OBM-Anfrage: Sachstand zur Planung und Umsetzung des Gehwegneubaus in der Knautnaundorfer Straße

OBM-Anfrage zur Beantwortung bis zum 7. April 2023

Zunächst sei erinnert an die Antwort auf die Anfrage VII-OB-00660 von 2019, die die grundhafte Sanierung der Gehwege in der Knautnaundorfer Straße betraf.

In der Antwort wurde ausgeführt, dass die Vorplanung in Kürze abgeschlossen und nach Fertigstellung sofort die Entwurfsplanung begonnen wird. Dabei sollten beidseitig entlang der Knautnaundorfer Straße von Menzingenweg bis zum Kreisverkehr/Klucksgraben die Bestandsgehwege grundhaft ausgebaut und je nach den örtlichen Gegebenheiten zusätzlich verbreitert werden. Ebenso war ein Lückenschluss von der Kindertagesstätte zum Kreisverkehr bzw. der neuen Haltestelle Klucksgraben vorgesehen. Im SBB Südwest sollte diese Vorplanung im I. Quartal 2020 vorgestellt werden, der Bau hingegen sollte dann ab 2021 beginnen.

 

Eine Vorstellung der Vorplanung hat es nach meiner Kenntnis nie gegeben, auch ist eine solche weiterhin nicht bekannt, ein Bau somit offensichtlich in die Ferne gerückt. Innerhalb der Siedlerschaft regt sich seit längerer Zeit Unmut über die fehlende Projektumsetzung und die mangelhafte Kommunikation in der Sache. Zudem sorgt man sich auch um den wertvollen Baumbestand, welcher auch ursächlich für den schlechten Zustand des Gehweges ist. Die Praxis in anderen Städten zeigt, dass durchaus bauliche Varianten möglich sind, die ohne Eingriff in den Wurzelbestand eine Gehwegsanierung unter Berücksichtigung der Bäume realistisch erscheinen lassen.  

Ich frage daher nach dem aktuellen Sachstand:

  1. An welcher Stelle befindet sich der Planung der Maßnahme, was waren in den vergangenen Jahren die Hinderungsgründe und bis wann wird diese Vorplanung/Planung abgeschlossen?
  2. Wird die damals angekündigte Vorzugsvariante immer noch als solche verfolgt?
  3. Wie ist der Zeitplan, ab wann endlich der beabsichtige Bau inkl. des Lückenschlusses des Gehweges von der Kindertagesstätte bis zum Kreisverkehr begonnen werden kann?
  4. Wie gewährleistet die Verwaltung die Realisierung der geplanten Gehwegsanierung ohne einen Eingriff in den wertvollen Baumbestand entlang der Gehwege?
  5. Welche Möglichkeiten der Einbeziehung der Anwohner*innen bzw. des Siedlervereins Thomas Müntzer e.V. als TÖB werden für den weiteren Verlauf noch für sinnvoll und möglich erachtet und genutzt?

 

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