mobilitätsszenarien achten und fordern den Oberbürgermeister und die beteiligten Dezernate auf, endlich die längst überfällige Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorzulegen.“

Auch das Beispiel der seit über einem Jahr im Verfahren befindlichen Petition zur Lärm- und Schadstoffbelastung in der Karl-Tauchnitz-Straße zeigt, dass der Oberbürgermeister keine Entscheidung im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner zulässt. Wir erwarten, dass insbesondere die Probleme der Luftreinhaltung, die dort und anderswo zweifelsohne bestehen, endlich auch von der Stadtspitze ernst genommen werden und der Luftreinhalteplan mutige und wirksame Strategien für mehr Gesundheitsschutz liefert. Die bisherigen Stellungnahmen des Umweltdezernates zum Thema zeigen stattdessen, dass die Verwaltung die Probleme negiert und herunterspielt. So bleibt zu befürchten, dass man nur mit juristischer Auseinandersetzung sein Recht auf Gesundheit, saubere Luft und Ruhe durchsetzen kann.

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