Psychosoziale Krisenprävention stärken – Strukturen sichern
Pressemitteilung vom 28. November 2022
In der letzten Ratsversammlung wurde eine durch die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD ergänzte Verwaltungsvorlage zu den Versorgungsverträgen der psychosozialen Einrichtungen beschlossen. Zudem hat die Landeskoalition aktuell eine Etaterhöhung für die psychosoziale Versorgung angekündigt, womit der formulierte Mehrbedarf in dem Leistungsbereich im Wesentlichen gedeckt werden kann.
Die sechs psychosozialen Versorgungseinrichtungen bieten niedrigschwellige Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen. Für ambulant betreutes Wohnen, aktivierende Tagestrukturierung in Gemeindezentren oder wohnortnahe Betroffenenbegleitung und An-gehörigenberatung als lebensweltnahe Basissäulen der Versorgungslandschaft psychisch kranker Menschen in Leipzig gibt es entsprechende Versorgungsverträge mit der Stadt.
Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Psychiatriebeirat hat sich auf allen Ebenen für eine Mittelerhöhung eingesetzt und erklärt:
„Unsere Fraktion wollte mit einer von der Mehrheit des Stadtrates nicht unterstützten Erhöhung um je 238.500,00 EUR erreichen, dass die Leistungsangebote der gemeindepsychiatrischen Zentren sichergestellt und die bisher schon anerkannten Personalstellen auf Grundlage der Haustarife der Träger refinanziert werden können. Denn: Die Nachfrage nach den vorgenannten ambulant komplementären Hilfen und die Inanspruchnahme von Angeboten der psychosozialen Gemeindezentren steigen*. Genau diese trägt auch die Landeskoalition mit und erhöht den Landesetat nun mit immerhin 200.000 Euro im Jahr für Angebote der psychosozialen Versorgung erstmalig nach vielen Jahren. Das ist ein großer Erfolg unserer ebenenübergreifenden Zusammenarbeit.“
Im Vorfeld hatten die Leistungserbringer*innen ihre Not in diesem sensiblen Handlungsfeld der Kommunalpolitik aktiv thematisiert und zuletzt mittels eines Hilferufes des Beirates für Psychiatrie vom 30. September 2022 an alle Stadträt*innen überzeugend dargelegt. Der Beirat für Psychiatrie hat zugleich die dringende Bitte geäußert, „für eine Nachbesserung der Finanzierung dieser Versorgungsverträge zu sorgen, um zumindest den aktuellen Bestand an Versorgungsleistungen zu sichern“. Im Kern geht es um den Erhalt der vorhandenen Leistung der Träger in der bisherigen Höhe und die Abwendung „einer noch nie dagewesenen Kürzung ihrer Angebote“.
Katharina Krefft: „Die fortgeschriebenen Versorgungsverträge hätten eine reale Leistungskürzung bedeutet, und das genau in einer Zeit der Unterversorgung. Der Verbund der Gemeindenahen Psychiatrie hat das psychosoziale Beratungstelefon an den Wochenenden und Feiertagen bereits einstellen müssen, während die Notfallpsychiatrie in der somatischen Notfallaufnahme am Parkkrankenhaus geschlossen wurde und die niedergelassenen Psychiaterinnen und Psychotherapeuten als auch die Tageskliniken aller Träger monatelange Wartezeiten haben. Gleichzeitig steigen die Bedarfe bei vulnerablen Gruppen wie bei neuen Gruppen auf Grund der gesellschaftlichen Stressoren und Arbeitsüberlastungen in Berufen der sozialen, pflegerischen und pädagogischen Arbeit. Dabei ist die psychosoziale Behandlung der Post-Covid Patient*innen als auch der zunehmenden Anzahl von Geflüchteten in den Versorgungsbedarf noch nicht mit einbezogen worden. Schon der Kommunale Psychiatrieplan aus dem Jahre 2020 belegt, dass schwer psychiatrisch erkrankte Menschen begleitende Hilfen dauerhaft brauchen.
Gesundheit ist unser höchstes Gut und Gesundheitsprävention muss vor Ort niedrigschwellig abgesichert werden. Darum sichern wir Angebote der Krisenprävention in schwierigen Lebenssituationen. Mit den psychosozialen Angeboten kann auch die Zeit bis zum Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung überbrückt werden.“
*Sozialreport 2022, Seite 155f.