Oberbürgermeister Jung muss das Ordnungsamt zur Ordnung rufen

Die Grünen kritisieren massiv die Antworten des Ordnungsamtes auf zwei Anfragen zum Parken auf Gehwegen und Radfahrstreifen

Pressemitteilung vom 8. September 2016

Zum einen hatte unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit Großveranstaltungen häufig die Radfahrstreifen als Parkflächen missbraucht werden und zum anderen angefragt, ob dies kontrolliert und ggf. auch durch Abschleppen behoben wird.

Daniel von der Heide, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt hierzu:
„Die Verwaltung nimmt weder die Anfrage noch die Problematik ernst. Wir haben explizit zu Großveranstaltungen angefragt und konkrete Beispiele benannt, wie die Spinnereistraße beim Spinnerei-Rundgang oder die Marschnerstraße während der Fußballspiele im Stadion. Der Oberbürgermeister meinte daraufhin, dass die Verwaltung nicht bei jeder Veranstaltung kontrollieren könne. Das jedoch hat niemand verlangt.“

In Bezug auf Abschleppmaßnahmen weißt die Verwaltung darauf hin, dass stets beurteilt werden muss, ob eine solche Maßnahme die lokale Verkehrssituation verbessern würde. Infolge dessen müsse man häufig auf Abschleppmaßnahmen verzichten. Gleichzeitig wird in der Antwort zur nächsten Frage nach der Abwägung zwischen Falschparkern und der Sicherheit von Radfahrenden betont, dass die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrenden Priorität habe.

Von der Heide führt seine Kritik weiter aus: „Die Antworten passen gerade bei den von uns benannten Beispielen einfach nicht zusammen. Es ist offensichtlich, dass der zugeparkte Radfahrstreifen auf der Marschnerstraße angesichts des erhöhten Verkehrsaufkommens, z. B. vor und nach den Fußballspielen, ein Sicherheitsproblem für die Radfahrenden darstellt. Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum die Verwaltung in ihrer Abwägung zu einem anderen Schluss kommt, als diese Autos abzuschleppen. Ausdrücklich hat das OLG Münster eine Abschleppmaß-nahme für rechtens erklärt, um andere Autofahrer von der Nachahmung abzuhalten. Dies müsste die Verwaltung vermutlich auch zugeben, weshalb sie lieber gar nicht auf die konkret benannten Beispiele eingeht. Mit dem Tolerieren des Parkens auf Radfahrstreifen wird die Gesundheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Die Antwort ist eine Farce. Ehrlich gesagt wundert mich auch immer wieder, dass sich die Polizei die Situation anschaut, ohne aktiv zu werden.“

Norman Volger, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führt aus: „Letztlich zeigt sich auch anhand der Nichtahndung von Taxifahrern am Südplatz, Bestattungsunternehmern am Burgplatz oder Autos in der Fußgängerzone vor dem Steigenberger Hotel, dass das Ordnungsamt rein willkürlich und nach eigenem Gutdünken handelt. Ob man in Leipzig bestraft wird, entscheidet nicht die rechtliche Grundlage, sondern das Ordnungsamt nach Lust und Laune. Zigtausende abgemahnte Autofahrende müssen sich fragen, warum nicht gleiches Recht für alle gilt. Wie soll der Bürger den Rechtsstaat und die Einhaltung der Regeln dennoch ernst nehmen, wenn es Zufall ist, ob man belangt wird oder straffrei ausgeht?“

Auch die Antworten zu einer weiteren Anfrage sorgen für großen Unmut bei den Grünen. Hier ging es um das Parken auf Gehwegen insbesondere in Plagwitz und Schleußig. „Im STEP Verkehr und öffentlicher Raum gibt es ein ganzes Kapitel zum Fußverkehr und den Bedingungen, die diesen attraktiv machen. Darin wurde eine Mindestbreite von 2,50 m für den Fußverkehr festgelegt. Das interessiert das Ordnungsamt aber nicht, da reichen auch mal eher 1,60 m. Auch hier wird die Sicherheit der schwächeren und umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmer allzu häufig den Interessen der Parkplatzsuchenden untergeordnet. Wir fordern Oberbürgermeister Jung und den zuständigen Bürgermeister Rosenthal dringend dazu auf, das Ordnungsamt zur Ordnung zu rufen und darauf zu drängen, dass die Sicherheit von Fuß- und Radverkehr auf Geh- und Radwegen wirklich Priorität hat und die Ziele des STEP Verkehr und öffentlicher Raum die gesamte Verwaltung und damit auch das Ordnungsamt binden!“ erklären von der Heide und Volger abschließend gemeinsam.

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