OBM-Anfrage: Geschlechtergerechtigkeit in der Leipziger Kulturlandschaft
Anfrage zur Beantwortung bis zum 8. April 2023
Der Equal Pay Day 2023 widmet sich unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ dem Gender Pay Gap im Kunst- und Kulturbereich. Die unbereinigte Lohnlücke lag in Deutschland im Jahr 2022 bei 18 Prozent insgesamt (wobei die selbe Größe in Sachsen zum Zeitpunkt der letzten Datenauswertung 2020 bei 7,6% liegt). Beim unbereinigten Gender Pay Gap im Bereich „Kunst und Kultur Unterhaltung und Erholung“ kommen Frauen noch schlechter weg. Hier lag er im letzten Jahr sogar bei 20 Prozent deutschlandweit. (Quelle: Statistisches Bundesamt 2023)
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen zu kommunalen Stellschrauben zur Erreichung von Geschlechtergerechtigkeit:
- Auf welche Weise wird Equal Pay und Parität in der Kulturförderung bereits befördert? (Stichworte: Überprüfung auf geschlechterspezifische Ungleichheiten in Gehalts-/Honorarempfehlungen in kommunalen Förderrichtlinien, Parität in Fördergremien und Preisvergabejurys, Umgang mit Transparenz vs. Geheimhaltungsklauseln in Arbeits-/Honorarverträgen, Überprüfung von Vergütungsstruktur auf geschlechterspezifische Ungleichheiten)
- Wie ist das Verhältnis männliche/weibliche Personen auf der 1.-3. Leitungsebene der Leipziger Regie- und Eigenbetriebe Kultur?
- Wie ist das Verhältnis männliche/weibliche Personen auf der 1.-3. Leitungsebene bei institutionell geförderten Einrichtungen bzw. kann dazu eine Abfrage durch das Kulturamt erfolgen und nachgereicht werden?
- Wie hat sich die Präsenz von Werken von Frauen im Museum der bildenden Künste (inklusive Sammlungsbestand) und der Galerie für Zeitgenössische Kunst seit 1990 entwickelt? Gibt es ein Konzept bzw. eine Strategie für Geschlechtergerechtigkeit in diesen Häusern?
- Wie viele Dirigentinnen haben in den letzten fünf Jahren in den städtischen Kulturbetrieben bei Aufführungen, Gastspielen und Proben dirigiert und wie war das Geschlechterverhältnis? Wie war das Geschlechterverhältnis bei Anstellungsverhältnissen und Gastengagements?
- Wie ist das Verhältnis von Solistinnen zu Solisten und Stimmführerinnen zu Stimmführern innerhalb der Orchester der Oper, der Musikalischen Komödie und am Gewandhaus?
- Gibt es unterstützende Maßnahmen zur Kinderbetreuung für Kulturschaffende mit abendlichen Auftritten durch die Stadt?
- Sieht die Verwaltung in Hinblick auf die Vernetzung von weiblichen Kulturschaffenden und Empowerment (z.B. in Bezug auf Honorarverhandlungen) einen städtischen Auftrag?