Rede von Bert Sander in der Ratsversammlung am 29.04.2020 zur rechtlichen Prüfung der Ausbaupläne am Flughafen

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochenen Wort -

 

Kommen wir gleich auf den eventuell umstrittenen Kern unseres Antrags:

Ja, das Planfeststellungsverfahren von 2004 war, um es milde auszudrücken, fehlerhaft. Und die damaligen Fehler sind bis heute nicht behoben.

Angesichts der Ausbaupläne des Flughafens ist es nicht unerheblich, ob die gegenwärtigen „Planänderungen“ auf das alte, fehlerhafte „Planfeststellungsverfahren“ von 2004 aufsatteln oder ob ein neues Planfeststellungsverfahren eröffnet werden muss.

Wir haben in unserem Antrag beschrieben, wie sich das alte Planfeststellungsverfahren im Fall der sogenannten „gleichmäßigen Bahnverteilung“ auswirkt. Dazu ergänzend noch aktuelle Zahlen: Pro Nacht gibt es bis zu 150 Starts und Landungen von Frachtmaschinen. Die Starts erfolgen fast ausschließlich von der stadtnahen Südbahn. So gab es z.B. am 3. April zwischen 00:00 und 06:00 92 S/L von der stadtnahen Südbahn gegeben. Laut Planfeststellungsbeschluss (PFB) hätten es nur 46 sein dürfen. Dieser, vom BverwG bestätigte Fehler des PFB, hat also zu einer Vervielfachung der Lärmbelastung insbesondere für die Anrainer auf Leipziger Seite geführt.

An ein für unsere Thematik besonders sprechendes Beispiele, ja Lehrstück, möchte ich noch einmal erinnern. Der Fall ist dem Stadtrat hinlänglich bekannt: die Kurze Südabkurvung.

Ein Rückblick im Zeitraffer:

Das Planfeststellungsverfahren von 2004 legt den lärmphysikalischen Berechnungen für die Kurze Südabkurvung eine max. 30 Tonnen-Variante bezüglich der Startgewichte zugrunde. So weit so gut.

Jedoch 2007, also unmittelbar nach Eröffnung der Start- und Landebahn Süd, wurde für die Abkurvung plötzlich jegliche Begrenzung des Startgewichts aufgehoben – und zwar ohne vorher die Leipziger Stadtverwaltung, die Fluglärmkommission oder überhaupt die Bürger darüber zu informieren.

Aktuell ist die Süd-Route für Maschinen mit einem Startgewicht von 137 Tonnen offen.

2013 erklärt das Bundesverwaltungsgericht,

2016 das Sächsische Oberverwaltungsgericht

Und 2017 bestätigt der Deutsche Bundestag, dass die jetzige Südabkurvung den einstigen planfestgestellten Maßgaben nicht entspricht.

Jedoch, all diese Entscheide nützen nichts, die Südabkurvung hat weiterhin Bestand, sie darf mit einem Startgewicht von 137 Tonnen weiterhin beflogen werden. – Was erst einmal in die Welt gesetzt wurde, ist schlecht im Nachhinein wieder wegzubekommen.

Das Beispiel Südabkurvung belegt, dass die Bürger, der Stadtrat, die Stadtverwaltung allen Grund haben, die Entwicklungen am Flughafen Leipzig/Halle mit Argusaugen zu verfolgen.

Zu unserem Antrag: Wir schließen uns dem Verwaltungsstandpunkt an.

Entscheidend sind dafür die folgenden Aussagen im Verwaltungsstandpunkt:

Ich zitiere:

„Die Stadt Leipzig geht davon aus, dass ihre Belange durch die geplante Flughafenerweiterung wesentlich berührt sind und ein formelles Planfeststellungsverfahren somit durchzuführen ist.“

Und ja, um Anwaltskosten zu sparen, sollte zunächst die Stadtverwaltung bei der zuständigen Behörde den zu erwartenden Verfahrensweg bzw. den aktuellen Stand der Ausbaupläne erkunden.

Soweit einverstanden! Danke!

Zurück