Nachfrage zu VIII-F-02129-AW-01 Aktuelle Bilanz der Arbeitsgruppe „Verwahrloste Immobilien“

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 28. Januar 2026

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

Wir bedanken uns für die Beantwortung der Anfrage, verbunden mit folgenden konkretisierenden Nachfragen.

  1. Wir bitten erneut um die Beantwortung von Frage 4: Welche verwahrlosten oder maroden Immobilien haben in der Stadtverwaltung derzeit oberste Priorität? (Bitte um Nennung konkreter Immobilien)
  1. Welche Handlungsmöglichkeiten nimmt die Stadt wahr, wenn Eigentümer*innen von verwahrlosten Immobilien “nicht handlungsbereit” sind, wie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, wenn Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote, wie in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 dargelegt, kein sinnvolles Vorgehen darstellen?
  1. Welchen Unterschied sieht die Stadtverwaltung zwischen Eigentümer*innen von verwahrlosten Immobilien, die “nicht handlungsbereit” und “nicht gesprächsbereit” sind und wie beeinflusst dies das Vorgehen der Verwaltung?
  2. Steht die Stadtverwaltung in Kontakt mit den neuen Eigentümer*innen von verwahrlosten Immobilien, die wie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt verkauft wurden?

Antwort in der Ratsversammlung vom 26. Januar 2026

  1. Wir bitten erneut um die Beantwortung von Frage 4: Welche verwahrlosten oder maroden Immobilien haben in der Stadtverwaltung derzeit oberste Priorität? (Bitte um Nennung konkreter Immobilien)

Das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) beschäftigt sich immer noch mit Immobilien, die bereits in den zurückliegenden Jahren in der AG „Verwahrloste Immobilien“ und Vorgängerarbeitsgruppen behandelt wurden.

Prioritär bearbeitet werden Gebäude an Hauptverkehrsstraßen (insbesondere mit Straßenbahnverkehr), Eckgebäude sowie verwahrloste Immobilien innerhalb bereits sanierter Gründerzeitensembles, die das städtebauliche Erscheinungsbild negativ beeinflussen.

  1. Welche Handlungsmöglichkeiten nimmt die Stadt wahr, wenn Eigentümer*innen von verwahrlosten Immobilien “nicht handlungsbereit” sind, wie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, wenn Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote, wie in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 dargelegt, kein sinnvolles Vorgehen darstellen?

Es bestehen keine oder nur sehr eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten. Bei nicht handlungsbereiten Eigentümern/-innen wird weiterhin durch Gespräche, Beratungen, Angebot von Wohnungsbauförderung und ggf. weiteren kommunalen Förderungen versucht, die Eigentümer zur Sanierung oder zum Verkauf zu bringen.

  1. Welchen Unterschied sieht die Stadtverwaltung zwischen Eigentümer*innen von verwahrlosten Immobilien, die “nicht handlungsbereit” und “nicht gesprächsbereit” sind und wie beeinflusst dies das Vorgehen der Verwaltung?

Eigentümerinnen und Eigentümer, mit denen Gespräche geführt werden können und die Bereitschaft für einen Verkauf oder eine eigenständige Sanierung zeigen, gelten zunächst als „handlungsbereit“. In einigen Fällen wird das mit den Eigentümern abgestimmte Vorgehen jedoch nicht eingehalten. In anderen Fällen ist trotz wiederholter Nachfrage keine weitere Reaktion der Eigentümer/-innen zu verzeichnen. Die Erörterungen mit den Eigentümern/-innen haben demnach keinen Erfolg gezeigt. Das AWS wird sich hier erneut um den Kontakt bemühen. Eigentümer/-innen, die bereits auf die ersten Gesprächseinladungen nicht reagieren, zeigen keine Bereitschaft für einen Dialog und sind dementsprechend „nicht gesprächsbereit“. Bei sicherheitsrelevanten Schäden sind bauordnungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten zu prüfen.

  1. Steht die Stadtverwaltung in Kontakt mit den neuen Eigentümer*innen von verwahrlosten Immobilien, die wie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt verkauft wurden?

Vier dieser fünf verkauften Immobilien liegen in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung. Bei zwei dieser Objekte führte das Baugenehmigungsverfahren samt der erhaltungsrechtlichen Zustimmung zur Baugenehmigung (ein Objekt im Satzungsgebiet Eisenbahnstraße und ein Objekt im Satzungsgebiet Lindenau). Zu einem weiteren Objekt im Satzungsgebiet Lindenau wurden 2025 erhaltungsrechtliche Vorabstimmungen unter Einbindung der Denkmalpflege geführt, im Vorfeld des Baugenehmigungsverfahrens. Zum weiteren Objekt im Satzungsgebiet Schönefeld (westlicher Bereich) fand noch kein Kontakt mit den neuen Eigentümern/-innen statt.

Ein verkauftes Gebäude liegt nicht in Sozialen Erhaltungsgebieten. Dort beobachtet die Verwaltung weiter. Sollte keine Sanierung in einem vertretbaren Zeitraum starten, wird erneut Kontakt mit den neuen Eigentümern/-innen aufgenommen.

Weitere Informationen zur Entwicklung verwahrloster Immobilien:

Die nicht vollständige Erfassung des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung führt gesamtstädtisch 224 nicht-marktaktive, leerstehende Objekte mit nachweisbaren städtebaulichen Missständen und Mängeln. Davon liegen 45% in Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungssatzung.

Im Genehmigungsgeschäft der Sozialen Erhaltungssatzungen fanden im Zeitraum von Mitte 2020 bis 12/2024 – auch ohne Kontaktaufnahme mit den Eigentümern aufgrund des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots – zahlreiche Aktivitäten bei den Problemimmobilien statt: bei 27 dieser Objekte führte das Baugenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der erhaltungsrechtlichen Zustimmung zur Baugenehmigung für eine komplexe Sanierung / Modernisierung sowie energetischen Qualifizierung der Objekte und Wohnungen. Bei 12 weiteren Problemimmobilien wurden erhaltungsrechtliche Vorabstimmungen mit Eigentümern durchgeführt.

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