Rede von Michael Schmidt in der Ratsversammlung am 8. Juli zum Antrag des Jugendhilfeausschusses "Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses bei der Haushaltsbedarfsplanung"

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete;
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
liebe Gäste,

mit dem Antrag des Jugendhilfeausschusses haben wir ein neues Kapitel der fachlichen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung auf der einen Seite und dem Jugendhilfeausschuss auf der anderen Seite aufgeschlagen.
Der Ausschuss hat sich auf Initiative des Stadtjugendrings eingehender mit der rechtlichen Grundlage eines Anliegens auseinander gesetzt, welches ich selbst seit 11 Jahren im Ausschuss miterlebt, was aber glaube ich seit 30 Jahren ungelöst war. Wie nämlich der Jugendhilfeausschuss von Beginn an fachlich und kooperativ in die Haushaltsplanung einbezogen werden kann. Woraus also 30 Jahre ein großes Geheimnis gemacht wurde, wird nun ein ganzes stückweit transparenter.

Der Jugendhilfeausschuss wird künftig mitreden können, welche finanziellen Bedarfe zur Umsetzung der Fachplanungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu Beginn des Haushaltsprozesses benötigt und somit auch angemeldet werden.

Ich finde das gut – und, Herr Oberbürgermeister, ich habe immer schon die Auffassung vertreten und auch betont, dass es letztlich in unserer Verantwortung als Jugendhilfeausschuss und in der Verantwortung des Stadtrates liegt, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen und so auch verantwortungsvolle Entscheidungen im Sinne der gesamten Stadt zu treffen. Die dafür zugrunde liegenden Abwägungen sollen dafür transparent dargelegt werden, um diese auch nachvollziehen zu können. Aus mehr Transparenz folgt nicht mehr Wünsch-Dir-was und weniger Verantwortung – im Gegenteil!

Nun sind wir als Jugendhilfeausschuss nochmal in einer anderen Rechtsstellung wie die anderen Ausschüsse des Stadtrates. Die Landesdirektion Sachsen folgt ausdrücklich dieser vom Jugendhilfeausschuss vertretenen Rechtsauffassung, wonach dieser in wichtigen jugendhilfepolitischen Entscheidungen nicht nur informiert, sondern auch einbezogen werden muss. Und die Haushaltsplananmeldungen sind ausdrücklich solche wichtige Angelegenheiten.

Natürlich ist – und das gehört zur Wahrheit dazu – der Kämmerei frei darin, unserer dann fachlich vertretenen Auffassung zu folgen oder dies im Sinne des Gesamthaushaltes ggf. nicht zu tun. Dennoch wird der Jugendhilfeausschuss und schließlich auch der Stadtrat künftig in nichtöffentlicher Sitzung aber dennoch transparent in die Haushaltsplanung aktiv einbezogen – zumindest was die Budgets im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe angeht.

Dafür braucht es heute keinen Stadtratsbeschluss, auch das geht aus der besagten Rechtsauffassung der Landesdirektion hervor, sondern lediglich das Einvernehmen zwischen dem Ausschuss und der Verwaltung. Dies ist in mehreren konstruktiven Gesprächen, die ich persönlich geführt habe, erreicht worden, wofür ich mich hier nochmal ausdrücklich bedanken möchte. Und das Ganze deckt sich auch mit dem Ziel, was ich – seit ich in dieser Verantwortung bin – als stellvertretender Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses postuliere – dass sich nämlich Leistungsträger und Leistungserbringer – Verwaltung und Vertreter der Freien Träger – als Partner mit gemeinsamer fachlicher Zielsetzung und Verantwortung im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe begreifen.

Ich freue mich auf den nun folgenden fachlichen Austausch, der bereits am vergangenen Montag begonnen hat – natürlich auch in dem Bewusstsein, dass wir gerade jetzt in der Nachcorona-Zeit einen denkbar ungünstigen Zeitpunkt erwischt haben. Dennoch sollten wir bemüht sein, in gemeinsamer Verantwortung die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe zu gestalten.

Wir ziehen den Antrag hiermit mangels Zuständigkeit des Stadtrates zurück.

Zurück