Rede Nuria Silvestre in der Ratsversammlung am 16. September 2020 zum Änderungsantrag zum Antrag (Jugendparlament) “Rauchverbot in Spielplätze”
- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte BürgermeisterInnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Zuschauerinnen und Zuschauer,
sehr geehrte BürgermeisterInnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Zuschauerinnen und Zuschauer,
großen Respekt und vielen Dank mal wieder an das Jugendparlament für diesen wichtigen Antrag. Auch für den ÄA der Linken.
Rauchen gehört nicht auf Spielplätze, nicht zu Kitas und Schulen, nicht zu Fahrgast unterständen sowie Eingangsbereichen von öffentlichen Gebäuden dieser Stadt.
Da muss man nicht über andere europäische Staaten oder gar New York reden, wo das schon längst selbstverständlich ist. Es ist nämlich inzwischen auch eine Tendenz in Deutschland. Länder wie Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, sowie viele Kommunen in diesem Land verbieten neben Alkoholkonsum auch das Rauchen auf Spielplätzen… und das seit vielen Jahren.
Es wird also nun wirklich Zeit für Leipzig!!!
Der VSP wollte bis Ende des zweiten Quartals 2020 prüfen, ob ein Rauchverbot auf Leipziger Spielplätzen rechtlich umgesetzt werden kann. Und ob ein Rauchverbot vor den Eingangsbereichen der Stadtverwaltung möglich ist.
Was passiert denn, wenn aus irgendwelchen rechtlichen Gründen ein Rauchverbot nicht verordnet werden kann? Sollen wir diese gute Gelegenheit verpassen, wenn wir die RaucherInnen sensibilisieren und die Nichtraucherinnen schützen können? Nein.
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir den Antrag des Jugendparlamentes ergänzen und gleichzeitig den Änderungsantrag von den Linken integrieren.
Für Spielplätze, Kitas und Schulen soll es wie vom Jugendparlament vorgeschlagen ein generelles Rauchverbot geben. Aber für Eingänge von öffentlichen Gebäuden und Haltestellen bietet unser ÄA eine Alternative und zwar freiwillige Raucherzonen für den Fall, dass ein generelles Rauchverbot aus rechtlichen Gründen nicht verordnet werden kann. Diese freiwilligen Raucherzonen sollen eingegrenzt sein und Mülleimer mit Aschenbecher beinhalten.
Was passiert denn, wenn aus irgendwelchen rechtlichen Gründen ein Rauchverbot nicht verordnet werden kann? Sollen wir diese gute Gelegenheit verpassen, wenn wir die RaucherInnen sensibilisieren und die Nichtraucherinnen schützen können? Nein.
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir den Antrag des Jugendparlamentes ergänzen und gleichzeitig den Änderungsantrag von den Linken integrieren.
Für Spielplätze, Kitas und Schulen soll es wie vom Jugendparlament vorgeschlagen ein generelles Rauchverbot geben. Aber für Eingänge von öffentlichen Gebäuden und Haltestellen bietet unser ÄA eine Alternative und zwar freiwillige Raucherzonen für den Fall, dass ein generelles Rauchverbot aus rechtlichen Gründen nicht verordnet werden kann. Diese freiwilligen Raucherzonen sollen eingegrenzt sein und Mülleimer mit Aschenbecher beinhalten.
Außerdem erweitern wir den Ursprungs-Antrag auf Parks und öffentliche Plätze. Wir wünschen uns ein Modellprojekt mit Rauchverbotszonen. Diese könnten z. B. an ausgewiesenen Spielwiesen für Kinder ausgesprochen werden. Nach einem Zeitraum von einem Jahr, sollen diese Maßnahmen evaluiert werden.
Mit diesem Konzept sprechen wir das bürgerliche Gewissen eines jeden Rauchers und einer jeden Raucherin an.
Durch die Freiwilligkeit wollen wir Kooperation anstelle Bestrafung. Mit angemessenen Raucherbereichen auf freiwilliger Basis können wir die Rechte der Raucher*innen respektieren und die Gesundheit der Nichtraucher*innen schützen.
Durch die Freiwilligkeit wollen wir Kooperation anstelle Bestrafung. Mit angemessenen Raucherbereichen auf freiwilliger Basis können wir die Rechte der Raucher*innen respektieren und die Gesundheit der Nichtraucher*innen schützen.