Rede von Bert Sander in der Ratsversammlung am 8. Juli 2020 zur Drucksache "Regionalplan Leipzig West-Sachsen"
- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
liebe Gäste,
wir wollen nicht lange um den heißen Brei herumreden:
Der vorliegende Regionalplan nimmt Leipziger Stadtratsbeschlüsse bezüglich Siedlungsbeschränkungsmaßnahmen bestenfalls noch zur Kenntnis, allein, umsetzen wird er sie nicht.
Bezüglich der Planungen zur Ausweitung des Siedlungsbeschränkungsraums hat die Stadt Leipzig, haben die Ortschaftsräte, haben die BürgerInnen und Bürger nichts erreicht.
Allein: Nach langen Diskussionen [Zitat] „zeigte sich der Planungsverband offen dafür, die Forderungen der Stadt Leipzig zum Fluglärmschutz stärker als bisher in der Begründung zum Grundsatz G 2.2.1.13 zu berücksichtigen. Dazu wird der Planungsverband im Laufe der nächsten Monate [ich betone: „im Laufe der nächsten Monate“] einen Textentwurf erarbeiten, welcher mit den davon betroffenen Institutionen rückgekoppelt wird.“ Wie gesagt der Text liegt noch nicht vor. Aber gut, wir sind gespannt bzw. üben uns in Geduld
Grund für die beabsichtigte Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsraums ist die sogenannte „reale Bahnnutzung“ (heißt, die vorrangige, ja ausschließliche Belegung der stadtnahen Südbahn mit Starts und Landungen in der Nacht). Die Stadt fordert dagegen, dass die im Planfeststellungsverfahren verfügte 50:50-Variante Grundlage für die Berechnung des Siedlungsbeschränkungsraums ist.
Ein von der Stadt in der Stellungnahme von 2018 gefordertes Gutachten in Hinblick auf eine Verkehrsprognose für den Flugverkehr für das Jahr 2030, und zwar auf Basis des Szenarios „Gleichmäßige Bahnnutzung“, wurde nicht erbracht.
An dieser Stelle muss ich auf den Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag VII-A-00864 „Neues Start- und Landeverfahren für DHL am Flughafen Leipzig/Halle abwenden“ verweisen. In diesem Verwaltungsstandpunkt wird erklärt, dass [Zitat]„nach den derzeitigen Planungen der Konzeptverantwortlichen schrittweise in den nächsten Jahren bis voraussichtlich 2023“ die “baulichen wie technischen Voraussetzungen für eine Querung der Bahnen bzw. der Verringerung der Risiken bei Bahnkreuzungen, also für die Möglichkeit einer 50:50 Verteilung“ geschaffen werden sollen [Zitat Ende]. Was das für die Größe des Siedlungsbeschränkungsraums tatsächlich bedeutet, wissen wir nicht, die vom Rat geforderte entsprechenden Gutachten liegen eben nicht vor.
Alle vom nächtlichen Flugverkehr betroffenen Leipziger Ortschaften beharren auf die Durchsetzung der Gleichmäßigen Bahnverteilung:
So schreibt z.B. der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln in seinem Änderungsantrag: „Der Ortschaftsrat lehnt die Anwendung des Szenarios ‚Reale Bahnnutzung‘ zur Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsgebietes ab. Alle bisherigen Planungen stellen auf die gleichmäßige Bahnverteilung ab und so wurden auch die Nachtschutzgebiete errechnet. Daher kann es in einem übergeordneten Plan nur darum gehen, die Gleichverteilung zu unterstreichen und nicht die reale Nutzung ‚zu sanktionieren‘. Allein die gleichmäßige Nutzung der Landebahnen kann Grundlage für die Errechnung der Siedlungsbeschränkung sein. Das wäre zunächst zu untersuchen und nicht einfach das Gebiet zu erweitern.“ [Zitat Ende]
Prof. Berkner, Leiter des Regionalen Planungsverbands Leipzig West-Sachsen, forderte in der LVZ vom 16.06. [ich zitiere] „einen Schwellenwert für den Frachtflugausbau“ und betonte, dass [ich zitiere] die “Hauptakteure am FLH [wären] gut beraten, den Aspekt der guten Nachbarschaft immer mit zu betrachten“ [Zitat Ende].
Das sind schöne, warme Worte, allein es fehlen die Taten.
Wenn schon unsere Anträge im Planungsverband nicht ernst genommen werden, so sollte doch zumindest der Leipziger Stadtrat seine eigenen diesbezüglichen Beschlüsse ernst nehmen. Daher unser Ergänzungsantrag, der nichts Neues formuliert, sondern allein Passagen aus der Stellungnahme der Stadt von 2018 zum Regionalplan wiederholt und insofern unterstreicht.
Und noch etwas:
In der Stellungnahme der Stadt zum vorliegenden Regionalplan ist positiv herauszustreichen, dass sie die neue Öffnungsklausel zur Unterschreitung des 300-m-Abstands bei Rohstoffabbauvorhaben (Stichwort Kiesabbau in Rückmarsdorf) wiederholt, und zwar ausdrücklich ablehnt.
Danke!