Rede von Bert Sander vom 20. Januar 2022 zum Antrag "Geh- Und Radweg Merseburgerstrasse"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,
ich möchte nicht als pingelig erscheinen, aber es trägt nicht zur Klarheit bei, wenn der erste Satz des hier in Frage stehenden VSP lautet:

„Der Untersuchungsbeginn … wird … bis 2024 eingeordnet.“

Und im letzten Satz des VSP formuliert wird:

„Der Untersuchungsbeginn wird bis 2024 angestrebt.“

Ist doch klar, dass die Frage folgt, was denn jetzt gilt; „wird eingeordnet“ oder „wird die Einordnung bis 2024 nur angestrebt“.

Aber weiter:

Der Verweis im VSP auf die „Fachplanung für die Priorisierung der Verkehrsinfrastruktur“ ist wichtig und richtig, aber besagte Priorisierung kann/darf nun nicht dazu führen, dass Stadträte und Ortschaftsräte die Augen vor akuten Gefahrenlagen verschließen. Wer sich im vorliegenden Fall die Situation vor Ort anschaut, dem springt die besondere Gefahrenlage, die in dem besagte Straßenabschnitt herrscht, regelrecht ins Auge.

Ein Beispiel nur:

Die Bewohner des sogenannten Grünen Bogens gelangen eigentlich nur motorisiert in ihr Revier; wer meint, einen Fußmarsch riskieren zu müssen, dem steht zwischen Ochsenweg und Grüner Bogen ein (recht abenteuerlicher) Trampelpfad entlang der B 181 zur Verfügung.

Um die prekäre Verkehrssituation etwas zu entschärfen, hat der Ortschaftsrat nach langem Ringen 2021 als Interimslösung eine 30er-Zone auf der B 181 durchsetzen können.

((Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte jetzt keine Reflexe beim Stichwort 30 km/h, es geht hier in diesem konkreten Fall nicht etwa um die Realisierung etwaiger Parteiprogrammatik, es geht hier schlicht und einfach um die Abwendung einer besonderen verkehrlichen Gefahrenlage.))

Wie gesagt, die 30 km/h-Zone kann nur eine Zwischenlösung sein. Wenn man sich das unablässig steigende Verkehrsaufkommen (hier insbesondere des LKW-Verkehrs) auf der B 181 und z.B. die Straßenbreite etc. anschaut, dann wird überdeutlich, dass der hier beantragte Geh- und Radweg geradezu eine städtische Pflichtaufgabe ist.

((Der hier in Rede stehende Straßenabschnitt liegt am äußeren Rande unserer Stadt, weswegen aber das hier beschriebene Problem nicht als ein am Rande stehendes behandelt werden sollte; wir wissen alle, die Stadt wächst schließlich auch von ihren Rändern her.))

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