Rede von Daniel von der Heide zum Antrag der Linksfraktion "Keine weiteren Reduzierungen der Nahverkehrsleistungen"

Redebeitrag von Stadtrat Daniel von der Heide, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der Ratsversammlung am 23. März 2015 zum Antrag der Linksfraktion "Keine weiteren Reduzierungen der Nahverkehrsleistungen"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterin und Bürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,

Ziel Ihres Antrages, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, ist es nicht, irgendetwas zu erreichen, sondern das Thema Linie 9 am Köcheln zu halten. Ich denke, das kann man schon so offen aussprechen. Aber da fangen die Probleme mit Ihrem Antrag schon an: War der Beschluss zur Linie 9 eine Reduzierung der Nahverkehrsleistungen? Gemessen an Fahrplankilometern jedenfalls nicht. Ich will jetzt nicht die Diskussion von damals erneut führen, sondern aufzeigen, dass der Umgang mit Ihrem Beschlussvorschlag, wenn wir ihn heute so beschließen sollten, sehr schwierig ist.

Die LVB investieren dieses Jahr 26 Mio. Euro ins Straßenbahnnetz. Sind die damit verbundenen Sperrungen aufgrund der Bauarbeiten im Sinne Ihres Antrages eine unzulässige Reduzierung der Nahverkehrsleistung, gar eine temporäre Streckenstilllegung? Das ist natürlich überspitzt formuliert und wir alle wissen, dass dies nicht Ihre Intention ist. Aber es wird deutlich, dass ihr Beschlussvorschlag wenig hilfreich ist. Denn wie soll der Gesellschafterbeschluss diese Thematik berücksichtigen? Der Verwaltungsstandpunkt stellt ausführlich die geltenden Regelungen dar, u.a. dass grundlegende Änderungen an den Nahverkehrsleistungen immer einen Stadtratsbeschluss erforderlich machen. Ich will noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen und zitiere:

Die Betrauung steht den LVB nur die zur eigenständigen Betriebsoptimierung notwendige Schwankungsbreite von +/- 2 % bei der Straßenbahn bzw. +/- 4 % im Busbereich (in Bezug auf den Basisfahrplan) zu. Eine Änderung der vom Stadtrat festgelegten und damit betrauten Linien ist (siehe Anlage 2 der Betrauung) - sowohl was die Einstellung als auch die Neueinrichtung von Linienverkehr auf Strecken oder Streckenabschnitten betrifft - nur mit Zustimmung des Stadtrates möglich.

Was bedeutet Ihr Antrag für die Schwankungsbreite? Soll der Gesellschafterbeschluss in diesem Punkt sozusagen die Betrauung außer Kraft setzen? Auch aus unserer Überzeugung braucht die LVB diese Spielräume, um ihr Angebot zu gestalten. Immerhin haben wir als Stadtrat über die Besetzung des Aufsichtsrates ja auch Kontroll- und Einflussmöglichkeiten in der LVB.

Aus unserer Sicht müssen wir daher heute keinen Stadtratsbeschluss fassen, um uns vor Stadtratsbeschlüssen zu schützen. Ich könnte jetzt noch philosophieren, was der Antrag über Ihr Demokratieverständnis aussagt, wie wichtig politische Auseinandersetzung und dann auch Entscheidung ist und dass man diesen politischen Prozess möglichst offen lassen sollte. Sie wollen ja in gewisser Weise die Nahverkehrsleistungen dem politischen Prozess entziehen, in dem sie das Thema sozusagen auf Verfassungsrang erheben. Allerdings nicht allgemein im Sinne einer Zielformulierung, sondern in sehr konkreter Ausgestaltung. Auch das halte ich für problematisch, würde jetzt aber dennoch in der kurzen Redezeit zu weit führen.

Fazit: Für den Umfang der Nahverkehrsleistungen gibt es über Nahverkehrsplan und Betrauung differenzierte Regelungen, die den Einfluss des Stadtrates sichern. Dies ist gut, notwendig, aber auch ausreichend und der Thematik definitiv angemessener als Ihr Beschlussvorschlag.

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