Nach Entscheidung des Freistaats: Grüne fordern zügige Umsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Leipzig

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 14. Juni 2023

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat begrüßt den Durchbruch für ein Zweckentfremdungsverbot auf Landesebene. Hierzu Dr. Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender der Stadtratsfraktion und wohnungspolitischer Sprecher:

„Es war überfällig, dass die CDU ihre Blockade aufgegeben hat und der Koalitionsausschusses in Dresden nun eine gesetzliche Regelung für kommunale Zweckentfremdungssatzungen auf den Weg bringt. Dies ist ein wichtiges Signal für alle Mieterinnen und Mieter in Leipzig.
Seit fünf Jahren diskutieren wir in Leipzig die Zweckentfremdung von Wohnungen durch Ferienwohnungen, Leerstand und Gewerbe. In einem angespannten Wohnungsmarkt müssen Wohnungen vorrangig auch zum Wohnen genutzt werden. Eine Nutzung als Ferienwohnung darf nur streng geregelte Ausnahme sein, spekulativer Leerstand muss grundsätzlich unterbunden werden.“

Mit der bisher fehlenden landesrechtlichen Grundlage kann die Stadt nun endlich eine Zweckentfremdungssatzung auf den Weg bringen.

„Unser Ziel muss es sein, einen Großteil der 20.000 zweckentfremdeten Wohnungen in Leipzig wieder dem regulären Mietwohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts und der sich eintrübenden Baukonjunktur kann dies eine spürbare Entlastung für bezahlbares Wohnen bringen.
Die Stadtverwaltung hat bereits vor Jahren umfassende Erhebungen und Grundlagen für eine Zweckentfremdungssatzung erarbeitet. Diese müssen nun zügig und parallel zu den Beratungen im Landtag aktualisiert werden. Wir erwarten, dass den Stadtrat unmittelbar nach Landtagsbeschluss einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung vorlegt. Nach jahrelangem Warten duldet das Zweckentfremdungsverbot in Leipzig keinen Aufschub", so Dr. Tobias Peter abschließend.

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