Realistischer Ansatz für die Grundsteuer B
Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22
Der Ansatz der Grundsteuer B wird 2021 um 2 Mio. € und 2022 um 4 Mio. € erhöht
Sachverhalt:
Die geplanten Ansätze sind unrealistisch und bleiben sogar unter bzw. bei dem Rechnungsergebnis von 2019. Da die Bautätigkeit unvermindert anhält, sind hier realistischere Ansätze zu wählen.
Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021
Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung beschlossen.
Der Ansatz der Grundsteuer B wird im Haushaltsjahr 2021 um 2 Mio. EUR und im Haushaltsjahr 2022 um 3 Mio. EUR erhöht. Für den mittelfristigen Planungszeitraum 2023 bis 2025 wird der erhöhte Haushaltsansatz aus 2022 mit einer jährlichen Steigerung von 1 Mio. EUR fortgeschrieben.
Begründung:
Die vom Antragsteller vorgeschlagene Erhöhung des Planansatzes in 2022 um 4 Mio. EUR wird für zu hoch eingeschätzt.
Die Erhöhungen mit dem Alternativvorschlag entsprechen bereits einer optimistischen Herangehensweise. Zudem
wird die Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung empfohlen.