Nichteingehaltene Zusagen zur Errichtung der Skateranlage am Anker (Anfrage 565/12)
Anfrage zur Ratsversammlung vom 18.04.2012
Die Skateranlage am Anker steht nach wie vor nicht für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung, obwohl ein Vororttermin mit Vertretern des Amtes für Jugend, Familie und Bildung im Oktober 2011 zum Ergebnis führte, dass die Stadtverwaltung das Vorhaben nach Kräften unterstützen und schnellstmöglich, spätestens zum Frühjahr 2012, umsetzen wird.
Wir fragen daher an:
- Welche Auflagen wurden seitens der am Bauantrag beteiligten Ämter (Amt für Umweltschutz, Bauordnungsamt, Verkehrs- und Tiefbauamt, Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Stadtplanungsamt) für die Umsetzung des Bauvorhabens erteilt?
- Ist es richtig, dass durch das Amt für Umweltschutz eine Einschränkung der Nutzungszeiten (werktags zwischen 15 und 20 Uhr) und eine zusätzliche Einzäunung verlangt wird, obwohl die Skateranlage neben dem benachbarten öffentlichen Streetballplatz vor dem Jugend- und Freizeitzentrum Anker e. V. steht und auf der anderen Seite von einer der lautesten Magistralen Leipzigs, der Georg-Schumann-Straße, tangiert wird? Wenn ja, warum?
- Wie plant die Stadtverwaltung eine kinder- und jugendgerechte Nutzung der Skateranlage zu gewährleisten?
- Wann ist mit einer abschließenden Errichtung der Skateranlage zu rechnen?
Die Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung hier als Protokollauszug:
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian führt aus, im Rahmen der Ämterbeteiligung zum Bauantrag seien durch das Amt für Unweltschutz Auflagen erteilt worden, die vorsehen, die Betriebszeiten werktags von 15:15 bis 20:00 Uhr zu begrenzen, die Anlage zu umzäunen und mit einem abschließbaren Tor auszurüsten. Durch das Verkehrs- und Tiefbauamt, das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung und das Stadtplanungsamt seien keine Auflagen erteilt worden. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege habe noch keine Auflagen erteilt. Nach abschließender Abstimmung mit den zukünftigen Nutzern würden die für die Erteilung der Baugenehmigung notwendigen Stellungnahmen durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung eingereicht.
Der Bürgermeister bestätigt die Richtigkeit der in Frage 2 gemachten Feststellungen. Das Amt für Umweltschutz führe dazu als Begründung an, dass der Zeitpunkt des Beginns der Nutzung auf Forderung des benachbarten Heisenberg-Gymnasiums auf 15:15 Uhr festgelegt worden sein. Ein Betrieb der Anlage außerhalb der festgelegten Zeiten und an Sonn- und Feiertagen sowie nachts werde im Sinne des Rücksichtnahmegebotes als nicht zulässig bewertet. Eine wirksame Kontrolle der Betriebszeit sei nur bei Realisierung einer Umzäunung möglich.
Am 20. April 2012 werde im Amt für Jugend, Familie und Bildung eine Beratung mit dem Anker e. V. zu den durch das Amt für Umweltschutz erteilten Auflagen und zu möglichen Lösungsansätzen stattfinden. Ziel sei es, eine gute Zugänglichkeit zu ermöglichen.
Wenn die offenen Fragen geklärt seien, könne zum Ende des zweiten Quartals 2012 eine Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.