Politische Verantwortung für Fehlhandlungen des Rechtsamtes (Anfrage 632/12)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 18.07.2012

1. Wer trägt die politische Verantwortung für die bisher bekannt gewordenen Fehlhandlungen des Rechtsamtes der letzten 20 Jahre im Zusammenhang mit der „Sonderprüfung
Grundstücke mit unbekannten Eigentümern bzw. Eigentümer unbekannten Aufenthaltes“?

2. Welche Konsequenzen hält der Oberbürgermeister gegen den politisch Verantwortlichen für diese Fehlhandlungen für möglich?

3. Welche dieser Konsequenzen für den politisch Verantwortlichen wird der Oberbürgermeister dem Stadtrat vorschlagen oder ist der Oberbürgermeister der Auffassung, dass es in dieser Stadt eine politische Verantwortung nicht gibt?


Die Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung hier als Protokollazuszug:

 

Oberbürgermeister Jung führt aus, in der Ratsversammlung am 16. Mai 2012 habe die Verwaltung der Ratsversammlung die Konsequenzen aus der erfolgten Sonderprüfung vorgelegt. In diesem Zusammenhang habe er es als vordringliche Aufgabe der Verwaltung angesehen, für eine unabhängige, vollständige und transparente Überprüfung der Geschehnisse Sorge zu tragen. Dies sei geschehen, und daran hätten das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss maßgeblichen Anteil. Der Ausschuss habe den Prozess von Beginn an aktiv begleitet und der Verwaltung mit dem Ratsbeschluss 1219 den Rahmen für die weitere Überprüfung an die Hand gegeben. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses habe bei der Vorstellung der Verfahrensvorschläge in der Ratsversammlung ausdrücklich auf den gegebenen Wählerauftrag und die daraus resultierende Verpflichtung, gemeinsam zum Wohle der Stadt zu handeln, hingewiesen. Deswegen liege die gemeinsame politische Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern, aber auch und vor allem gegenüber denjenigen, die möglicherweise Schaden aus einem unrechtmäßigen Handeln erlitten haben, darin, das beschlossene Verfahren umzusetzen und den eingeschlagenen Weg der Aufarbeitung und Wiedergutmachung konsequent weiterzugehen.

 

Die Ratsversammlung habe die Verwaltung am 16. Mai 2012 beauftragt, im Ergebnis der Diskussion des Prüfungsberichts im Rechnungsprüfungsausschuss dringend und unverzüglich personelle Konsequenzen zu prüfen. Darüber hinaus solle bis zum 30. September 2012 die Reorganisation des Rechtsamtes geprüft werden. In diesem Zusammenhang seien auch die Ursachen für die Fehlhandlungen darzustellen und zuzuordnen.

 

Die Frage 3 erübrige sich, weil sie in Frage 1 bereits beantwortet worden sei.

 

Stadtrat Leuze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob er die Antwort dahin gehend richtig verstanden habe, dass der Oberbürgermeister der Meinung sei, dass seitens der Verwaltungsspitze im Zusammenhang mit den herrenlosen Häusern keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliege und deshalb auch keine Konsequenzen zu ziehen seien.

 

Oberbürgermeister Jung erwidert, er sei nach der politischen Verantwortung gefragt worden, und diese Frage habe er beantwortet.

 

Stadtrat Leuze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) möchte bestätigt wissen, dass es unter dem Gesichtspunkt der politischen Verantwortung keine Konsequenzen zu ziehen gebe.

 

Oberbürgermeister Jung antwortet, dass er solche Konsequenzen nicht sehe.

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