Oberbürgermeister Jungs verzweifelter Kampf um Intransparenz

Pressemitteilung vom 22. September 2017

Im Kommunalverfassungstreit hat Oberbürgermeister Burkhard Jung in einem Schriftstück an das Gericht seine Rechtsauffassung deutlich gemacht. Diese zeigt einmal mehr sein Unverständnis für die Forderung nach transparentem Verwaltungshandeln und bedeutet auch eine klare Abkehr seines im Arbeitsprogramm 2020 postulierten Versprechens gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Stadtrat. (siehe Hintergrund: Zitate aus dem Arbeitsprogramm 2020)

In der Stellungnahme zur eingereichten Klage unserer Fraktion macht der Oberbürgermeister deutlich, dass er nicht bereit ist, dem Stadtrat und auch der Öffentlichkeit weitergehende Informationen als bislang zugänglich zu machen. Stattdessen bemüht er sich darum zu betonen, dass bereits jetzt vollständige Transparenz gegeben sei und die Entscheidungsträger*innen im Kommunalparlament über sämtliche Möglichkeiten der Einsichtnahme und Informationseinholung zur Abwägung von Entscheidungsprozessen verfügen würden: „In den Ausschüssen besteht dann dabei Seitens der Stadträte die Möglichkeit, durch das jeweilige Fachamt in die Vorlagen eingeführt zu werden. Hierzu können Mitarbeiter der Verwaltung geladen werden und befragt werden. Es besteht damit eine äußerste Transparenz durch eine direkte Befragung der bearbeitenden Mitarbeiter. Weitergehende Unterlagen können angefordert werden.“ (Zitat: Stellungnahme der Stadt Leipzig, S. 7)
Das Gegenteil dieser Ausführungen ist jedoch der Fall.

Hierzu Fraktionsvorsitzende Katharina Krefft:

„In den vergangenen Jahren ist es immer wieder in den Ausschüssen passiert, dass kritische Nachfragen zur Abwägung bestimmter Entscheidungen abgeblockt und nicht beantwortet wurden. Immer wieder wurde dies mit dem Satz „Die Verwaltung spricht mit einer Stimme“ abgeblockt. Die Verwaltungsmitarbeiter sind nicht befugt, Ausführungen zu Entscheidungsprozessen im Mitzeichnungsverfahren der Ämter und Dezernate zu machen, die kritische Ansichten gegenüber der in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beschlossenen Verwaltungsmeinung offenbaren. Nur diese zählt, unter welchen Abwägungen sie letztlich aber entstanden ist, bleibt für die Stadträtinnen und Stadträte im Dunkeln. Mitarbeitende der Verwaltung werden so gleichgeschaltet und zu einfachen Erfüllungsgehilfen des OBM gemacht.

Deutlich wurde dies auch, als unsere Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Rundmail mit Fragen an alle Amtsleiter geschickt hatten und daraufhin vom Oberbürgermeister bzw. dessen Vertreter in sehr deutlichen Worten darauf hingewiesen wurden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung nicht befugt seien uns direkt zu antworten, sondern unsere Fragen über die jeweiligen Dezernate zu richten seien. Über diese harsche Antwort wurden alle angeschriebenen Amtleiter*innen vom Vertreter des Oberbürgermeisters in Kenntnis gesetzt und somit ein sehr deutliches Zeichen in die Verwaltung hinein geschickt, keine direkten Gespräche mit Vertreter*innen der Politik zu führen.“

Unsere Fraktion erwartet vom Oberbürgermeister dieser Stadt, dass er sich gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern zur Offenheit und Transparenz verpflichtet und die Kommunalpolitik in die Entscheidungsprozesse bestmöglichst einbezieht. Dies ist gegenwärtig beides nicht der Fall.

Einerseits können die Stadträt*innen die Abwägungsprozesse der Verwaltung nicht nachvollziehen, weil dazu in den Vorlagen keine Ausführungen gemacht werden. Lediglich der von der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vorgeschlagene Weg wird argumentativ verdeutlicht. Gegenteilige und letztlich gegeneinander abgewogene Empfehlungen aus den beteiligten Ämtern werden nicht veröffentlicht. Eine davon unabhängige Abwägung der Chancen und Risiken wird somit für das letztlich entscheidende und ehrenamtlich arbeitende Kommunalparlament nahezu unmöglich gemacht.

Ebenso werden nach wie vor hunderte Verwaltungsvorlagen, welche bereits in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beschlossen und nur ausgewählten nichtöffentlich tagenden Ausschüssen  und damit nur einer geringen Anzahl von Stadträt*innen zur Kenntnis gegeben werden, trotz dessen, dass keine schutzwürdigen Interessen betroffen sind, ohne Not geheim gehalten. Eine von unserer Fraktion verlangte Veröffentlichung verweigert der Oberbürgermeister auch weiterhin, weil er einerseits eine Zuständigkeit des Stadtrates nicht anerkennt und andererseits nicht bereit ist, proaktiv Transparenz in Verwaltungsprozesse und Verwaltungsentscheidungen einkehren zu lassen.

Katharina Krefft weiter: „Oberbürgermeister Jung hat nach wie vor nicht verstanden, dass sich unsere Klage dahingehend richtet, dass wir eine Befassungskompetenz - formuliert als Bitte, Anregung, Aufforderung oder Vorschlag statt als förmliche Festlegung künftigen Handelns - des Stadtrates einfordern, auch für Themen und Bereiche, in denen das Parlament keine Entscheidungsbefugnis nach der SächsGemO hat. Unser Ziel ist, den Oberbürgermeister zum Handeln aufzufordern, anerkennen aber selbstverständlich, dass es letztlich seine persönliche Entscheidung ist, ob er einer solchen Aufforderung Folge leistet, sofern diese nach SächsGemO in seiner alleinigen Zuständigkeit liegt. Mit seinen seitenweisen und an der tagtäglich erlebten Realität vorbeigehenden inhaltlichen Ausführungen zeigt sich vielmehr der verzweifelte Versuch des Oberbürgermeisters, die Intransparenz der Verwaltung zu retten. Statt weiterhin seine Machtspielchen zu spielen sollte er sich vielmehr zu seinen eigenen Verpflichtungen und Versprechen bekennen und ebenso die von ihm vorangebrachten Führungsleitlinien studieren und verinnerlichen.“


Zum Hintergrund:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gegen Oberbürgermeister Burkhard Jung wegen Verletzung ihrer Rechte Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht.
Gegenstand des Organstreits ist der Antrag „Transparentes Verwaltungshandeln“. (siehe „Anträge“) Wir fordern darin den OBM auf, alle Informations- und Beschlussvorlagen inkl. aller relevanter Anlagen, die für den Stadtrat zur seiner Meinungsbildung auch zur Abwägung aller Chancen, Risiken und Varianten erforderlich sind, vollständig offenzulegen. Formuliert als Forderung, nicht als Festlegung, was rechtlich nicht zulässig wäre.
Der Antrag wurde zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen und dort positiv dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. OBM Jung beanstandete danach den Antrag als nicht zulässig, weil dieser in seinen alleinigen Kompetenzbereich falle.
Wir wollen jetzt mittels Gerichtsurteil den OBM veranlassen, diesen Antrag für die Beschlussfassung in der Ratsversammlung zuzulassen.
Das Urteil wird auch in gewisser Weise richtungsweisend dafür sein, welche Kompetenzen die Ratsfraktionen besitzen, ob sie dem OBM Empfehlungen, Aufforderungen oder Vorschläge mittels Antrag unterbreiten dürfen.

Im Arbeitsprogramm 2020 des Oberbürgermeistes heißt es:

 „Sie (Stadträte) kontrollieren und überwachen die städtischen Verwaltungsbehörden und achten insbesondere darauf, dass Beschlüsse dem Gemeinwohl verpflichtend getroffen und gewissenhaft und ohne parteipolitische Rücksicht vollzogen werden.“

„Wir unterstützen den Stadtrat so, dass er seine Aufgaben erfüllen kann. Dazu gehören auch eine frühzeitige und offene Information. Beschlussvorlagen und Bekanntgaben bereiten wir zeitgerecht, kompetent und nachvollziehbar auf. Chancen und Risiken werden dabei erläutert, Alternativen aufgezeigt. Grundlage für die Zusammenarbeit ist gegenseitiges Vertrauen. Umgekehrt darf die Verwaltung darauf bauen, dass der Stadtrat sie unterstützt, die Aufgaben zu erfüllen.“

„Unter Beachtung der Verantwortlichkeiten des Stadtrates und des Oberbürgermeisters wollen wir die Stadtgesellschaft in Planungs- und Entscheidungsprozesse vor allem proaktiv einbinden, da diese Einbindungen zu einer höheren Akzeptanz der erforderlichen Festlegungen beitragen, damit verbundene Prozesse abkürzen und sich die Qualität des sich daraus ergebenden Handelns erhöhen kann.“

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