Programm zur Instandhaltung und Entwicklung von Spielplätzen in Schulen und kommunalen Kitas 2015-17 auflegen (Antrag 533/14)
Beschlussvorschlag
- Der Oberbürgermeister erstellt bis zum 31.10.2014 eine Bestandsaufnahme der Spielplätze auf den Flächen kommunaler Schulen und Kitas und den damit verbundenen Investitionsbedarf.
- Im Ergebnis der Analyse wird ein Instandhaltungs- und Entwicklungsprogramm für Spielplätze in kommunalen Schulen und Kitas für die Jahre 2015-17 aufgelegt, welches bereits im Haushalt 2015 Berücksichtigung findet.
- In Anlehnung an das Instandhaltungs- und Entwicklungsprogramm für öffentliche Spielplätze wird rechtzeitig für die Zeit ab 2018 ein gemeinsames Anschlussprogramm initiiert.
Begründung
Viele Spielplätze, vor allem in Grundschulen, sind extrem abgenutzt, teilweise bereits aus Sicherheitsgründen gesperrt oder abgebaut. Investitionsmittel in die Erneuerung dieser Spielanlagen wurden in den vergangenen Jahren nicht ausreichend zur Verfügung gestellt, sodass mittlerweile ein gefühlt großer Sanierungsstau aufgelaufen ist. Um vor allem an Grundschulen wieder ein entsprechend Erholungs-/Bewegungs- und Spielangebot bereitstellen zu können, ist die grundlegende Sanierung von Spielflächen notwendig. Eine Bestands-aufnahme des Investitionsumfangs ist dabei unumgänglich, um ein mehrjähriges Programm aufzulegen, welches den entstandenen Sanierungsstau schrittweise abbauen soll.
Verwaltungsstandpunkt:
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
zu Beschlusspunkt 1
Die regelmäßige Bestandsaufnahme zum Zustand der Spielplätze auf den Flächen kommunaler Kitas und Schulen ist eine ständige Aufgabe der Verwaltung. Der Finanzbedarf für Instandsetzungsmaßnahmen sowie Ersatzbeschaffungen wird kontinuierlich ermittelt, Maßnahmen werden schrittweise abgearbeitet.
zu Beschlusspunkten 2 und 3
Auf der Grundlage des ermittelten finanziellen Bedarfes wurden noch für das Jahr 2014 über-/ außerplanmäßige finanzielle Mittel für Sofortmaßnahmen bereitgestellt. In enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Amt für Gebäudemanagement werden die konkreten Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Ersatzbeschaffungen kurzfristig aufgenommen.
Zur konzeptionellen Sicherung einer nachhaltigen Wartung und Instandhaltung bzw. notwendiger Ersatzbeschaffungen für die Haushaltsjahre 2015 ff. wurden zusätzliche finanzielle Mittel in die Haushaltsplanung 2015/2016 ff. aufgenommen. Die konkreten Instandhaltungsmaßnahmen und Neubeschaffungen werden unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der jährlich zu beauftragenden Sachverständigen und Sachkundigen für das entsprechende Haushaltsjahr festgelegt.
Beschluss der Ratsversammlung vom 18.10.2014:
Der Antrag wurde aufgrund eines mittlerweile veröffentlichten Beschlusses der Dienstberatung des Oberbürgermeisters, der auf einen Haushaltsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgeht, von der Fraktion zurückgezogen.