Neue Erikenbrücke über die Weiße Elster nach Belantis und damit verbundene Sanierung der Erikenstraße (Anfrage 1144/14)

Anfrage zur Ratsversammlung am 21.05.2014

Einer Mitteilung des Freistaates Sachsen war kürzlich zu entnehmen, dass der Zweckverband Neue Harth den Bau der Erikenbrücke über die Weiße Elster, die eine Verbindung zwischen Erikenstraße in Hartmannsdorf und dem Freizeitpark Belantis und weitergehend zum Zwenkauer See schaffen soll, realisieren wird. Da die Planung der Brücke und damit verbundene Folgemaßnahmen nicht in der Öffentlichkeit präsentiert wurden und diese nicht in die Planung einbezogen wurde, besteht ein gewisses Informationsbedürfnis.

Wir fragen daher an:

  1. Wann beginnt der Bau der Erikenbrücke und wann wird dieser abgeschlossen sein?
  2. Wird die Erikenbrücke so gebaut, dass sie neben Fußgängern und Fahrradfahrern auch geeignet ist, um einen Linienbusbetrieb zwischen Leipzig Südwest und dem Freizeitpark Belantis bzw. dem zu entwickelten Nordufer des Zwenkauer Sees zu ermöglichen?
  3. Inwieweit und wann plant die Stadtverwaltung, die marode Erikenstraße im Zuge des Brückenbaus grundhaft instand zu setzen, um eine gefahrlose Befahrung durch Fahrradfahrer und Linienbusse zu gewährleisten?
  4. Welche Folgemaßnahmen sind an der Brücke im Zuge einer Nutzung durch Linienbusverkehr notwendig, die momentan nicht Teil der Planung sind?

Die Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 21.05.2014 hier als Protokollauszug:

Bürgermeisterin Dubrau schickt voraus, dass eine Entscheidung über die Erikenbrücke nicht von der Verwaltung allein getroffen werden könne, weil es mehrere Bauherren gebe. Die Verwaltung habe eine Vorlage erarbeitet, damit der Bau- und Finanzierungsbeschluss entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung durch den Verwaltungsausschuss gefasst werden kann. Es werde angestrebt, diesen Beschluss in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses vor der Sommerpause am 2. Juli 2014 zu fassen. Der Beginn des Baus der Erikenbrücke sei für das Frühjahr 2015, und zwar voraussichtlich für Ende März, geplant. Das hänge auch vom Wetter ab. Voraussetzung sei auch eine reibungslose Bewilligung der Fördermittel, zu der man heute noch nichts Endgültiges sagen könne. Die Bauzeit der Brücke sei mit einem Jahr projektiert. Daher werde die Brücke wahrscheinlich im Frühjahr 2016 fertiggestellt. Die Erikenbrücke sei ursprünglich als Brücke für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV vorgesehen gewesen. Da diese Variante aber nicht förderfähig gewesen sei, habe umgeplant werden müssen. Die Brücke sei nunmehr für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Wartungs- und Rettungsfahrzeuge könnten sie bei Bedarf nutzen. Ein Busbetrieb mit einer Linienführung über die Brücke sei nicht geplant und auch nicht ohne Weiteres möglich. Die Instandsetzung der Erikenbrücke sei im mittelfristigen Programm nicht geplant, da die Finanzierung noch nicht gesichert sei. Um die Erikenbrücke für den Linienbusverkehr nutzen zu können, müsste sie komplett umgebaut werden. Die Breite zwischen den Brückengeländern von 3,75 m lasse keinen Begegnungsverkehr zu, auch nicht zwischen Radfahrern und Bus.

Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wünscht eine Erläuterung, was mit der Formulierung "ein Busbetrieb über die Brücke ist nicht ohne Weiteres möglich" gemeint ist. Auch wenn die Breite der Brücke keinen Begegnungsverkehr zulasse, könne man doch durch eine entsprechende Beschilderung eine Regelung schaffen, durch die Begegnungsverkehr auf der Brücke verhindert und ein Linienbusverkehr über die Brücke ermöglicht würde. Stadtrat Schmidt bezieht sich auf die Mitteilung, dass man im Falle der Einrichtung eines Linienbusbetriebes über die Brücke keine Fördermittel bekommen hätte, und fragt, ob dies bedeute, dass bei nachträglicher Einführung eines Linienbusbetriebes Fördermittel zurückgezahlt werden müssten. Weiter fragt Stadtrat Schmidt, ob es hinsichtlich erforderlicher Folgemaßnahmen bei Nutzung der Brücke durch Linienbusverkehr bereits Überlegungen gebe und ob es aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll wäre, perspektivisch im Zusammenhang mit der Entwicklung des Nordufers des Zwenkauer Sees einen Linienbusverkehr einzurichten, statt diesen über die Autobahn zu führen.

Bürgermeisterin Dubrau bekräftigt, das Problem bestehe darin, dass eine mehr als 3,75 m breite Brücke nicht gefördert würde. Sicherlich sei eine Ampelregelung möglich, aber man müsse bedenken, dass sich auch Bus und Fahrrad auf der Brücke nicht begegnen dürften. Es sei kompliziert, die Radfahrer dazu zu veranlassen, die Brücke bei Rot nicht zu befahren.

Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wendet ein, dass die Brücke von ihrer Länge her gut überschaubar sei. Daher könne er sich sehr wohl vorstellen, dass eine entsprechende Regelung gefunden werden könnte.

Bürgermeisterin Dubrau äußert, unter Bezug auf § 1 der Straßenverkehrsordnung wäre eine solche Regelung sicherlich denkbar. Aber die Praxis auf den Straßen sehe leider anders aus. Es sei tatsächlich mit erheblichen Gefahren verbunden, wenn sich an einer solchen Stelle Bus und Radfahrer begegnen.

Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob eine grundhafte Instandsetzung der Erikenstraße möglich sei.

Bürgermeisterin Dubrau bekennt, dass sie diese Frage jetzt nicht beantworten könne. Sie sagt zu, die Antwort schriftlich nachzureichen.

Ortsvorsteher Kopp berichtet, der Zweckverband sei zweimal im Ortschaftsrat gewesen und habe dieses Projekt vorgestellt. Den Anwohnern sei bekannt, dass lediglich eine Bus- und Radwegbrücke errichtet werde. Der Ortsvorsteher fragt, ob die Verwaltung eine grundhafte Instandsetzung der Erikenstraße vor dem Hintergrund der dortigen Grundstücksverhältnisse, der Straßenbreite und der Zusagen von Herrn Jung bei der Bürgerbegehung vor zwei Jahren in Betracht ziehe. Auf diese Frage bekomme der Ortschaftsrat vom Straßen- und Tiefbauamt keine Antwort. Es gehe also um die Frage, ob eine grundhafte Instandsetzung dieser Anliegerstraße geplant sei.

Bürgermeisterin Dubrau antwortet, die grundhafte Instandsetzung der Erikenstraße sei im mittelfristigen Programm nicht geplant. Ein entsprechendes Vorhaben müsste also zu einem späteren Zeitpunkt in die Investitionsplanung aufgenommen werden.

Oberbürgermeister Jung betont, die Verwaltung stehe dazu, dass es keine grundhafte Instandsetzung der Erikenstraße geben werde, sodass es dort nicht zu Durchgangsverkehr kommen könne. Deswegen werde auch lediglich eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke errichtet.

Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) fragt, ob er richtig verstanden habe, dass die Verwaltung gar keinen Busverkehr über die Erikenbrücke wolle. Möglicherweise treffe ja auch der Spruch "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg" nicht zu. Er fragt weiter, ob Bürgermeisterin Dubrau die Verhältnisse bei der Tauchaer Straße bekannt seien, wo man Busverkehr und Straßenbahn auf einer Spur geführt habe, und zwar sogar im Gegenverkehr. Es stelle sich die Frage, wieso das dort möglich gewesen sei und wieso es nach Ansicht der Verwaltung im Falle der Erikenbrücke nicht möglich sein solle.

Bürgermeisterin Dubrau erklärt, sie könne nicht aus dem Handgelenk sagen, wie groß die Breite im Falle der Tauchaer Straße gewesen sei. Bei der Erikenbrücke betrage sie nur 3,75 m. Wie bereits erwähnt, sei diese Brücke ursprünglich für Radfahrer, Fußgänger und ÖPNV geplant gewesen. Theoretisch sei eine solche Brücke möglich, aber für ein solches Vorhaben gebe es keine Fördermittel. Die Brücke werde so gebaut, dass die Feuerwehr darüber fahren könne. Insofern könne man im Nachhinein immer noch überlegen.

Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob er recht gehe in der Annahme, dass es einen großen Unterschied zwischen einer grundhaften Instandsetzung und einem grundhaften Ausbau einer Straße gebe. Bei einem grundhaften Ausbau würden Straßenausbaubeiträge fällig, bei einer grundhaften Instandsetzung aber nicht. Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei sehr wohl bewusst, dass es in diesem Bereich sehr große Grundstücke gebe und den Anwohnern kaum zugemutet werden könne, die vollen Ausbaubeiträge zu bezahlen. Daher habe die Fraktion die Frage 4 bewusst so gestellt, dass es um eine grundhafte Instandsetzung geht.

Bürgermeisterin Dubrau stellt klar, dass weder das eine noch das andere geplant sei.

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