OBM-Anfrage: Sachstand Auenentwicklungskonzept und Lebendige Luppe

OBM-Anfrage vom 4. August 2023 mit Beantwortungsfrist bis 1. September 2023

Laut Ratsbeschluss vom 15. Juli 2020 zur Vorlage VI-DS-02029-DS-02 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, das Projekt Lebendige Luppe im Sinne des Auenentwicklungskonzeptes für die Nordwestaue neu auszurichten und nach 2023 in ein Naturschutzgroßprojekt für das gesamte Auwaldgebiet zu überführen. Dabei ist die Ausrichtung des Projektes Lebendige Luppe konsequent mit den parallel zu erarbeitenden Erkenntnissen des integrierten Auenentwicklungskonzeptes sowie mit dem Fördermittelgeber Bundesamt für Naturschutz sowie dem Freistaat Sachsen (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft [SMEKUL]/Landestalsperrenverwaltung [LTV]/Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie [LfULG]) abzustimmen. Das Auenentwicklungskonzept (Beschluss zu VII-A-00516 vom 20.5.2020) liegt bisher nicht öffentlich vor.

Wir fragen daher an:

1. Wie ist der Stand der Umsetzung bezüglich des Beschlusses „2. Änderung des Planungsbeschlusses "Lebendige Luppe" - Projekterweiterung und Kostenentwicklung“ (VI-DS-02029-DS-02), insbesondere hinsichtlich der Beschlusspunkte 1 bis 4? Bitte einzeln aufschlüsseln.

2. Wie ist der fachliche Stand der Ausarbeitung des Auenentwicklungskonzepts Elster-Luppe-Aue sowie der Bauabschnitte 1-3 im Projekt Lebendige Luppe, welche nächsten Schritte sind geplant und wann werden die Unterlagen öffentlich zugänglich gemacht?

3. Wie bilden sich die Projektteile „Gerinne Lebendige Luppe“ und „Flutung Lebendige Luppe“ im Auenentwicklungskonzept konkret ab?

4. Welche Alternativen für die Gewässer- und Auenentwicklung wurden im Auenentwicklungskonzept untersucht? Wie wurden dabei künftige Entwicklungen des Wasserdargebotes und des zeitlichen Abflussverhaltens berücksichtigt sowie verschiedene Möglichkeiten der Wasserverteilungen im Gebiet (für Weiße Elster, Neue Luppe und linksseitige Aue) betrachtet und modelliert?

5. Mit welchem Ergebnis erfolgte die Abstimmung der Stadtverwaltung mit den relevanten Akteuren (SMEKUL, LTV, LfULG, Bundesamt für Naturschutz) sowie Umweltverbänden und Wissenschaft hinsichtlich der Neuausrichtung des Projekts Lebendige Luppe, dem Auenentwicklungskonzept sowie der Vorbereitung des Naturschutzgroßprojektes?

Antwort vom 13. September 2023

1. Wie ist der Stand der Umsetzung bezüglich des Beschlusses „2. Änderung des Planungsbeschlusses "Lebendige Luppe" - Projekterweiterung und Kostenentwicklung“ (VI-DS-02029-DS-02), insbesondere hinsichtlich der Beschlusspunkte 1 bis 4? Bitte einzeln aufschlüsseln.

1a) Die Ausrichtung des Projektes Lebendige Luppe wird konsequent mit den parallel zu erarbeitenden Erkenntnissen des integrierten Auenentwicklungskonzeptes abgestimmt.

 

Stand: Die Ausrichtung des Projektes Lebendige Luppe (LL) wurde konsequent mit dem parallel erarbeiteten Auenentwicklungskonzept (AEK) abgestimmt, indem die Planer des Auenentwicklungskonzeptes regelmäßig und engmaschig an den Planerberatungen des Lebendige Luppe Projektes teilgenommen haben und über die aktuellen Planungsstände, Modellierungsergebnisse und anderweitige Untersuchungen informiert wurden. Die Anpassungsvorschläge der Planer des AEK wurden im weiteren Planungsprozess der LL berücksichtigt. Auch das AEK hat Modellierungsergebnisse und Ergebnisse anderweitiger Untersuchungen von LL (z.B. zu Deponien, Siedlungsrandbebauung etc.) mit in die eigenen Planungen integriert. So wurden beide Planungsprozesse (LL, AEK) aufeinander abgestimmt und harmonisiert.

 

1b) Die Maßnahmen des Projektes Lebendige Luppe müssen als zentrale Weichenstellung für eine mittelfristige bis langfristige Umsetzung des integrierten Auenentwicklungskonzeptes wirken.

 

Stand: Die Planungsprozesse (LL, AEK) werden derart aufeinander abgestimmt, dass die LL-Maßnahmen eine kurz- bis mittelfristige Revitalisierung ermöglichen und die AEK-Maßnahmen diese LL-Maßnahmen integrieren, darüber hinaus aber sowohl in ihrem zeitlichen als auch räumlichen Umfang deutlich weitreichender sind. Das Entwicklungsziel des AEK mit den lokal untersetzten Planungszielen und Maßnahmen ist wesentliche fachliche Grundlage für die Umsetzung einer langfristigen („Auen-Vision 2050“) und großskaligen Auenrevitalisierung, mit Lösungsvorschlägen für das Beheben der strukturellen Defizite der Aue (Auflösung der Schadwirkung der Neuen Luppe).

 

1c) Vorbehaltlich der Zustimmung des BfN werden Ressourcen im Projekt Lebendige Luppe auch für ein aktives Offenhalten von Randbedingungen für das Gesamtkonzept z.B. der Mitwirkung von tangierenden Verfahren (z. B. Erweiterung Klärwerk), Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Brücken) oder beim NATURA 2000-Gebietsmanagement genutzt.

 

Stand: Die seitens des Förderprogramms zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bereitgestellten Fördermittel können nur für die beschiedenen Planungen und Baumaßnahmen im Projekt „Lebendige Luppe“ verwendet werden. Ungeachtet dessen werden in der Planung zum Projekt „Lebendige Luppe“ als auch im AEK alle bekannten Randbedingungen mit berücksichtigt.

 

2) Entsprechende Abstimmungen zum integrierten Auenentwicklungskonzept mit passender Ausrichtung der Projektmaßnahmen Lebendige Luppe sind mit dem Fördermittelgeber BfN sowie dem Freistaat Sachsen (SMEKUL/LTV/LfULG) zu führen.

 

Stand: Zur Abstimmung des Prozesses zum Erreichen einer langfristigen und nachhaltigen Auenrevitalisierung sind kommunale und freistaatliche Akteure untereinander und mit dem BfN seit 2021 in engem Austausch. Zum einen durch das wöchentliche Beratungstreffen der 4 Auenkoordinatoren (Stadt Leipzig-ASG, Stadt Leipzig AfU, LfULG, SMEKUL), durch gesonderte Abstimmungen mit der LTV zu Maßnahmen an Gewässern 1. Ordnung, mit dem LfULG zu Fragen des Wasserdargebots sowie mit dem BfN zur Förderung von Maßnahmen im Leipziger Auensystem im Rahmen eines Naturschutzgroßprojektes. Zum anderen werden externe Akteure (u.a. Wissenschaft, Verbände) und die interessierte Fachöffentlichkeit über das jährlich stattfindende Impulsforum (Oktober 2021, November 2022, November 2023) informiert.

 

3) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem BfN u. a. Fördermittelgebern sowie dem Freistaat Sachsen projektbegleitend weiter zu führen, um das Projekt Lebendige Luppe nach 2020/23 in ein Naturschutzgroßprojekt für das gesamte Auwaldgebiet zu überführen.

 

Stand: Die Gespräche mit dem BfN sowie dem Freistaat Sachsen zur Beantragung eines Naturschutzgroßprojektes (NGP) wurden geführt. Die Beantragung des NGP erfolgt zweiphasig, zunächst mit dem Einreichen einer Projektskizze beim BfN, nach erfolgreicher Begutachtung der Skizze durch einen Vollantrag. Die Projektskizze wird aktuell durch die kommunalen Auenkoordinatoren erarbeitet und mit den freistaatlichen Akteuren (SMEKUL, LfULG, LTV, SBS) abgestimmt. Für die fachliche Abstimmung der Projektskizze wurde im Oktober 2022 der Arbeitskreis Naturschutzgroßprojekt gegründet. Mittlerweile hat die 5. AG-Sitzung stattgefunden. Das Einreichen der Skizze ist bis Jahresende 2023 geplant.

 

4) Stand der Umsetzung:

 

 -  BA 4 - Zschampert Nord:

Der endgültige Planfeststellungsbescheid wird für September 2023 erwartet. Der BA 4 Zschampert Nord wird seit November 2022 gebaut auf Grundlage eines vorzeitigen Baubeginnes für die Brücke 3.49 (B186) und für den Gewässerbau sowie den Bau der restlichen Brücken und Bauwerke am Zschampert. Alle Bauleistungen wurden bereits vergeben. Bauende ist Dezember 2023.

 

-  Burgauenbach:

Von Dezember 2022 bis Januar 2023 wurde das Projekt Revitalisierung Burgauenbach umgesetzt. Durch die Instandsetzung und Inbetriebnahme des Einlassbauwerkes des Burgauenbachs fließen seit März 2023 wieder bis zu 500l/s Wasser aus dem Elsterbecken in den Burgauenbach.

 

-  Integriertes Auenentwicklungskonzept für die Nordwestaue

Das Auenentwicklungskonzept (AEK) wird seit 2020 in den folgenden Arbeitsschritten erarbeitet: 1) Leitbildentwicklung, 2) Szenarienentwicklung, 3) Akteursgespräche zur Abstimmung von Restriktionen und Potentialen, 4) Herleitung des Entwicklungsziels, 5) Untersetzung des Entwicklungsziels mit lokalen Planungszielen und Maßnahmen. Die Arbeitsschritte 1) – 4) sind abgeschlossen. Aktuell wird die hydraulische Modellierung des erarbeiteten Entwicklungsziels optimiert, um sie in Schritt 5) mit Vorschlägen für lokale Maßnahmen untersetzen zu können. Parallel ist die graphische Visualisierung des Entwicklungsziels in Bearbeitung.

 

-  Zschampert Süd:

Der Projektteil Zschampert Süd ist ein Teil des BA 4, der durch die Förderrichtlinie Gewässerschutz/ Hochwasserschutz gefördert werden soll. Dabei soll der Teil des Zschamperts zwischen Saale-Leipzig-Kanal und historischen Zschampertlauf nach Wasserrahmenrichtlinie ertüchtigt und an den bereits gebauten Zschampert Nord angeschlossen werden. Die Bauarbeiten dazu sollen im August 2024 starten.

2. Wie ist der fachliche Stand der Ausarbeitung des Auenentwicklungskonzepts Elster-Luppe-Aue sowie der Bauabschnitte 1-3 im Projekt Lebendige Luppe, welche nächsten Schritte sind geplant und wann werden die Unterlagen öffentlich zugänglich gemacht?

Aktuell wird die hydraulische Modellierung des erarbeiteten Entwicklungsziels optimiert, um sie in Schritt 5) mit Vorschlägen für lokale Maßnahmen untersetzen zu können. Parallel ist die graphische Visualisierung des Entwicklungsziels in Bearbeitung.

Ein Bericht zum AEK wird mit dem Abschlussbericht des Lebendige Luppe-Projektes veröffentlicht.

Anschließend ist die Fortführung der Planungen zum AEK Elster-Luppe-Aue über das Projekt Lebendige Luppe hinaus geplant, um die lokalen Planungsziele und Maßnahmen weiter konkretisieren zu können (u.a. durch Untersuchung von Randbedingungen, Variantenuntersuchung, zeitliche Priorisierung von Maßnahmen). Darüber hinaus wird das fortgeführte AEK für die Elster-Luppe-Aue (Nordwestaue) bis Ende 2024 mit dem parallel erarbeiteten AEK für die Elster-Pleiße-Aue (Südaue) zusammengeführt zu einem passfähigen Konzept für die Gesamtaue (Nordwest- + Südaue).

3. Wie bilden sich die Projektteile „Gerinne Lebendige Luppe“ und „Flutung Lebendige Luppe“ im Auenentwicklungskonzept konkret ab?

Das „Gerinne Lebendige Luppe“ wurde in die Modellierung des AEK 1:1 übernommen. Es ist ein wichtiges Strukturelement, um schnellstmöglich Wasser in die zu Aue leiten, dort weiter zu transportieren und unterjährige Überflutungen erreichen zu können (sowohl für LL selbst als auch für das AEK). Auch die „Flutung Lebendige Luppe“ wurde aktuell in die Planung des AEK mit integriert. Für das fortgeführte AEK werden zusätzlich verschiedene zukünftige Flutungs-Varianten betrachtet.

4. Welche Alternativen für die Gewässer- und Auenentwicklung wurden im Auenentwicklungskonzept untersucht? Wie wurden dabei künftige Entwicklungen des Wasserdargebotes und des zeitlichen Abflussverhaltens berücksichtigt sowie verschiedene Möglichkeiten der Wasserverteilungen im Gebiet (für Weiße Elster, Neue Luppe und linksseitige Aue) betrachtet und modelliert?

Die Planung des AEK findet aktuell noch auf konzeptioneller Ebene statt und wird nach der standardisierten Methodik (BfN-Skript 489 Harm et al. 2018, Potentiale zur naturnahen Auenentwicklung: Methodische Empfehlungen für die Herleitung von Entwicklungszielen) in den oben beschriebenen Schritten erarbeitet. Der rein konzeptionelle Charakter sowie diese Methodik sehen keine klassische Alternativenprüfung im Sinne der Bauleitplanung vor. Im Rahmen der Akteursgespräche (Schritt 3) wurden mit allen relevanten Akteuren im Planungsraum die Potentiale und Restriktionen für eine Auenentwicklung in diesem Raum besprochen. Darauf basierend wurde das Entwicklungsziel erarbeitet als Lösungsansatz für die grundlegenden Gebietsdefizite (Schadwirkung Neue Luppe Auflösen) mit Herstellung möglichst vieler Synergien zwischen verschiedenen Nutzungsinteressen und Reduzierung von Zielkonflikten. Zu einzelnen lokalen Planungszielen und Maßnahmen des AEK werden aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt Varianten mit betrachtet.

Bzgl. Wasserdargebot finden fortlaufende Abstimmungen mit der LTV und dem LfULG statt, deren Ergebnisse in die Optimierung der Modellierung des AEK sowie die Erstellung der Steuerungsoptionen einer möglichen Wasserverteilung mit einfließen. Wie beschrieben sind die hydraulische Modellierung sowie das Steuerungskonzept des AEK noch in Bearbeitung.

5. Mit welchem Ergebnis erfolgte die Abstimmung der Stadtverwaltung mit den relevanten Akteuren (SMEKUL, LTV, LfULG, Bundesamt für Naturschutz) sowie Umweltverbänden und Wissenschaft hinsichtlich der Neuausrichtung des Projekts Lebendige Luppe, dem Auenentwicklungskonzept sowie der Vorbereitung des Naturschutzgroßprojektes?

Diese Abstimmungen befinden sich mitten im Prozess und werden aktiv durch die oben genannten Beteiligten im Arbeitskreistreffen zum Naturschutzgroßprojekt, sowie mit einem erweiterten Beteiligtenkreis in der AG Landschaftswasserhaushalt geführt.

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