Rede von Annette Körner in der Ratsversammlung am 07.Oktober 2020 zur Aufstockung des Mittelstandsförderprogramms gemäß Anträgen von SPD/CDU und Grüne/Linke zum Thema „Wachstum und Wertschöpfung trotz Pandemie“

- es gilt das gesprochene Wort -

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörende,

bereits zu Beginn der Pandemie, am 27. März, haben wir  Bündnisgrünen uns mit der Forderung an den OBM gewandt, auch kommunal größtmögliche Hilfen für drohende wirtschaftliche Existenzverluste in der Gesellschaft vorzusehen. Stundungen, Zahlungserlasse Verständnis für Projektanpassungen und Förderprogramme wie z.B. für die Soloselbstständigen und Kreativschaffende folgten.

Im Rat haben wir bis heute eine breite Übereinkunft erreicht, dass Gesundheitsvorkehrungen oberste Priorität haben, wir aber auch über das bisherige hinaus helfende Programm benötigen, die Leistung einfordern, aber diese auch mehr als in den Jahren zuvor fördern. Das Mittelstandsförderprogramm ist in Leipzig gut angenommen. Die Fraktionsanregungen nun aus dem Rat, kräftig aufzustocken, befürworten wir unter den Bedingungen, die unserer Stadt gut tun:

Ja, wir wollen noch mehr fördern: Unternehmen und ihre Projekte, die nachhaltig wirtschaften, die sie als hiesige Unternehmen  zukunftsfähiger machen, die zur Digitalisierung helfen oder Lieferketten neu auszurichten, insofern Corona diese unterbrochen hat,. Regional mögliche sind dabei besonders zu stärken. Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele der Stadt sollen dabei nicht konterkariert werden, sondern nach Möglichkeit unterstützt! Wir wollen nicht wie anfangs beraten nur wachstumsorientierte oder sogenannte Hidden Champion fördern, sondern auch kleine Unternehmen. Auch einfach beständige hiesige Unternehmen sollen z.B. für die Einrichtung neuer Geschäftsfelder Förderung erhalten können, mehr noch als bisher. Deshalb danken wir der Verwaltung für den konstruktiven Verwaltungsstandpunkt und die Ausführungen zur  jährlich größeren Fördersumme..

Und nicht zuletzt denken wir, dass es unverständlich ist, wenn die Stadt selbst sich und die Wirtschaft ausbremst, indem sie bereits beschlossene Stellen nicht besetzt und dadurch nicht ausreichend handlungsfähig ist, nicht ausreichend selbst investieren kann. Dieser erste Punkt unseres gemeinsamen ÄA betrifft nicht nur dies Förderprogramm, sondern die Handlungsweise der Stadt insgesamt in Zeiten der Pandemie, der hier passend zur Anregung der Antragsteller mit aufgenommen wurde.  

Es geht uns um eine nachhaltige Entwicklung Leipzigs,  ein nachhaltiges Wachstum, was sich an Umwelt-, Wirtschafts- und Lebensqualität misst, an Resilienz- und Zukunftsfähigkeit der Stadt und unserer Wirtschaft. Es wäre gut, wenn wir uns hier auch heute in einer großen demokratischen Mehrheit zusammenfinden, die Aufstockung des Mittelstandsförderprogramms in dieser Verantwortung zu beschließen!

Beschlossen wurde unser gemeinsamer Änderungsantrag in den  Punkten 2.- 8. Und im Punkt 1 gemäß Verwaltungsstandpunkt:

 

  1. Zur Beschleunigung der Investitionstätigkeit der Stadt unterbreitet der Oberbürgermeister im 4. Quartal 2020 einen Vorschlag zur temporären Anpassung interner Regelungen und Abläufe (z. B. Wertgrenzen, stadteigene Vergaberegeln, Hauptsatzung), die geeignet sind, Planungs- und Investitionsvorhaben zügiger umzusetzen.

 

  1. Das Mittelstandförderprogramm wird im Jahr 2020 um 200.000 € aufgestockt. Weitere 400.000 € sind in der Haushaltsplanung 2021/22 (Anm. zusätzlich je 200.00/ Jahr) zu berücksichtigen, um pandemiebedingte Anpassungsstrategien und deren Umsetzung in kleinen und mittelständischen Unternehmen zu unterstützen.

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 200.000 € gemäß § 79 (1) SächsGemO werden beschlossen. Die Mittel werden im PSP-Element 1.100.57.1.0.01.09 für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus dem PSP-Element „Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen" (1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto "allg. Schlüsselzuweisungen v. Land" (31110000). Die Ratsversammlung beschließt vorbehaltlich des Beschlusses zum Haushaltsplan 2021/22, den Betrag in Höhe von je 200.000 € in den Haushaltsplan des Jahres 2021 (Anm. und 2022)  einzustellen.

  1. Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit der lokalen Wirtschaft Unterstützungsangebote für wachstumsorientiertenachhaltig (ökonomisch, sozial, ökologisch) wirtschaftende BestandsUnternehmen, die über bisherige Maßnahmen des Mittelstandförderprogramms hinausgehen. Im Blick stehen dabei Kriterien unter der Zielsetzung Leipzigs zur Nachhaltigkeit und Klimaschutz, so unter anderem die Sicherung von Beschaffungsvorgängen und die Neuordnung von Lieferketten, ein Stärkung regionaler Lieferketten und der lokalen Konzentration von Fertigungsketten, das Finden von neuen Absatzmärkten und Markteintritten, die Förderung von IT- und Kommunikationsinfrastruktur, der Aufbau von Online-Vertriebskanälen und die Vermittlung von Forschungs-, Kooperations- oder Produktionspartnern betreffend. Insbesondere Bestandsunternehmen mit dem Potential zum „Hidden Champion“ sollen zur Zielgruppe gehören. Zur Erarbeitung und Umsetzung der Angebote werden 1,5 Million € zur Verfügung gestellt.

Die Ratsversammlung beschließt vorbehaltlich des Beschlusses zum Haushaltsplan 2021/22, den Betrag in Höhe von jährlich 750.000 € in die Haushaltspläne der Jahre 2021 und 2022 einzustellen.

  1. Zur kurzfristigen Umsetzung der Beschlusspunkte 2 und 3wird die Verwaltung beauftragt, einen durchgängigen digitalen Workflow zur Beantragung, Bewilligung und Verwendungsnachweisprüfung der Fördermittel zu erstellen.
  2. Die Ratsversammlung beschließt zur Unterstützung touristischer Infrastruktur und Angebote in Leipzig und zur Anpassung des Tourismusmarketings an geändertes Reiseverhalten vorbehaltlich des Beschlusses zum Haushaltsplan 2021/22, den Betrag in Höhe von 350.000 € in den Haushaltsplan des Jahres 2021 einzustellen.

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 50.000 € gemäß § 79 (1) SächsGemO werden beschlossen. Die Mittel werden im PSP-Element 1.100.57.1.0.01.09 für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus dem PSP-Element „Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen" (1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto "allg. Schlüsselzuweisungen v. Land" (31110000).

  1. Die Übertragungsmöglichkeit von Haushaltsausgaberesten aus den Beschlusspunkten zwei bis fünf ins Jahr 2022 wird gewährleistet.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle diesbezüglichen Ausgaben als pandemiebedingte zusätzliche Aufwendungen im Rahmen des Schutzschirms für Kommunalfinanzen gegenüber dem Freistaat geltend zu machen.
  3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit wird halbjährlich über die ausgereichten Mittel und Kriterien für ihre Ausreichung informiert.

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