Personelle Absicherung der Schulsporthallen (Anfrage F-00287/14)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 17. September 2014

Anfang 2013 wurden durch einen Beschluss des Stadtrates 20 Hallenwartstellen an kommunalen Schulsporthallen sowie eine weitere Stelle für die Dienst- und Fachaufsicht zur Betreuung des Vereinssports an Schulsporthallen eingerichtet. Diese Stellen wurden jenseits beschäftigungspolitischer Maßnahmen als Vollzeitarbeitsverhältnisse geschaffen, jedoch für die Dauer von zwei Jahren befristet.

Wir fragen daher an:

  1. Ist eine Verlängerung bzw. Entfristung der besagten Arbeitsrechtsverhältnisse geplant, um die erfolgreiche Praxis auch über das Jahr 2014 hinaus mit dem aktuellen Personal fortführen zu können?
  2. Wenn ja, wie wird vor dem Hintergrund der Terminleiste zur Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2015/16 die Übergangszeit zwischen Auslaufen der Personalstellen und dem Beschluss zum Dopppelhaushalt die Arbeit der Hallenwarte und damit die Absicherung des Vereinssports an Schulsporthallen gewährleistet?
  3. Hat sich aus Sicht der Verwaltung die vor zwei Jahren eingeführte Praxis zur Betreuung des Vereinssports an Schulsporthallen durch die Hallenwarte jenseits beschäftigungspolitischer Maßnahmen bewährt und kann dies vor dem Hintergrund auslaufender Fördermöglichkeiten des zweiten Arbeitsmarktes beispielgebend für andere Bereiche sein, bspw. bei Schulbibliotheken?

Antwort vom 17. September 2014

Zu 1.
In der Dienstberatung des Oberbürgermeisters wurde im Zusammenhang mit dem “Ergebnisbericht zum Beschluss 'Einrichtung von Hallenwartdiensten an kommunalen Schulsporthallen' (DBV-563/12) – Fortführung des Hallenwart-Poolmodells“ die Entfristung und die Fortführung der 20 Hallenwartstellen sowie der Sachbearbeiterstelle „Dienst- und Fachaufsicht technisches Personal“ am 08. Juli 2014 bestätigt. Damit kann die bisher praktizierte erfolgreiche Arbeit mit dem aktuellen Personal fortgeführt werden.  

Zu 2.
Nach Bestätigung der Vorlage wurde das Personalamt gebeten, die personalrechtlichen Grundlagen der Fortführung zu prüfen.
Nach Rücksprache mit dem Personalamt wird eine gesamtheitliche Liste personeller Anliegen  nach den Haushaltsklausuren Ende September zur weiteren Entscheidung dem 1. Bürgermeister übergeben. Es ist davon auszugehen, dass die Nutzung der Schulsporthallen durch den Vereinssport abgesichert werden kann.

Zu 3.
Nach nunmehr 18 Monaten Laufzeit kann eingeschätzt werden, dass sich das eingeführte Hallenwart-Poolmodell jenseits beschäftigungspolitischer Maßnahmen sehr gut in der Praxis bewährt hat. Anfängliche Befürchtungen, dass durch die Betreuung mehrerer Schulsporthallen durch einen Hallenwart nicht die gewünschten Ordnungs- und Sicherheitsaspekte gewährleistet werden können, konnten schrittweise ausgeräumt werden. Die geschaffene Lösung wurde schnell und nachhaltig durch die partizipierenden Nutzer/Vereine und auch die Schulleitungen angenommen. Die Aufgabenwahrnahme durch die Hallenwarte sowie deren flexibler Einsatz erfolgen in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Fachamt und den Nutzern/Vereinen.
Mit diesem Verfahren ist es gelungen, einen reibungslosen Übergang von der auslaufenden AGH-MAE-Maßnahme in das Hallenwart-Poolmodell ab dem 01.03.2013 zu gewährleisten.
Sofern wirtschaftliche Aspekte und Aufgabenwahrnahme in Einklang gebracht werden können, ist eine Übertragung auf andere Bereiche möglich und sinnvoll.

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