Pädagogische Qualität von Bildungsbauten

Gemeinsamer Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke

Um die pädagogische Qualität von Bildungsbauten frühzeitig im Planungsprozess zu sichern und insgesamt zu erhöhen, wird das Amt für Schule mit zwei zusätzlichen Stellen ausgestattet.
Dafür ist im Haushaltsjahr 2021 und 2022 jeweils 2 Stellen zusätzlich bereit zu stellen.

Begründung:

Bei der Umsetzung innovativer pädagogischer Raumorganisationsmodelle in Kitas und Schulen besteht noch großes Potential. Die Erfahrung zeigt, dass bereits frühzeitig im Prozess der Bedarfsermittlung und Vorplanung die Weichen für eher konventionelle Lösungen gestellt werden.
Um die pädagogische Qualität von Bildungsbauten zu erhöhen, soll das Amt für Schule mit zwei zusätzlichen Stellen (jeweils eine Stelle für Kita- und Schulbauten) ausgestattet werden. Diese sollen von Personen mit einem Qualifikationsprofil an der Schnittstelle von Pädagogik und Architektur ausgefüllt werden, die bereits in der Phase 0 in enger Zusammenarbeit mit dem AGM tätig werden.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung beschlossen.

1) Damit zukünftig bei weiteren Kita- und Schulneu- und -erweiterungsbauten eine Beteiligung zur Sicherung und Erhöhung der pädagogischen Qualität der Bildungsbauten erfolgen kann, wird eine zusätzliche Stelle zur Verfügung gestellt.

2) Zur Aufstockung der bereits vorhandenen Stelle MA Nutzerbeteiligung multifunktionale Gebäude wird eine weitere halbe Stelle bereitgestellt.

Als stark wachsende Kommune steht Leipzig vor der Herausforderung in erheblichem Maße Bildungsinfrastruktur zu erweitern bzw. zu schaffen. Der Bedarf an Kapazitäten an Schulen entwickelt sich dabei parallel zu einem erhöhten Bedarf an Flächen für weitere Bildungsangebote, aber auch für Orte der sozialen Infrastruktur.

Im Sinne des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist es auch Ziel der Stadt, zukunftsfähige Bildungseinrichtungen zu konzipieren, zu planen und zu bauen, die durch die Öffnung zum Stadtteil und ihren inklusiven Charakter zu zentralen Orten des Stadtteils und sozialräumlichen Identifikationselementen heranwachsen und so Chancengleichheit
fördern.

Damit dies gelingt, bedarf es bei der Gestaltung von Schulgebäuden als Orte des Lernens und des sozialen Austausches einer intensiven standort- und schulkonkreten konzeptionellen Nutzerbeteiligung vor und während der baulichen Planungen zu den Projekten und einer Auseinandersetzung mit den pädagogischen Konzepten, auf denen
der Alltag der Schulgemeinschaft basiert. Die Sicherung der architektonischen Qualität der Bildungsbauten ist dabei jedoch Aufgabe der Architekten.

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