OBM-Anfrage: Beitrag der Greentech-Industrie im Bereich Cannabis für die Leipziger Wirtschaft

OBM-Anfrage vom 10. April 2025 zur Beantwortung bis zum 9. Mai 2025

Die voraussichtlich neue Bundesregierung von CDU, SPD und CSU möchte die Teillegalisierung von Cannabis im Herbst 2025 ergebnisoffen prüfen und daraus weitere Schritte ableiten. Dies entspricht zwar im Grunde der aktuellen Gesetzeslage, man kann allerdings den Wunsch einiger Koalitionspartner, die Gesetzeslage mindestens abzuschwächen, nicht außer Acht lassen. Auch ein erneutes Verbot von Cannabis steht somit weiterhin im Raum, da sich die voraussichtliche Bundesregierung hier nicht auf ein Bekenntnis zu legalem Cannabiskonsum einigen konnte.

Eine Rückabwicklung hätte erhebliche wirtschaftliche Folgen insbesondere für Ostdeutschland. Denn hier sitzen fast alle deutschen Hersteller von medizinischem Cannabis. Ostdeutsche Standortvorteile sind unter anderem der hohe Anteil erneuerbarer Energien und spezialisierte Studiengänge an Hochschulen wie in Erfurt oder Merseburg.

Wir fragen daher:

  1. Wie viele Leipziger Unternehmen gibt es im Feld der Herstellung und Bereitstellung von Cannabis(produkten)? Wie viele Arbeitsplätze stellen diese Unternehmen?
  2. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung die Gewerbesteuerabgaben (bzw. Einnahmen der Stadt Leipzig) dieser Unternehmen insgesamt?
  3. Welche Entwicklungspotenziale sieht die Stadtverwaltung in der Branche für die Stadt Leipzig insbesondere vor dem Hintergrund kürzlich beschlossenen Clusterstrategie?
  4. Mit Beschluss VIII-DS-00367 wurden 2 Mio. EUR als einmaliger Zuschuss an die LGH für die kurzfristige Bereitstellung von chemisch-physikalischen Laborflächen und Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Hätte eine Rückabwicklung der Gesetzeslage Auswirkungen auf die dem Beschluss folgenden Planungen, und wenn ja welche?

 

Antwort vom 19. Mai 2025

1. Wie viele Leipziger Unternehmen gibt es im Feld der Herstellung und Bereitstellung von Cannabis(produkten)? Wie viele Arbeitsplätze stellen diese Unternehmen?

Da die Herstellung und Bereitstellung von Cannabis(produkten) nicht als eigener Wirtschaftszweig (gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025) erfasst wird, liegen der Stadtverwaltung keine auswertbaren statistischen Daten vor.

Es ist kein Mieter bei der LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG bekannt, welcher Cannabis oder auf Cannabis basierende Produkte herstellt.

Ein Unternehmen ist dem Amt für Wirtschaftsförderung bekannt: Es handelt sich um einen bundesweit tätigen Online-Versender für medizinisches Cannabis, der ärztliche Rezepte bearbeitet, die Firma GRÜNHORN.

2. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung die Gewerbesteuerabgaben (bzw. Einnahmen der Stadt Leipzig) dieser Unternehmen insgesamt?

Siehe Antwort auf Frage 1: Der Stadtverwaltung liegen keine statistischen Daten vor, welche eine valide Schätzung ermöglichen.

3. Welche Entwicklungspotenziale sieht die Stadtverwaltung in der Branche für die Stadt Leipzig insbesondere vor dem Hintergrund kürzlich beschlossenen Clusterstrategie?

Die Stadtverwaltung fokussiert mit der Strategie der Clusterförderung 2035 (VII-DS-10142) das Innovationscluster Life Sciences. Unternehmen aus dem Bereich Medizinalcanabis gehören zum Wirtschaftszweig „Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen“.

Dieser ist dem Innovationscluster Life Sciences zugeordnet. Folglich besteht grundsätzlich u. a. die Möglichkeit, diese Unternehmen bei ihrem nachhaltigen Wachstum zu unterstützen, wenn ihre Tätigkeit innovativen Charakter hat, Skalierungspotential aufweist und auf gesundheitsfördernde Wirkung abzielt („Medizinal-Cannabis“).

Der reine Anbau, Vertrieb und Konsum von Cannabis als Genussmittel zählt ausdrücklich nicht dazu, auch dann nicht, wenn er rechtlich erlaubt sein mag.

4. Mit Beschluss VIII-DS-00367 wurden 2 Mio. EUR als einmaliger Zuschuss an die LGH für die kurzfristige Bereitstellung von chemisch-physikalischen Laborflächen und Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Hätte eine Rückabwicklung der Gesetzeslage Auswirkungen auf die dem Beschluss folgenden Planungen, und wenn ja welche?

Die für das Projekt der chemisch-physikalischen Laborflächen an die LGH Service GmbH auszureichenden Mittel stehen nicht im Zusammenhang mit (Medizinal-)Cannabis oder Cannabisprodukten, so dass dort ebenfalls keine Auswirkungen aus einer veränderten Gesetzeslage zu erwarten sind. Eine Vermietung an Cannabis-Produzenten ist nicht geplant.

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