Ombudsstelle für Kinderschutz kommt und muss dauerhaft bleiben!

Pressemitteilung vom 20. Oktober 2017

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt ausdrücklich, dass die Verwaltung in Umsetzung des grünen Haushaltsantrages nun die Beschwerde- /Ombudsstelle für Klientinnen und Klienten von Hilfen zur Erziehung ausgeschrieben hat. Diese Leipziger Ombudsstelle wird eine große Bereicherung für das Kinderschutznetzwerk der Stadt sein.

Dr. Gesine Märtens, Stadträtin der Fraktion Bündnis 90/die Grünen erklärt:

„Die Entscheidungen und die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe greifen tief in das Leben der Kinder, Jugendlichen und Familien ein. Und zwar sowohl in den Entscheidungen über Bewilligung oder Nichtbewilligung von Hilfen zur Erziehung, als auch durch Anordnungen im Rahmen der Hilfen. Eine Ombudsstelle zur Unterstützung dient dem Ausgleich der Machtverhältnisse zwischen Ämtern und Klienten und hilft bei Konflikten mit den Leistungsträgern der Kinder- und Jugendhilfe. Die durch unseren Haushaltsantrag ermöglichte Finanzierung soll einen Startschuss für eine gesicherte Finanzierung einer solchen Ombudsstelle bieten. Es ist zu hoffen, dass entgegen des Ausschreibungstextes die Ombudsstelle nicht nur den Klient*innen der Hilfen zur Erziehung offen steht, sondern explizit auch jenen, deren Hilfegesuch nicht bewilligt wurde.

Wir haben bereits vor der geplanten Ausschreibung kritisiert, dass die Ombudsstelle, die vom Stadtrat für beide Haushaltsjahre, 2017 und 2018, beschlossen wurde, nun erst zum 1. Januar 2018 kommt und somit bereits ein ganzes Jahr verschenkt wurde. Wir gehen daher fest davon aus und haben dies im Jugendhilfeausschuss eingefordert, dass die Stadt in ihren zukünftigen Haushaltsplanungen die dauerhafte Förderung der Ombudsstelle fest verankert, um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehört auch die qualitätssichernde Mitarbeit im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Wir werden dies aufmerksam verfolgen“

Im vergangenen Jahr erhielten zahlreiche Kinder, Jugendliche und Familien Unterstützung durch die Leipziger Kinder- und Jugendhilfe. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG SGB VIII) hat jeder junge Mensch das Recht auf die Förderung seiner Entwicklung. Es ist klar, dass es dabei aber auch zu Konflikten kommt. Beispielsweise kommt es immer wieder vor, dass notwendige Hilfen nicht gewährt werden oder Betroffene an Entscheidungen nicht oder nicht ausreichend beteiligt werden und sich so ungerecht behandelt fühlen. Eine Nachvollziehbarkeit, fachliche Beurteilung und damit eine Überprüfbarkeit von Entscheidungen ist den Betroffenen in der Regel nicht möglich. Eine Ombudsstelle kann dabei eine entscheidende Hilfe sein, die notwendigen Schritte zur Verwirklichung ihrer Rechte einzuleiten. Sie berät Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte zu ihren Rechten auf Leistungen im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ und in Konflikten mit dem Jugendamt und den Leistungserbringern in Freier Trägerschaft, bietet unabhängige Betrachtungen im Störfall und unterbreitet unter Abwägung aller Argumente Lösungsvorschläge. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht dabei stets im Mittelpunkt.

Bereits seit Mai 2016 gibt es eine unabhängige Beschwerdestelle in Leipzig und Umgebung durch den Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V., der in wesentlichen Teilen ehrenamtlich arbeitet und durch eine überschaubare Landesfinanzierung (Eine Vollzeitstelle für ganz Sachsen) unterstützt wird – auch eine Stärkung dieses Vereins und Ausweitung dessen Arbeit ist somit durch die nun erfolgte Ausschreibung denkbar.

Hier gehts zum Haushaltsantrag der Fraktion zur Einrichtung einer externen Beschwerde-/Ombudsstelle zur Qualitätssicherung im Kinderschutz zwischen KlientInnen und den Erziehungs- und Familienberatungsstellen

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