Rede von Bert Sander am 18. Mai 2022 zum Antrag "Neuregelung der Vertretung der Stadt Leipzig in der Fluglärmkommission (FLK) für den Flughafen Leipzig/Halle"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Zunächst, wenn wir sowohl Antrag als auch VSP ablehnen, richtet sich das nicht gegen den Leiter des Amtes für Umweltschutz, Herr Wasem, als 2. Stellvertreter in

Zu Pkt. 1: Dieser Antrag würde den Oberbürgermeister sicher entlasten, aber, mit Verlaub Herr Jung, wir möchten Sie gerade an diesem Punkt eben nicht entlasten. Der Schutz vor Fluglärm muss, zumal aktuell eine gewaltige Ausweitung des Nachtfluglärms geplant wird, Chef-Sache bleiben.

Zu Pkt. 2: Zustimmung

Zu Pkt. 3: Mit diesem Antrag kommen wir nur immer weiter vom Eigentlichen, vom Thema Lärmschutz ab. Und dann, die Aufnahme „von Vertretern des Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Vertretung der Beschäftigten“ (wie es im Antrag heißt) bestätigt nur die Teilnahme der IHK als Arbeitergebervertreter. Dass die IHK Mitglied der Fluglärmkommission ist, ist allerdings ein ärgerliches Alleinstellungsmerkmal der Leipziger hiesiger Kommission (deutschlandweit gibt es ansonsten keine Fluglärmkommission, die die IHK in ihren Reihe zählt).

Nein, nicht Erweiterung, sondern Konzentration auf das Thema Lärmschutz. Unsere Forderung: Dem Grad der Betroffenheit angemessene Vertretung in der Kommission, so etwa mindestens zwei Vertreter für Leipzig.

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